12.05.2019, 14:26
Schutzgemeinschaft Ländlicher Raum hat die Unterschriften der Petition gegen Freileitung „Hohenlohe Oben Ohne“ übergeben.
Fünf Aktive des Vereins Schutzgemeinschaft ländlicher Raum Hohenlohe e. V. sind Anfang April nach Stuttgart gereist. Ziel war das Regierungspräsidium Stuttgart, im Gepäck hatten sie einen gut gefüllten Ordner mit 3.556 Unterschriften. So viele Menschen wenden sich im Raumordnungsverfahren gegen eine Freileitung durch Hohenlohe. Das Motto der Petition: „Hohenlohe OBEN OHNE“.
Nach einer nervenaufreibenden Parkplatzsuche – für Landmenschen eher ungewohnt – waren die Hohenloherinnen doch sehr erstaunt über das sehr freundliche Willkommen. Der Referatsleiter für Baurecht, Raumordnung und Denkmalschutz Philipp Leber, die Sachgebietsleiterin Claudia Emslander und Andreas Drung (Referent Raumordnung) nahmen sich viel Zeit für die Besucher der Initiative „Hohenlohe OBEN OHNE“. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde formulierten die Besucher ihre erste Erkenntnis während der Anreise durch den Ballungsraum Stuttgart: „Wir leben in einer Gegend, wohin sich all die Menschen von hier doch sehnen!“
Die Vertreter des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart informierten uns über das weitere Procedere im Verfahren. Geplant ist im Juli 2019 ein Erörterungstermin im Hohenlohischen. Zu diesem Termin, an dem die Öffentlichkeit zugelassen werden soll, werden Betroffene eingeladen sowie Bürger und Gruppen, die Einwände zum Raumordnungsverfahren abgegeben haben. Bis zu diesem Termin wartet noch viel Arbeit auf die Juristen des RP. Es müssen alle übergeordneten Interessen (Naturschutz, Erholungsgebiete, Wohngebiete, Denkmäler, Geologische Besonderheiten, Militärische Interessen usw.) bedacht und eine Fülle von Gesetzen und Durchführungsverordnungen beachtet werden. Es gilt zwei Korridore zu finden, welche nach den gegebenen Daten und Plänen die größte Raumverträglichkeit zeigen. Bestehende Windräder werden dabei z.B. als „Vorbelastung“ des Landschaftsbildes gewertet und mindern den Raumwiderstand für einen Freileitungskorridor. Dieses gesamte komplexe Verfahren wird Raumordnungsverfahren genannt. Als Ergebnis („Raumordnerische Beurteilung“) werden zwei Korridore (eine Freileitungsvariante und eine Erdkabelvariante) von acht möglichen vorgeschlagen, die im Verhältnis zu den anderen Korridoren weniger Raumwiderstände aufweisen. Dabei werden auch die bereits abgegebenen Einwände der Bürger, Verbände, Interessengruppen und Gemeinden genau studiert und nach Rechtsrelevanz untersucht und einbezogen. Wer versucht hat, die in den Gemeinden im Herbst 2018 ausliegenden Unterlagen zum Raumordnungsverfahren zu studieren, kann sich gut vorstellen, was für eine Sisyphusarbeit dies für die Mitarbeiter des RP bedeutet.
Nach dieser Analyse und nach dem Erörterungstermin im Juli wird das RP die raumordnerische Beurteilung erstellen und in den betroffenen Gemeinden – nach ortsüblicher Bekanntmachung – zur Einsichtnahme auslegen. Damit endet das Raumordnungsverfahren.
Netze BW wird dann unter Berücksichtigung der dort erzielten Ergebnisse und weitergehender Untersuchungen den genauen Verlauf einer konkreten Leitungstrasse im Detail planen und dann die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens als eigentliches Zulassungsverfahren beantragen.
Die Besucherinnen der Schutzgemeinschaft machten teilweise schon in der Vorstellungsrunde sehr deutlich, wie wichtig den Hohenlohern ihre schöne Heimat ist und wie sehr diese Schönheit schon jetzt unter den Folgen der Energiewende leidet: Windräder, Photovoltaikställe, intensivste Flächen mit Güllefluten, Monokulturen. Eine weitere Belastung der geliebten Heimat durch eine Freileitungstrasse ist unvorstellbar. Im weiteren Gespräch kam man auf den Korridor F3 zu sprechen. Einen Austausch gab es insbesondere zu dem viel erwähnten Gerabronner Panoramaweg, dessen Verlauf dem Regierungspräsidium genauer beschrieben wurde. Die Besucher erklärten, welchen Stellenwert dieser hohe Weg im Süden für die Gerabronner Bevölkerung hat.
Dabei wurde durch die Vertreter des RP erklärt, dass es im Raumordnungsverfahren wegen § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz nur um raumbedeutsame Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten gehe. Beachtlich sind in diesem „Vorverfahren“ zum Planfeststellungsverfahren daher nur großräumige, über die einzelne Kommune hinaus-gehende Wirkungen. Dass der Panoramaweg in den Raumordnungsplänen bzw. Fachplänen nicht angesprochen ist, spricht für eine lokale Bedeutung und ist daher erst im späteren Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.
Dies traf auf großes Unverständnis bei den Besuchern, da ja gerade dieser Weg von einer großen Öffentlichkeit zur Erholung genutzt wird - im Gegensatz zur Domäne Ludwigsruhe, die als Erholungsbereich kartiert wurde und neuerdings als Event-Location gebucht werden muss. Oder der Wegfall des Brüchlinger Waldes als Naherholungsgebiet wegen der Windräder.
Insgesamt herrschte in den knapp zwei Stunden des intensiven Gesprächs eine vertrauensvolle,