Plötzlich kommt Bewegung in die Diskussion. Der Regionalrat hat Entscheidungen getroffen, damit der Regionalplan pünktlich auf den Weg kommt. Nun ist der Balver Stadtrat wieder am Zuge.
Allmählich sickern auch Informationen durch. Beim Lhoist-Pressetermin in Oberrödinghausen wurde endlich Klartext geredet. Das vom Regionalrat vorgesehene Abbaugebiet ist einfach zu klein. Es müssen enorme Investitionen für den Klimaschutz gestemmt werden (CO2-Abspaltung), das geht so nicht. Es rechnet sich schlicht und einfach nicht.
Vor drei Jahren sollte das ganze Beil abgebaut werden (ab dem Aussichtspunkt nord-östlich). Daraus wurde das Kleine Beil, das Lhoist jetzt beantragt hat (17 Hektar). Der Regionalrat genehmigte aber nur das "Mini-Beil" (8 Hektar). Die Gründe, und ob es dabei bleibt, werden wir sicher bald erfahren.
Eine Chance für das Hönnetal? Das Drama ist noch lange nicht zu Ende.
Bemerkenswerte Sätze! Für die Ambitionen des Lhoist-Konzerns ist das Hönnetal wohl einfach zu klein und zu schwierig. Die PR funktioniert nicht mehr.
Fakt ist, dass der Kalk aus dem Hönnetal rein rechnerisch schon jetzt gar nicht mehr gebraucht wird in Deutschland. Die Nachfrage sinkt.
„Es ist erforderlich, langfristig ausreichend gesicherten Zugriff auf die Ressource Kalkstein zu erhalten“, fasste Stefan Flügge zusammen. Dagegen spreche derzeit vieles: Die Akzeptanz für einen Steinbruchbetrieb sei in der Gesellschaft gesunken, ein Entgegenkommen der Politik nicht mehr spürbar, Fachkräfte fehlten, die Energiekosten stiegen. „Wir brauchen Planungssicherheit“, will Stefan Flügge diesen Unternehmensstandort in seinem 128. Jahr seines Bestehens gut aufgestellt wissen".
Der Betreiber des Kalkabbaus im Hönnetal hat einen sogenannten "Faktencheck" an die politischen Gremien der Hönnestädte geschickt, in dem sich Lhoist polemisch und unsachlich mit unserer Petition an Ministerpräsident Wüst auseinandersetzt ("wenige aber sehr lautstarke Fundamental-Verweigerer", etc.pp).
Menden/Hönnetal – Das ging schnell: 24 Einwendungen gab es gegen die Erweiterung des Steinbruchs im Hönnetal – in nur zweieinhalb Stunden waren alle besprochen. Dieser sogenannte Erörterungstermin bei einem Planfeststellungsverfahren war vorgeschrieben – 17 Stellungnahmen und Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und sieben von Privatpersonen waren vorab eingegangen.
Diese wurden am Dienstag auf der Wilhelmshöhe in Menden erläutert. Eine Fortsetzung des Termins, an dem auch Stefan Flügge als Werkleiter des Steinbruchbetreibers Lhoist teilnahm, ist nicht mehr nötig.
Im Wesentlichen ging es dabei um die Gefahr einer Grundwasserabsenkung mit möglichen Auswirkungen wie „Trockenfallen der Hönne“, Gefahr für Schluchtenwälder und das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH). Und: Die hydrogeologischen Gutachten werden durch die Einwender zum Teil angezweifelt – aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Durchlässigkeit, der Grundwasserströme und unerforschter Verkarstungen.
Lärm- Licht- und Staubimmissionen und Erschütterungen spielen insbesondere für die Einwohner von Eisborn eine große Rolle – nicht zuletzt aufgrund von Grenzwertüberschreitungen in der Vergangenheit und mehr Sprengungen in der Zukunft. Daher sollen die Messmethoden für Staub- und Lärmimmissionen sowie Erschütterungen und Einleitungsmengen in den Asbecker Bach und die damit verbundene Hochwassergefahr für das Hönnetal überprüft werden, hieß es am Dienstag.
Ebenfalls eine Sorge: Vorhandene Höhlen und die Höhlenfauna im Abbaugebiet könnten Schaden nehmen, die Quellen im Hönnetal sollen geschützt werden. Der Artenschutz, besonders im Hinblick auf die Geburtshelferkröte, soll beachtet werden, ebenso das Verschlechterungsverbot von oberirdischen Gewässern und des Grundwassers.
Dr. Johann Ösing vom Fachdienst Umwelt des Märkischen Kreises wies im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin, dass innerhalb der rechtlich gesetzten Frist von einem Monat die Niederschrift verfasst wird. Diese sei die Grundlage für das weitere Planfeststellungsverfahren. Anschließend werde die Untere Wasserbehörde als Planfeststellungsbehörde prüfen, inwiefern die Voraussetzungen für einen Planfeststellungsbeschluss gegeben sind.
Aus dem Erörterungstermin ergab sich zudem vereinzelt der Bedarf, Unterlagen durch die Firma Lhoist ergänzen beziehungsweise präzisieren zu lassen. Sofern alle Voraussetzungen gegeben sein sollten, könne der Planfeststellungsbeschluss erfolgen.
Nach vollständiger Durchführung des Anhörungsverfahrens gelte es aber auch, die aktuell gültigen Fassungen von Gesetzen und Vorschriften zu berücksichtigen. Denn: Durch die Länge komplexer Planfeststellungsverfahren könnten sich diese – zum Beispiel auf EU- oder Bundesebene – während des Verfahrens geändert haben. Auch die Ergebnisse aktueller Rechtsprechung sollen hier einfließen.