28.05.2021, 19:07
Eine Person aus dem Kollegium wurde namentlich genannt, dieses war so nicht gewollt.
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrter Herr Tonne,
wir wenden uns an Sie im Namen der Elternschaft der Oberschule Bevern im Landkreis Holzminden.
Mit Entsetzen mussten wir hören, dass Herr Bollmann, der Rektor unserer Schule, zum 31.07. dieses Jahres in Pension gehen soll.
Aufgrund eines Fristversäumnisses wurde sein Gesuch, die Schule bis zum 31.07.2022 leiten zu dürfen, jedoch abgelehnt.
Auch ein Gespräch mit Hr. Hillebrecht, Landesschulbehörde, hat leider keine Entscheidung zugunsten der Schule ergeben.
Die Personalabteilung des Ministeriums beharrt leider auf dem Fristversäumnis und ist nicht gewillt hier einzulenken.
Herr Bollmann ist seit Jahren ein sehr engagierter und couragierter Rektor, der die Oberschule Bevern maßgeblich geprägt hat.
Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass die Schule einen sehr guten Ruf genießt. Das Kollegium ist sehr motiviert und die Schülerschaft hält zusammen.
Herr Bollmann hat stets eine Lösung parat, wenn es Probleme gibt.
Außerdem steht er gefühlt rund um die Uhr als Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer zur Verfügung.
Er leitet die Schule zielstrebig und gekonnt, und hat sich in den vergangenen Jahren das Vertrauen aller erarbeitet, die mit ihm zu tun haben.
Vor allem in den letzten Monaten hat Herr Bollmann im Rahmen von Corona einmal mehr sein Talent unter Beweis gestellt, auf die schwersten Herausforderungen zu reagieren.
Mit großem Einsatz wurde der Schulbetrieb aufrechterhalten, wobei auch das Kollegium einen enormen Zusammenhalt bewiesen hat.
Die Elternschaft steht voll hinter dem Kollegium und dem Rektor und ist dankbar für den guten Job, den alle gemeinsam an dieser Schule absolvieren.
Außerdem hat Hr. Bollmann mit der Bewerbung um das Projekt ‚starke Schule‘ wieder einmal bewiesen, wie sehr er hinter der Schule, den Schülern und den Eltern steht.
Er ist neuen Herausforderungen stehts offen gegenübergetreten und hat die Schule durch verschiedenste Projekte vorangebracht.
Auch in der Kommission zur neu zu gestaltenden Sekundarschule, bringt er sich mit seinem Wissen und seiner Erfahrung gewinnbringend ein. In den Zusammenkünften des Arbeitskreises hat er bereits mehrfach seine guten Fachkenntnisse unter Beweis gestellt und kreative Vorschläge unterbreitet.
An das Motto dieses Arbeitskreises ‚Bewährtes erhalten-Neues gestalten‘ möchten wir als Elternschaft anknüpfen.
Unsere Bitte: Stimmen Sie dem Gesuch von Hr. Bollmann, einer Verlängerung seiner Amtszeit als Rektor, zu.
Gerade in diesen turbulenten Zeiten, mit viel Ungewissheit, brauchen wir alle die Sicherheit und wollen uns auf gut Bewährtes verlassen.
Herr Bollmann hat in den vergangenen Monaten im Rahmen der Standortdiskussion der Schulbezirke unter Beweis gestellt, was es heißt, sich als Rektor für seine Schule, seine Schüler und das Lehrerkollegium einzusetzen.
Vor dem Hintergrund der noch anstehenden Entscheidungen zur Schullandschaft, gestaltet sich nun die Situation an der Schule aus verschiedenen Gründen als sehr problematisch.
So ist es bisher nicht gelungen, die drei noch offenen Vakanzen zu besetzen. Es liegen noch nicht einmal Bewerbungen vor, was sicher auch daran liegt, dass die Zukunft der Schule momentan nicht absehbar ist.
Außerdem ist die didaktische Leitung Fr. Uhlenbrock,Leitung, die in vielen Themen eingearbeitet ist, nun leider ausgefallen. Sie ist seit dem 09.03.2021 arbeitsunfähig und wird im Anschluss in Mutterschutz und dann in Elternzeit gehen. Daher fehlt diese Unterstützung im Schulleiterteam. Frau UhlenbrockSie sollte die aus der Elternzeit zurückgekehrte Konrektorin unterstützen. Leider kann dies nun nicht mehr erfolgen.
Was erschwerend hinzukommt ist, dass vier Kolleginnen zur Zeit schwanger sind und 2 weitere in Elternzeit.
Leider hat das Gesuch von Hr. Bollmann, als Rektor noch ein Jahr länger an der Schule bleiben zu können, bisher keine Zustimmung erhalten.
Der Hintergrund herfür ist, dass die Information zu seinem Pensionseintritt im Februar erfolgt ist.
Ein Antrag auf Weiterbeschäftigung aber bis zum 31.01. hätte erfolgen müssen.
Es ist aus unserer Sicht durchaus nachvollziehbar, dass in der momentanen Situation eine solche Frist auch einmal versäumt werden kann. Wenn man bedenkt, was durch Corona an den Schulen alles an zusätzlicher Arbeit und Organisation anfällt, so ist ein solches Versäumnis nur menschlich. Selbst Sie haben immer wieder bekundet, dass Ihnen bekannt ist, welchen Mehraufwand die Schulen im Moment zu leisten haben. Traurig stimmt uns als Eltern auch, dass es für eine solche wichtige Frist keine Erinnerung von offizieller Stelle gegeben hat.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 50 (24 in Bevern)