Erfolg
Soziales

Helfergleichstellung in Niedersachsen - jetzt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

911 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

911 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 24.06.2020
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

13.04.2020, 15:14

Klärung der häufigen Frage nach der Finanzierung eingefügt:

Die Finanzierung ist - obgleich Sie die Fortzahlung der Bezüge zunächst leisten - hierbei nicht den Arbeitgebern anzulasten. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass der Arbeitgeber sich die entstandenen Kosten durch den Arbeitszeitausfall bzw. die Lohnfortzahlung über Kommune oder Land ausgleichen lassen kann.


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
Ehrenamtliche Einsatzkräfte und Helfer von Hilfsorganisationen, wie beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter Samariter Bund, der Johanniter Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst (uvm.) (im Folgenden kurz als "Helfer" bezeichnet) - wir alle kennen sie. Sie vollbringen in ihren entsprechenden Bereichen immense Leistungen, die nicht selten wichtig für Leib und Leben der zivilen Bevölkerung, aber auch für Einsatzkräfte von Feuerwehr und Co. unabdingbar sind.
Beispielsweise kümmern sie sich um Notunterkünfte, Versorgung von Verletzten und Einsatzkräften, Verpflegung ebenjener, sie betreuen Geschädigte - nicht zuletzt auch nach dem Verlust geliebter Menschen. Sie unterstützen Rettungsdienst, Feuerwehr, THW und Co.
Sie sind da bei Bombenräumungen, Großbränden, Hochwasser, Epidemien & Pandemien, wenn die Trinkwasser- oder Stromversorgung wegbricht und in vielen anderen Fällen.
Kurz gesagt: Deutschlands ehrenamtliche Helfer leisten großartiges. Zum Dank werden diese Personen jedoch belächelt und benachteiligt: Einem Helfer gebührt nach derzeitigem Rechtsstand (außerhalb des Katastrophenfalls) keine Freistellung, keine finanzielle Ersatzleistung, nicht mal die verbindliche Möglichkeit sich nach einem Einsatz auf eigene "Kosten" (Urlaub, Überstunden etc.) freinehmen zu können.
Gerade in Zeiten, in denen sich Schadensereignisse häufen und in denen aktuell mit SARS-CoV-2 eine erhebliche Belastung auf Haupt- und Ehrenamtliche Kräfte zukommt ist eine Freistellung im Einsatzfall und zur einhaltung der Ruhezeit danach unter Fortzahlung der Bezüge durchaus angezeigt.
Die Finanzierung ist - obgleich Sie die Fortzahlung der Bezüge zunächst leisten - hierbei nicht den Arbeitgebern anzulasten. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass der Arbeitgeber sich die entstandenen Kosten durch den Arbeitszeitausfall bzw. die Lohnfortzahlung über Kommune oder Land ausgleichen lassen kann.
Darum fordern wir rechtliche Sicherheit für Helfer: Freistellung im Einsatzfall unter voller Fortzahlung der Bezüge. Freistellung zur Einhaltung der Ruhezeiten nach Einsätzen. Solidarität gegenüber den Helfern, deren Hilfe auch Sie, liebe Entscheidungsträger, urplötzlich benötigen könnten.
Darum fordern wir: Die gesetzlich geregelte **Helfergleichstellung in Niedersachsen. Jetzt!** - nicht nur bei ausgerufenem Katastrophenfall.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 524 (439 in Niedersachsen)


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