24.03.2020, 16:02
Kleinere Rechtschreibfehler korrigiert. Sinn und Zweck wurde nicht verändert.
Neue Begründung: Wie bereits genannt leisten die ehrenamtlichen Helfer erstaunliches und gehen im Zuge ihrer Tätigkeiten nicht selten an die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit. All dies tun sie aus Hilfsbereitschaft und der Überzeugung, dass keinem Menschen Not und Leid gebührt, heraus. All dies tun sie, um Schäden von Mensch, Tier und materiellen Gütern abzuwenden oder das Leid zu lindern.
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise sind im Einsatzfall unter Fortzahlung der Bezüge von ihrer Hauptberuflichen hauptberuflichen Tätigkeit freigestellt, um dem Ehrenamt nachzukommen.
Mitglieder verschiedenster Hilfsorganisationen hingegen sind auch im Alarmfall (*außerhalb* des Katastrophenfalles) auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen und stoßen mit Begründungen und Bitten nicht selten auf Unverständnis und eine ablehnende Haltung.
Für das Fortbestehen des Hilfeleistungssystems, welches durch die ehrenamtlichen Helfer der verschiedenen Hilfsorganisationen abgebildet wird, ist eine Helfergleichstellung unerlässlich. Bei den aktuell bestehenden Regelungen entstehen entsteht den ehrenamtlichen Helfern oft ein nicht unerheblicher Nachteil, welcher nicht zuletzt die Motivation nachhaltig negativ beeinflusst und massiv zum Rückgang der Helferzahlen beiträgt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 33 (31 in Niedersachsen)