13.09.2021, 00:09
Am 14.9.2021 findet in der Gemeinde Grasbrunn die Sitzung des Bau-, Umwelt und Verkehrsausschusses zum Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans in Möschenfeld statt. Bisher gehört besagte Fläche mit einer Größe von ca. 3.150 zum sog. Außenbereich nach § 35 BauGB (zum Großteil bisher Fläche für die Landwirtschaft, zukünftig Sondernutzungsfläche Parken). Sie ist nicht von der geltenden Ortsabrundungssatzung von Möschenfeld erfasst.
Am 9.3.2021 wurde die Aufstellung einer solchen Änderung mehrheitlich vom Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss beschlossen.
Die Unterlagen zu der Beschlussvorlage am 14.9.2021 finden sie unter folgenden Link:
grasbrunn.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVG7b8q5-gUn7bvR0ywNPmA
Wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, wurde das geplante Vorhaben weiter entwickelt. Die bisherige geplante Lage der Tiefgarage soll um ca. 5 Meter nach Norden verschoben werden. Dies soll zum Schutz des bestehenden Altbaumes (Linde) am südlichen Rand des bestehenden bekiesten Parkplatzes erfolgen. Die Pflanzung von 5 weiteren Laubbäume soll in diesen „Baumgraben“ erfolgen. Der Grünstreifen an der Nordseite verkleinert sich dadurch und damit der Abstand der geplanten Hecke zum Baukörper. Die Dimensionen des geplanten ober- und unterirdischen Bauvorhabens mit einer Fläche von ca. 25 x 90 Metern für ca. 60 unterirdischen und ca. 45 oberirdischen Parkplätzen bleiben bestehen.
In den zur Beschlussvorlage vorgelegten geänderten Flächennutzungsplan wurden auch die Grünflächen nördlich der Wohnhäuser Möschenfeld 13-17 sowie ein Teilbereich des Dorfgebietes, in dem die zukünftige Einhausung der Tiefgaragenrampe zu liegen kommt, mit einbezogen.
In dem der Beschlussvorlage beigefügten Bericht zur Begründung des Vorhabens und in dem Umweltbericht von Frau Dipl. Ing. Treiber stößt man auf diverse fragwürdige Begründungen für das Bauvorhaben.
Ich möchte auf zwei besonders relevante Punkte im Sinne des Umweltschutzes eingehen.
Flächenversiegelung
Die gesetzlichen Vorgaben lauten: Die Ausweisung von Bauflächen sind an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung auszurichten. Flächenversiegelungen sollen, wenn möglich, vermieden werden oder so gering wie möglich erfolgen.
Im Umweltbericht wird erwähnt, dass die Tiefgarage für die Fahrzeuge der Bewohner von Möschenfeld gebaut wird.
Als Argumente für das Bauvorhaben werden von Frau Treiber aufgeführt,
dass bisher die Kfz-Stellplatzproblematik der Wohn- und Arbeitsflächen in Möschenfeld nicht gelöst sei; dass es in Möschenfeld Parkplatzprobleme gibt; dass die Problematik des ruhenden Verkehrs nicht bereinigt wird.
Diese Ausführungen sind deshalb sehr fragwürdig, weil es für die gewerbliche Nutzung derzeit eine große Tiefgarage gibt und für die Wohnbebauung ausreichende Stellplätze baurechtlich nachgewiesen sind.
Aufgeführt wird in den Berichten von Frau Treiber auch, dass es lediglich zeitweise ein hohes Aufkommen von parkenden Fahrzeugen in Möschenfeld gäbe. Im Übrigen die verkehrliche Belastung von Möschenfeld (Verbindungsverkehr M25/B304) nicht sehr hoch sei.
Zur bestehenden Parkfläche wird geschrieben, dass der bestehende mit Kies bedeckte oberirdische Parkplatz eine „wassergebundene“ befestigte Fläche sei; dass die bisherige Parkplatzfläche „bereits versiegelt“ sei, dass mit der geplanten Maßnahme „keine zusätzliche Flächenversiegelung“ erfolgt oder das der unterirdische Baukörper eine „flächensparende“ Maßnahme sei.
Wir wissen, dass der bestehende bekieste Parkplatz derzeit überwiegend von Wanderern, Erholungssuchenden, Spaziergängern und Kirchgängern genutzt wird. Erfahrungsgemäß nur in einem geringen Umfang, da die meisten Menschen Möschenfeld selbst zu Fuß oder mit dem Rad erreichen.
Unbekannt ist uns, ob ein Bedarfsnachweis für die Parkplätze/Stellplätze lt. GStellV (notwendige Stellplätze) erstellt bez. von der Gemeinde angefordert wurde.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
In den Berichten wird erwähnt, dass das Ziel der weiteren Planung, die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes ist. Es sei zudem ein Anliegen der Bevölkerung. Weiterhin wird erwähnt, dass an der Straße im Bereich der Kirche einige markante Bäume stehen, deren Erhalt geboten ist.
Zudem, dass die Alleebäume landschaftsprägend und für den Artenschutz schützenswert sind.
Auf Seite 9 des Umweltberichtes steht explizit, die vorhandenen Bäume an der Allee und südlich der Baumaßnahme geschützt und erhalten werden sollen.
Unklar bleibt, wie die Bauarbeiten durchgeführt werden sollen, ohne dass die bestehenden Alleebäume (in ihrem jeweiligen Wurzel-/Stamm- und Kronenbereich), insbesondere in der Nähe des Parkplatzes, beschädigen werden. Ebenso trifft das auf die Ersatzpflanzungen und ggf. den Altbaumbestand im Bereich der geplanten Tiefgarageneinfahrt zu. In den Berichten finden sich darüber keinerlei Aussagen.
Doris Dorschner-Walleitner
Vorsitzende der Ortsgruppe Grasbrunn des Bund Naturschutz in Bayern e.V.