02.04.2012, 17:59
Liebe UnterstützerInnen und Interessierte der Petition „Grüner Strom für Hildesheim“,
mit Schreiben vom 26. März 2012 teilt Oberbürgermeister Kurt Machens mir als Hauptpetenten mit, dass die Stadt Hidesheim ab 01. Januar 2013 "Grünen Strom" für alle ihre Liegenschaften beziehen möchte. Weitere Details sind dem unten angehängten Wortlaut des Briefes zu entnehmen.
Wenn openpetition.de dies zulässt, möchte ich nach Zustandekommen gerne über den Stromliefervertrag ab 2013 diejenigen Informationen weitergeben, die sich aus einem Besuch des im Brief erwähnten TED-Portals ergeben.
An dieser Stelle möchte ich ganz besonders den SchülerInnen meiner 11. Klasse vom Schuljahr 2010/11 für ihr unglaubliches Engagement danken, ohne das diese erfolgreiche Petition niemals zustande gekommen wäre!
Herzliche Grüße
Roland Miyamoto
---
Es folgt der Brief des Oberbürgermeisters.
---
Sehr geehrter Herr Dr. Miyamoto,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Hildesheim am 05.03.2012 die Beschaffung von „Grünem Strom“ beschlossen hat. Eine entsprechende Ausschreibung wird aktuell vorbereitet, die Lieferung des Stroms wird ab 01.01.2013 für alle Liegenschaften der Stadt Hildesheim erfolgen.
Eine Beschränkung der Bieter auf Unternehmen, die ausschließlich Strom aus regenerativen Energiequellen anbieten, ist allerdings nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig. Aufgrund des sogenannten Diskriminierungsverbots kann etwa ein Atomanlagenbetreiber nicht mit der Begründung von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, er verkaufe neben „Grünem Strom“ auch „Atomstrom“ Deshalb wäre die in der Petition gewünschte generelle Beschränkung von Ausschreibungen auf Energieversorgungsunternehmen, die ausschließlich „Grünen Strom“ vertreiben, unzulässig und kann im Vergabeverfahren nicht umgesetzt werden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Die Stadt Hildesheim hat im Übrigen in den vergangenen Jahren bei allen Ausschreibungen von Strom und Gas die Inhalte des Auftrags und auch den entsprechenden Energielieferanten bekanntgemacht. Die Angaben wurden im Supplement, dem Amtsblatt der Europäischen Union, veröffentlicht. Diese sogenannten Transparenzmitteilungen sind nach dem Vergaberecht zwingend erforderlich und im Internet auf der Seite www.ted.europa.eu für jedermann einsehbar. Eine Veröffentlichung der Vertragsdetails oder die Veröffentlichung der Verträge ist vergaberechtlich nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Machens