04.02.2015, 16:30
Bereits am Donnerstagabend (29.01.15) informierte MdL Thomas Funk (SPD) Bürgermeister Moos, dass die Karl-Bühler-Schule ab den Schuljahr 2015/2016 Gemeinschaftsschule wird. Kultusminister Andreas Stoch (SPD) verkündete dann am Montag offiziell die 62 neuen Gemeinschaftsschulen.
Natürlich ist die Freude im Meckesheimer Rathaus und der Karl-Bühler-Schule groß – hat man doch in den letzten Jahren für die Anerkennung als Gemeinschaftsschule gekämpft und damit auch dafür, dass das Elsenztal seine weiterführende Beschulung behält.
Vielen Dank an alle für die Unterstützung auf einem steinigen und jahrelangen Weg!
28.05.2014, 14:01
02.04.2014, 16:00
Neue Begründung: Im Landkreis Karlsruhe leben ca. 429.000 Menschen; nach der Neu-Genehmigung von 8 Standorten verfügt der Landkreis dann ab September 2014 über 13 GMS-Standorte. Der Landkreis Rhein-Neckar, dem Meckesheim angehört, verfügt über ca. 528.500 Einwohner, nach der Genehmigung von 3 neuen GMS-Standorten bestehen hier ab September 4 GMS. Umgerechnet kommen im Landkreis KA also 32.797 32.979 Einwohner auf eine GMS, im Landkreis RN 132.123 Einwohner auf eine einzige GMS. Dieses eklatante Missverhältnis widerspricht dem von der Landesregierung proklamierten Ziel, die neue Schulart gleichverteilt zu implementieren und insbesondere den Ländlichen Raum damit zu stärken; Letztgenannter wird vom RP Karlsruhe kaum mehr berücksichtigt. In Baden-Württemberg wurden im Februar insgesamt 20 GMS abgelehnt, davon allein 10 vom RP Karlsruhe.
Es macht geradezu sprach- und fassungslos, dass die ungleiche Verteilung der GMS entweder niemandem von den Verantwortlichen auffällt oder dies ohne vernünftige Erklärung hingenommen wird bzw. beabsichtigt ist. Die am RP KA zu bemängelnde Genehmigungspraxis löst eine nachweisbare GMS-Unterversorgung in Nordbaden aus: Bei 2,7 Mio. Einwohnern stehen ab September nur 35 öffentliche GMS zur Verfügung (davon 13 wie gesagt allein im Landkreis KA, was für den Rest des Regierungsbezirks noch weniger GMS in der Fläche bedeutet). Im bevölkerungs- und strukturschwächeren Südbaden sind es bereits für 2,2 Mio. Menschen 38 GMS, die auch räumlich bis auf Breisgau-Hochschwarzwald gleichmäßig verteilt erscheinen. In Schwaben kommen für den Regierungsbezirk Stuttgart auf 3,96 Mio. Einwohner 91 GMS und im Regierungsbezirk Tübingen immerhin auf nur 1,8 Mio. Einwohner 48 Standorte. - Für Eltern, die ihr Kind an einer Gemeinschaftschule beschult wissen möchten und den optimalen Bildungsweg sehen, ergibt sich somit eine inakzeptable regionale Schieflage größten Ausmaßes: In einigen Landesteilen gibt es ein ordentliches Netz von GMS-Schulstandorten, in anderen Landstrichen wie dem unseren befinden sich zu wenige und daher überfüllte bzw. überrannte GMS und ansonsten GMS-Niemandsland bzw. gähnende Leere auch bereits auf der Landkarte. Diese Benachteiligung mündet bei GMS-Elternpräferenz in dem Zwang umzuziehen – obwohl es beispielsweise einen Schulstandort Meckesheim geben könnte, der beantragt, seit Jahren auf GMS pädagogisch und organisatorisch hingearbeitet und vom zuständigen SSA MA hervorragende Eignung attestiert bekommen hat. Es sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch die GMS im Schulgesetz verankert ist; da die einzige in der Nähe befindliche GMS (Bammental) überfüllt ist, hat das Kultusministerium die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass auch den Kindern aus dem Raum Meckesheim/Sinsheim und Umgebung ein GMS-Angebot in zumutbarer Entfernung bereit steht. Durch die Abweisung von Meckesheim wird diese Verpflichtung (zumindest für das Schuljahr 2014/15) vorsätzlich unterlaufen.
Schon der erste Blick auf die Regierungsbezirks-Karten der GMS-Standorte wirft die Frage auf, warum diesbezüglich mit zweierlei Maß vorgegangen wird und in einem einzigen Bundesland ein solches Gefälle entgegen aller Verlautbarungen in Kauf genommen wird. Auch warum angesichts dessen realistische und nachweisbare Gemeinden des Einzugsbereichs einer GMS Meckesheim herausgestrichen und damit mathematisch künstlich unter den vorgegebenen Schwellenwert von stabil 40 Kindern pro Jahrgang gedrückt wurden. Unsere Forderung lautet, dass die Vor-Ort-Kenntnis über aktuell schon belegbare Schülerströme nicht in dieser Weise ignoriert werden darf.
Der engere Einzugsbereich inklusive Meckesheim selbst umfasst 15.340 Einwohner, der mit dem Schulamt bei der Regionalen Schulentwicklungsrunde ermittelte Einzugsbereich ca. 24.000 Einwohner. Interessant ist der aktuelle tatsächliche Einzugsbereich: denn dieser umfasst durch die Abstimmung der Eltern mit den Füßen bereits in unserer bestehenden, durchgehenden Ganztags-WRS-Struktur ein Gebiet mit einem Vielfachen an Ausbreitung und Einwohnern – und er kollidiert nicht mit den erkennbaren Einzugsbereichen eventueller weiterer Gemeinschaftsschulen. Eine Erklärung dafür ist sicherlich, dass sich die Meckesheimer KBS seit Jahren in Ausstattung und Methodik der Gemeinschaftsschule angenähert hat, ohne offiziell schon anerkannt zu sein.
Eine verkehrlich sehr gut erreichbare GMS Meckesheim wäre die logische Fortentwicklung der regionalen Schullandschaft, zumal die KBS seit September 2013 bereits mit der 5. Klasse im GMS-Modus rhythmisiert unterrichtet und gegen den Trend bei WRS in Baden-Württemberg steigende Schülerzahlen aufzuweisen hat. Auch die umliegenden Gemeinden Mauer, Zuzenhausen, Eschelbronn, Lobbach und Spechbach plädieren für eine zentrale GMS in Meckesheim und unterstützen die Gemeinde Meckesheim daher pro-aktiv bei ihren Bemühungen.
02.04.2014, 15:58
Neue Begründung: Im Landkreis Karlsruhe leben ca. 429.000 Menschen; nach der Neu-Genehmigung von 8 Standorten verfügt der Landkreis dann ab September 2014 über 13 GMS-Standorte. Der Landkreis Rhein-Neckar, dem Meckesheim angehört, verfügt über ca. 528.500 Einwohner, nach der Genehmigung von 3 neuen GMS-Standorten bestehen hier ab September 4 GMS. Umgerechnet kommen im Landkreis KA also 35.750 32.797 Einwohner auf eine GMS, im Landkreis RN 132.123 Einwohner auf eine einzige GMS. Dieses eklatante Missverhältnis widerspricht dem von der Landesregierung proklamierten Ziel, die neue Schulart gleichverteilt zu implementieren und insbesondere den Ländlichen Raum damit zu stärken; Letztgenannter wird vom RP Karlsruhe kaum mehr berücksichtigt. In Baden-Württemberg wurden im Februar insgesamt 20 GMS abgelehnt, davon allein 10 vom RP Karlsruhe.
Es macht geradezu sprach- und fassungslos, dass die ungleiche Verteilung der GMS entweder niemandem von den Verantwortlichen auffällt oder dies ohne vernünftige Erklärung hingenommen wird bzw. beabsichtigt ist. Die am RP KA zu bemängelnde Genehmigungspraxis löst eine nachweisbare GMS-Unterversorgung in Nordbaden aus: Bei 2,7 Mio. Einwohnern stehen ab September nur 35 öffentliche GMS zur Verfügung (davon 12 13 wie gesagt allein im Landkreis KA, was für den Rest des Regierungsbezirks noch weniger GMS in der Fläche bedeutet). Im bevölkerungs- und strukturschwächeren Südbaden sind es bereits für 2,2 Mio. Menschen 38 GMS, die auch räumlich bis auf Breisgau-Hochschwarzwald gleichmäßig verteilt erscheinen. In Schwaben kommen für den Regierungsbezirk Stuttgart auf 3,96 Mio. Einwohner 91 GMS und im Regierungsbezirk Tübingen immerhin auf nur 1,8 Mio. Einwohner 48 Standorte. - Für Eltern, die ihr Kind an einer Gemeinschaftschule beschult wissen möchten und den optimalen Bildungsweg sehen, ergibt sich somit eine inakzeptable regionale Schieflage größten Ausmaßes: In einigen Landesteilen gibt es ein ordentliches Netz von GMS-Schulstandorten, in anderen Landstrichen wie dem unseren befinden sich zu wenige und daher überfüllte bzw. überrannte GMS und ansonsten GMS-Niemandsland bzw. gähnende Leere auch bereits auf der Landkarte. Diese Benachteiligung mündet bei GMS-Elternpräferenz in dem Zwang umzuziehen – obwohl es beispielsweise einen Schulstandort Meckesheim geben könnte, der beantragt, seit Jahren auf GMS pädagogisch und organisatorisch hingearbeitet und vom zuständigen SSA MA hervorragende Eignung attestiert bekommen hat. Es sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch die GMS im Schulgesetz verankert ist; da die einzige in der Nähe befindliche GMS (Bammental) überfüllt ist, hat das Kultusministerium die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass auch den Kindern aus dem Raum Meckesheim/Sinsheim und Umgebung ein GMS-Angebot in zumutbarer Entfernung bereit steht. Durch die Abweisung von Meckesheim wird diese Verpflichtung (zumindest für das Schuljahr 2014/15) vorsätzlich unterlaufen.
Schon der erste Blick auf die Regierungsbezirks-Karten der GMS-Standorte wirft die Frage auf, warum diesbezüglich mit zweierlei Maß vorgegangen wird und in einem einzigen Bundesland ein solches Gefälle entgegen aller Verlautbarungen in Kauf genommen wird. Auch warum angesichts dessen realistische und nachweisbare Gemeinden des Einzugsbereichs einer GMS Meckesheim herausgestrichen und damit mathematisch künstlich unter den vorgegebenen Schwellenwert von stabil 40 Kindern pro Jahrgang gedrückt wurden. Unsere Forderung lautet, dass die Vor-Ort-Kenntnis über aktuell schon belegbare Schülerströme nicht in dieser Weise ignoriert werden darf.
Der engere Einzugsbereich inklusive Meckesheim selbst umfasst 15.340 Einwohner, der mit dem Schulamt bei der Regionalen Schulentwicklungsrunde ermittelte Einzugsbereich ca. 24.000 Einwohner. Interessant ist der aktuelle tatsächliche Einzugsbereich: denn dieser umfasst durch die Abstimmung der Eltern mit den Füßen bereits in unserer bestehenden, durchgehenden Ganztags-WRS-Struktur ein Gebiet mit einem Vielfachen an Ausbreitung und Einwohnern – und er kollidiert nicht mit den erkennbaren Einzugsbereichen eventueller weiterer Gemeinschaftsschulen. Eine Erklärung dafür ist sicherlich, dass sich die Meckesheimer KBS seit Jahren in Ausstattung und Methodik der Gemeinschaftsschule angenähert hat, ohne offiziell schon anerkannt zu sein.
Eine verkehrlich sehr gut erreichbare GMS Meckesheim wäre die logische Fortentwicklung der regionalen Schullandschaft, zumal die KBS seit September 2013 bereits mit der 5. Klasse im GMS-Modus rhythmisiert unterrichtet und gegen den Trend bei WRS in Baden-Württemberg steigende Schülerzahlen aufzuweisen hat. Auch die umliegenden Gemeinden Mauer, Zuzenhausen, Eschelbronn, Lobbach und Spechbach plädieren für eine zentrale GMS in Meckesheim und unterstützen die Gemeinde Meckesheim daher pro-aktiv bei ihren Bemühungen.
02.04.2014, 15:12
Neue Begründung: Im Landkreis Karlsruhe leben ca. 429.000 Menschen; nach der Neu-Genehmigung von 8 Standorten verfügt der Landkreis dann ab September 2014 über 12 13 GMS-Standorte. Der Landkreis Rhein-Neckar, dem Meckesheim angehört, verfügt über ca. 528.500 Einwohner, nach der Genehmigung von 3 neuen GMS-Standorten bestehen hier ab September 4 GMS. Umgerechnet kommen im Landkreis KA also 35.750 Einwohner auf eine GMS, im Landkreis RN 132.123 Einwohner auf eine einzige GMS. Dieses eklatante Missverhältnis widerspricht dem von der Landesregierung proklamierten Ziel, die neue Schulart gleichverteilt zu implementieren und insbesondere den Ländlichen Raum damit zu stärken; Letztgenannter wird vom RP Karlsruhe kaum mehr berücksichtigt. In Baden-Württemberg wurden im Februar insgesamt 20 GMS abgelehnt, davon allein 10 vom RP Karlsruhe.
Es macht geradezu sprach- und fassungslos, dass die ungleiche Verteilung der GMS entweder niemandem von den Verantwortlichen auffällt oder dies ohne vernünftige Erklärung hingenommen wird bzw. beabsichtigt ist. Die am RP KA zu bemängelnde Genehmigungspraxis löst eine nachweisbare GMS-Unterversorgung in Nordbaden aus: Bei 2,7 Mio. Einwohnern stehen ab September nur 35 öffentliche GMS zur Verfügung (davon 12 wie gesagt allein im Landkreis KA, was für den Rest des Regierungsbezirks noch weniger GMS in der Fläche bedeutet). Im bevölkerungs- und strukturschwächeren Südbaden sind es bereits für 2,2 Mio. Menschen 38 GMS, die auch räumlich bis auf Breisgau-Hochschwarzwald gleichmäßig verteilt erscheinen. In Schwaben kommen für den Regierungsbezirk Stuttgart auf 3,96 Mio. Einwohner 91 GMS und im Regierungsbezirk Tübingen immerhin auf nur 1,8 Mio. Einwohner 48 Standorte. - Für Eltern, die ihr Kind an einer Gemeinschaftschule beschult wissen möchten und den optimalen Bildungsweg sehen, ergibt sich somit eine inakzeptable regionale Schieflage größten Ausmaßes: In einigen Landesteilen gibt es ein ordentliches Netz von GMS-Schulstandorten, in anderen Landstrichen wie dem unseren befinden sich zu wenige und daher überfüllte bzw. überrannte GMS und ansonsten GMS-Niemandsland bzw. gähnende Leere auch bereits auf der Landkarte. Diese Benachteiligung mündet bei GMS-Elternpräferenz in dem Zwang umzuziehen – obwohl es beispielsweise einen Schulstandort Meckesheim geben könnte, der beantragt, seit Jahren auf GMS pädagogisch und organisatorisch hingearbeitet und vom zuständigen SSA MA hervorragende Eignung attestiert bekommen hat. Es sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch die GMS im Schulgesetz verankert ist; da die einzige in der Nähe befindliche GMS (Bammental) überfüllt ist, hat das Kultusministerium die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass auch den Kindern aus dem Raum Meckesheim/Sinsheim und Umgebung ein GMS-Angebot in zumutbarer Entfernung bereit steht. Durch die Abweisung von Meckesheim wird diese Verpflichtung (zumindest für das Schuljahr 2014/15) vorsätzlich unterlaufen.
Schon der erste Blick auf die Regierungsbezirks-Karten der GMS-Standorte wirft die Frage auf, warum diesbezüglich mit zweierlei Maß vorgegangen wird und in einem einzigen Bundesland ein solches Gefälle entgegen aller Verlautbarungen in Kauf genommen wird. Auch warum angesichts dessen realistische und nachweisbare Gemeinden des Einzugsbereichs einer GMS Meckesheim herausgestrichen und damit mathematisch künstlich unter den vorgegebenen Schwellenwert von stabil 40 Kindern pro Jahrgang gedrückt wurden. Unsere Forderung lautet, dass die Vor-Ort-Kenntnis über aktuell schon belegbare Schülerströme nicht in dieser Weise ignoriert werden darf.
Der engere Einzugsbereich inklusive Meckesheim selbst umfasst 15.340 Einwohner, der mit dem Schulamt bei der Regionalen Schulentwicklungsrunde ermittelte Einzugsbereich ca. 24.000 Einwohner. Interessant ist der aktuelle tatsächliche Einzugsbereich: denn dieser umfasst durch die Abstimmung der Eltern mit den Füßen bereits in unserer bestehenden, durchgehenden Ganztags-WRS-Struktur ein Gebiet mit einem Vielfachen an Ausbreitung und Einwohnern – und er kollidiert nicht mit den erkennbaren Einzugsbereichen eventueller weiterer Gemeinschaftsschulen. Eine Erklärung dafür ist sicherlich, dass sich die Meckesheimer KBS seit Jahren in Ausstattung und Methodik der Gemeinschaftsschule angenähert hat, ohne offiziell schon anerkannt zu sein.
Eine verkehrlich sehr gut erreichbare GMS Meckesheim wäre die logische Fortentwicklung der regionalen Schullandschaft, zumal die KBS seit September 2013 bereits mit der 5. Klasse im GMS-Modus rhythmisiert unterrichtet und gegen den Trend bei WRS in Baden-Württemberg steigende Schülerzahlen aufzuweisen hat. Auch die umliegenden Gemeinden Mauer, Zuzenhausen, Eschelbronn, Lobbach und Spechbach plädieren für eine zentrale GMS in Meckesheim und unterstützen die Gemeinde Meckesheim daher pro-aktiv bei ihren Bemühungen.
27.03.2014, 09:53
Textänderung/-kürzung, ohne inhaltliche Änderung.
Neue Begründung: Im Landkreis Karlsruhe leben ca. 429.000 Menschen; nach der Neu-Genehmigung von 8 Standorten verfügt der Landkreis dann ab September 2014 über 12 GMS-Standorte. Der Landkreis Rhein-Neckar, dem Meckesheim angehört, verfügt über ca. 528.500 Einwohner, nach der Genehmigung von 3 neuen GMS-Standorten bestehen hier ab September 4 GMS. Umgerechnet kommen im Landkreis KA also 35.750 Einwohner auf eine GMS, im Landkreis RN 132.123 Einwohner auf eine einzige GMS. Dieses eklatante Missverhältnis widerspricht dem von der Landesregierung proklamierten Ziel, die neue Schulart gleichverteilt zu implementieren und insbesondere den Ländlichen Raum damit zu stärken; Letztgenannter wird vom RP Karlsruhe kaum mehr berücksichtigt. In Baden-Württemberg wurden im Februar insgesamt 20 GMS abgelehnt, davon allein 10 vom RP Karlsruhe.
Es macht geradezu sprach- und fassungslos, dass die ungleiche Verteilung der GMS entweder niemandem von den Verantwortlichen auffällt oder dies ohne vernünftige Erklärung hingenommen wird bzw. beabsichtigt ist. Die am RP KA zu bemängelnde Genehmigungspraxis löst eine nachweisbare GMS-Unterversorgung in Nordbaden aus: Bei 2,7 Mio. Einwohnern stehen ab September nur 35 öffentliche GMS zur Verfügung (davon 12 wie gesagt allein im Landkreis KA, was für den Rest des Regierungsbezirks noch weniger GMS in der Fläche bedeutet). Im bevölkerungs- und strukturschwächeren Südbaden sind es bereits für 2,2 Mio. Menschen 38 GMS, die auch räumlich bis auf Breisgau-Hochschwarzwald gleichmäßig verteilt erscheinen. In Schwaben kommen für den Regierungsbezirk Stuttgart auf 3,96 Mio. Einwohner 91 GMS und im Regierungsbezirk Tübingen immerhin auf nur 1,8 Mio. Einwohner 48 Standorte. - Für Eltern, die ihr Kind an einer Gemeinschaftschule beschult wissen möchten und darin für ihr Kind eine optimale Förderung den optimalen Bildungsweg sehen, ergibt sich somit eine inakzeptable regionale Schieflage größten Ausmaßes: In einigen Landesteilen gibt es ein ordentliches Netz von GMS-Schulstandorten, in anderen Landstrichen wie dem unseren befinden sich zu wenige und daher überfüllte bzw. überrannte GMS und ansonsten GMS-Niemandsland bzw. gähnende Leere auch bereits auf der Landkarte. Diese Benachteiligung mündet bei GMS-Elternpräferenz in dem Zwang umzuziehen – obwohl es beispielsweise einen Schulstandort Meckesheim geben könnte, der beantragt, seit Jahren auf GMS pädagogisch und organisatorisch hingearbeitet und vom zuständigen SSA MA hervorragende Eignung attestiert bekommen hat. Es sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch die GMS im Schulgesetz verankert ist; da die einzige in der Nähe befindliche GMS (Bammental) überfüllt ist, hat das Kultusministerium die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass auch den Kindern aus dem Raum Meckesheim/Sinsheim und Umgebung ein GMS-Angebot in zumutbarer Entfernung bereit steht. Durch die Abweisung von Meckesheim wird diese Verpflichtung (zumindest für das Schuljahr 2014/15) vorsätzlich unterlaufen.
Schon der erste Blick auf die Regierungsbezirks-Karten der GMS-Standorte wirft die Frage auf, warum diesbezüglich mit zweierlei Maß vorgegangen wird und in einem einzigen Bundesland ein solches Gefälle entgegen aller Verlautbarungen in Kauf genommen wird. Auch warum angesichts dessen realistische und nachweisbare Gemeinden des Einzugsbereichs einer GMS Meckesheim herausgestrichen und damit mathematisch künstlich unter den vorgegebenen Schwellenwert von stabil 40 Kindern in einem pro Jahrgang gedrückt wurden. Unsere Forderung lautet, dass die Vor-Ort-Kenntnis über aktuell schon belegbare Schülerströme darf nicht in dieser Weise ignoriert werden darf.
Der engere Einzugsbereich inklusive Meckesheim selbst umfasst 15.340 Einwohner, der mit dem Schulamt bei der Regionalen Schulentwicklungsrunde ermittelte Einzugsbereich ca. 24.000 Einwohner. Interessant ist der aktuelle tatsächliche Einzugsbereich: denn dieser umfasst durch die „Abstimmung Abstimmung der Eltern mit den Füßen“ Füßen bereits in unserer bestehenden, durchgehenden Ganztags-WRS-Struktur ein Gebiet mit einem Vielfachen an Ausbreitung und Einwohnern – und er kollidiert nicht mit den erkennbaren Einzugsbereichen eventueller weiterer Gemeinschaftsschulen. Eine Erklärung dafür ist sicherlich, dass sich die Meckesheimer KBS seit Jahren in Ausstattung und Methodik der Gemeinschaftsschule angenähert hat, ohne offiziell bereits schon anerkannt zu sein.
Eine verkehrlich sehr gut erreichbare GMS Meckesheim wäre die logische Fortentwicklung der regionalen Schullandschaft, zumal die KBS seit September 2013 bereits mit der 5. Klasse im GMS-Modus rhythmisiert unterrichtet und entgegen dem gegen den Trend bei WRS in Baden-Württemberg steigende Schülerzahlen aufzuweisen hat. Auch die umliegenden Gemeinden Mauer, Zuzenhausen, Eschelbronn, Lobbach und Spechbach plädieren für eine zentrale GMS in Meckesheim und unterstützen die Gemeinde Meckesheim daher pro-aktiv bei ihren Bemühungen.
27.03.2014, 09:49
Textänderungen/-kürzungen ohne inhaltkiche Veränderung.
Neuer Petitionstext: Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hat mit Bescheid vom 10.2.14 den im letzten Jahr gestellten Antrag auf Anerkennung der Meckesheimer Karl-Bühler-Schule (KBS) als Gemeinschaftsschule (GMS) abgelehnt und dies mit mittelfristig nicht ausreichenden Schülerzahlen begründet. Dies ist aus Sicht der Unterstützer dieser Petition nicht hinnehmbar, da sehr wohl ausreichende Schülerströme aus der gesamten Region belegbar sind. Eltern aus unserer Region haben aufgrund der überfüllten Gemeinschaftsschule Bammental zum neuen Schuljahr sonst keine Möglichkeit, ihre Kinder in einer GMS beschult zu bekommen, obwohl die Bildungsempfehlungen der Klassen 4 genau diesen zahlreichen Elternwunsch dokumentieren.
Es ist davon auszugehen, dass dem RP bei der Ablehnung durch unzureichende Kenntnis der räumlichen Verhältnisse gravierende Berechnungs- und Zuordnungsfehler unterlaufen sind, wodurch das Ungleichgewicht bei der Verteilung von GMS auch im Regierungsbezirk Nordbaden weiter verschärft wird. Die Unterzeichner dieser Petition wollen daher erreichen, dass der Ablehnungsbescheid zurückgenommen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine GMS in Meckesheim eingerichtet wird.
Außerdem fordern wir, dass die Maßgabe von stabil 40 Schülern in einem GMS-Jahrgang objektiv nachvollziehbar gehandhabt wird und nach erfolgreicher regionaler Schulentwicklung nicht nachträglich Kommunen des Einzugsbereichs schlicht unberücksichtigt bleiben. Wohlgemerkt - die für die 3. GMS-Tranche eingeführte Schallmauer von stabil 40 Schülern wird von den Unterzeichnern keineswegs in Zweifel gezogen, da sie eine sinnvolle Größenordnung ist, um langfristig einen funktionierenden Schulbetrieb zu gewährleisten; aber es wird stark bezweifelt, ob es sich tatsächlich um ein objektives Kriterium und somit probates Auswahl-Instrument handelt, wenn die zuständige Entscheidungsinstanz durch willkürliche Herausnahme von Kommunen, die selbst eine Einrechnung für erforderlich halten, und durch nachträgliche Senkung von Übergangsquoten bei den berücksichtigten Gemeinden eine Unterschreitung dieser Zahl 40 bewirken kann. Die im Meckesheimer Antrag enthaltenen Zahlen wurden nicht geschönt, sondern interkommunal abgewogen, entwickelt und belegt; das Staatliche Schulamt Mannheim (SSA MA) ging sogar von deutlich höheren Anmeldezahlen Richtung Dreizügigkeit in mindestens den ersten 3 Jahren aus, je nach dem, dem wie viele weitere GMS-Standorte sukzessive dazukommen.
Die Gemeinde Meckesheim als einziger eigenständiger und zentraler (weiterführender) Schulträger des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal hätte erwiesenermaßen Anspruch auf GMS-Genehmigung, da die monatelang kommunizierten und vom SSA MA bescheinigten Anforderungen erfüllt sind. Nicht zuletzt aufgrund der hervorragenden ÖPNV-Erreichbarkeit ist Meckesheim nach der Fusion der früheren Hauptschulen Mauer und Lobbach auf die KBS längst eine regionale Schule „zentral im Elsenztal“ geworden - Meckesheim selbst steuert in den Klassen 5-10 nur noch einen Anteil von 35% bei.
Über 1/3 des realen Einzugsbereichs wird im RP-Ablehnungsbescheid bezweifelt und unter den Tisch fallen gelassen, obwohl die Zahlen schon in unserer bestehenden Werkrealschule (WRS) dokumentierbar sind. Insofern erklärt sich, dass die Unterzeichner die RP-Schülerprognose von angeblich nur 34-36 Kindern erheblich in Zweifel ziehen und mindestens ein unberücksichtigtes Drittel ins Feld führen, womit eine GMS Meckesheim eher in Richtung 50 Kinder einzuordnen wäre. Noch unverständlicher und fragwürdiger erscheint dieser Aspekt der Nichtberücksichtigung, wenn man die Herkunft der Schüler in der aktuellen Klasse 5 betrachtet: Von 23 Kindern stammt die stärkste Gruppe nicht einmal mehr aus Meckesheim (6) selbst, sondern tatsächlich aus Sinsheims Ortsteil Hoffenheim mit 7 Kindern. Aber Hoffenheim wird nicht als Einzugsbereich anerkannt, obwohl die Stadt Sinsheim die dortige Hauptschule bereits vor Jahren bewusst auslaufen ließ und es ein Agreement mit der benachbarten weiterführenden Schule Meckesheim gibt, diese Schüler bei Elternwunsch aufzunehmen. Bei Hoffenheim handelt es sich also gerade nicht, wie die Herausrechnung durch das RP suggeriert, um ein temporäres Phänomen, sondern um einen stabilen und stetig steigenden Schülerstrom.
Bei o.g. Anrechnung des RP RP-Prognose fehlen nicht nur wichtige Kommunen des Meckesheimer Einzugsbereichs, die selbst im Rahmen des regionalen Schulentwicklungsprozesses größten Wert auf Einrechnung und Kapazitäts-Vorhaltung legten (Bsp. Schönbrunn, Hoffenheim); die Quoten für Lobbach, Mauer und Zuzenhausen sind zudem unerklärlich niedrig gehalten. Es wurden also ohne Not angesichts mangelnder regionaler Konkurrenz bei den Kommunen Streichungen und bei den Quoten Reduzierungen vorgenommen gegenüber dem dem, was gemeinsam abgestimmt und streng protokoll-konform eingereicht wurde.