Noch eine wichtige Änderung
Neuer Petitionstext: DIESE PETITION RICHTET SICH AN NIEDERSACHSENS UMWELTMINISTER STEFAN WENZEL!
Der Wolf ist in unseren Landen ein gefährdetes Tier, welches es zu schützen gilt. Es gab in den letzten Jahren keinen Hinweis darauf, dass ein Mensch durch einen Wolf verletzt oder gar getötet wurde. Nur weil das Jungtier Kurti aus Munster nun die Scheu an den Menschen verloren hat, wird darüber diskutiert, das Tier nötigenfalls zu schießen. Doch bisher hat Kurti keinen Menschen verletzt oder gar getötet, was die Entnahme rechtfertigen würde (BfN Script 201). Ausnahmen zur Entnahme von Kurti würden die § 45 Absatz 7 S 2 und § 45 Absatz 7 S 1 des Bundesnaturschutzgesetz regeln. Diese sind aber nicht gegeben, da mindestens 6 weitere Wölfe nachrücken würden, bei denen es zu ähnlichen Begegnungen kommen könnte. Somit sind dieses Paragraphen außer Kraft gesetzt. Hinzu kommt, dass die zentraleuropäische Flachlandpopulation nicht gefährdet werden darf. Es müsste mindestens 1000 erwachsene Wölfe geben, wir haben derzeitig keine 200! Also besteht absolut keine Notwendigkeit und Anlass, Kurti das Leben zu nehmen!
Ich möchte diesen Wolf und seine Artgenossen nun schützen und verhindern, dass es zum Abschuss kommt, da ich denke, dass es durchaus auch andere Wege wie zum Beispiel das Wolfcenter Dörverden oder andere Tierparks gibt, um dem Tier ein Leben zu ermöglichen, wie es jeder Mensch auch verdient hätte
Es kamen wichtige Gründe hinzu
Neuer Titel: Gegen die Tötung des "Problemwolfs" "Problemwolfs Kurti" in Munster
Neuer Petitionstext: Der Wolf ist in unseren Landen ein gefährdetes Tier, welches es zu schützen gilt. Es gab in den letzten Jahren keinen Hinweis darauf, dass ein Mensch durch einen Wolf verletzt oder gar getötet wurde. Nur weil ein das Jungtier Kurti aus Munster nun die Scheu an den Menschen verloren hat, wird darüber diskutiert, das Tier nötigenfalls zu schießen. Obwohl Doch bisher kein Mensch durch den sogenannten Problemwolf aus Munster hat Kurti keinen Menschen verletzt oder gar getötet würde. getötet, was die Entnahme rechtfertigen würde (BfN Script 201). Ausnahmen zur Entnahme von Kurti würden die § 45 Absatz 7 S 2 und § 45 Absatz 7 S 1 des Bundesnaturschutzgesetz regeln. Diese sind aber nicht gegeben, da mindestens 6 weitere Wölfe nachrücken würden, bei denen es zu ähnlichen Begegnungen kommen könnte. Somit sind dieses Paragraphen außer Kraft gesetzt. Hinzu kommt, dass die zentraleuropäische Flachlandpopulation nicht gefährdet werden darf. Es müsste mindestens 1000 erwachsene Wölfe geben, wir haben derzeitig keine 200! Also besteht absolut keine Notwendigkeit und Anlass, Kurti das Leben zu nehmen!
Ich möchte diesen Wolf und seine Artgenossen nun schützen und verhindern, dass es zum Abschuss kommt, da ich denke, dass es durchaus auch andere Wege wie zum Beispiel das Wolfcenter Dörverden oder andere Tierparks gibt, um dem Tier ein Leben zu ermöglichen, wie es jeder Mensch auch verdient hätte