Umwelt

Gegen das Hunde-Badeverbot in der Bundeswasserstraße Aller im Landkreis Verden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Peter Bohlmann

2.323 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.323 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


12.10.2016, 18:57

Hallo liebe Unterzeichner,
am kommenden Dienstag, 18.10.2016 17:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft statt. Hier soll unter anderem über den Erlass einer Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung im Landkreis Verden“ beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung für die letzte Sitzung des alten Kreistages am Freitag, 28.10.2016 15:00 Uhr beraten werden.
Zu Beginn der Sitzung und nach Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde von jeweils 15 Minuten statt. Es ist also jeder herzlich zu der Sitzung eingeladen, der sich informieren möchte oder sonstige Fragen zur Verordnung hat.

Hier der Link zur öffentlichen Bekanntmachung der Ausschusssitzung:
landkreis-verden.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok8KnyJawHWsDSm4Qn0Ke.JayCXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi4RkzGJ/Bekanntmachung_Ausschuss_fuer_Umwelt-_Naturschutz_und_Landwirtschaft_18.10.2016.pdf

Unter dem folgenden Link kann der aktuelle Stand der Verordnung und weitere Informationen heruntergeladen werden:
landkreis-verden.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawFWu8Vn7Ui2Se5GcyCXGJ

Leider hat die Onlinepetition trotz der Vielzahl an Unterschriften nicht das Echo in der Politik gefunden, dass ich (und vermutlich auch die meisten Unterzeichner) erhofft hatte. Für Hundehalter ist auch im aktuellen Stand der Verodnung ein ganzjähriger Leinenzwang und ein Badeverbot vorgesehen. Nach § 3 Absatz (3) Ziffer 1 ist es wie schon im ersten Entwurf der Verordnung ohne Einschränkung untersagt, "...Hunde unangeleint laufen und in Gewässern schwimmen zu lassen...". Knapp 2000 Unterschriften haben also leider überhaupt nichts bewirkt. Aber nach der ablehnenden Reaktion des Landrates zur Übergabe der Petition war auch nichts anderes mehr zu erwarten.
Schade, aber trotzdem nochmals vielen Dank an alle für die Unterstützung.
Beste Grüße
Harro Herzberg


20.06.2016, 22:45

Nach dreimaliger telefonischer Bitte bei der Sekretärin des Landrats innerhalb der vergangenen zwei Wochen habe ich eine Email an den Landrat geschrieben, in der ich mich unter anderem darüber beschwert habe, dass nicht einmal ein Rückruf erfolgt ist. Heute habe ich eine Antwort erhalten (meine Mail an den Landrat ist am Ende des Textes nachzulesen):

Sehr geehrter Herr Herzberg,

ohne näher auf den unangemessenen Duktus Ihrer E-Mail einzugehen, teile ich Ihnen mit, dass der Kreisverwaltung und mir das Anliegen der Online-Petition und auch die Zahl der Unterschriften bekannt sind. Von daher bitte ich Sie, in Zukunft nicht zu unterstellen, dass die Verwaltung Einwendungen nicht prüft bzw. kein Interesse an diesen hat. Alle Hinweise und auch Kritiken an Entwürfen werden aufgenommen, ausgewertet und abgewogen. Deshalb weiß ich leider nicht, warum Sie mir die Unterschriften persönlich übergeben wollen. Wenn Sie eine Abgabe in der Kreisverwaltung wünschen, können Sie das gerne bei der zuständigen Fachdienstleiterin Frau Brünn nach einer vorherigen Absprache tun (Tel: 04231/15-753).

Zum aktuellen Verfahrenstand teile ich Ihnen mit, dass ich zu Ihrem Anliegen erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der darauf folgenden öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes gemeinsam mit allen zu dem Zeitpunkt eingegangenen Einwendungen und Anregungen abschließend Stellung nehmen kann. Die letzte Entscheidung über die Inhalte der Verordnung trifft der Kreistag in Kenntnis der vorliegenden Einwendungen. Zurzeit kann ich zu Ihrer Petition daher noch nicht inhaltlich Stellung nehmen.

Der Verordnungsentwurf wird voraussichtlich im August dieses Jahres öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken und Anregungen dazu vorbringen. Sie können also Ihr Anliegen bis zum Abschluss der Auslegungszeit bei der Kreisverwaltung (untere Naturschutzbehörde) einreichen. Erst anschließend werden alle eingegangenen Stellungnahmen von der Kreisverwaltung abschließend geprüft und bewertet und in einer Beschlussvorlage für den Kreistag zusammengeführt. Es ist zurzeit vorgesehen, dass der Kreistag über den Verordnungsentwurf am 28.10.2016 entscheidet.

Unabhängig von der Bewertung Ihres Anliegens möchte ich auf folgendes hinweisen. Die Allerniederung ist Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems bestehend aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet diese Gebiete hoheitlich zu sichern, das heißt unter Schutz zu stellen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Land Niedersachsen soll diese Unterschutzstellung bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

Bei der Unterschutzstellung sind die zuständigen Behörden nicht völlig frei in der Wahl der Schutzgebietskategorie und auch nicht bei den Verordnungsinhalten. Kategorie und Inhalte müssen sich im Wesentlichen an den vorgegebenen Erhaltungszielen orientieren. Verschlechterungen müssen verhindert werden. Ist der Erhaltungszustand nicht gut, müssen Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden. Der Landkreis Verden versucht vor diesem Hintergrund, die Belange der Erholungssuchenden und allen anderen Nutzern von Natur und Landschaft so weit wie möglich mit diesen Anforderungen zu vereinbaren. Es ist jedoch nicht zu verhindern, dass Nutzungen (z.B. die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder auch das Recht auf das freie Betreten der Landschaft) in Teilen eingeschränkt werden.

Gerne können sie die Unterzeichner der Online-Petition über meine Antwort informieren.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Bohlmann

Landkreis Verden
Der Landrat
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Zentrale
E-Mail: peter-bohlmann@landkreis-verden.de
E-Mail: Kreishaus@Landkreis-Verden.de

Telefon: +49 (4231) 15-224 Telefon: +49 (4231) 15 0
Telefax: Telefax: +49 (4231) 15 603
Mobil: Internet: www.Landkreis-Verden.de



Von: Harro Herzberg [mailto:harro.herzberg@outlook.de]
Gesendet: Freitag, 17. Juni 2016 10:55
An: Bohlmann, Peter
Cc: Poststelle
Betreff: Persönliche Übergabe der Online-Petition "Gegen das Hunde-Badeverbot in der Bundeswasserstraße Aller im Landkreis Verden"

Sehr geehrter Herr Bohlmann,

In den vergangenen Zwei Wochen habe ich bereits dreimal telefonisch versucht über Ihre Sekretärin einen Termin für eine persönliche Übergabe der Online-Petition zu bekommen. Trotz Zusage einer zeitnahen Rückmeldung ist bei keinem der drei Anrufe ein Rückruf oder eine Rückmeldung per Email erfolgt. Ich hatte zwar nicht erwartet, sofort innerhalb weniger Tage einen Termin bei Ihnen zu bekommen, aber es wäre aus meiner Sicht das Mindeste gewesen schon nach dem ersten Anruf am Freitag den 3. Juni zumindest eine Rückmeldung zu bekommen, in welchem Zeitfenster ein Termin für die persönliche Übergabe der Petition möglich sein könnte.

Ich schlage Ihnen daher als Termin zur Übergabe der Petition den kommenden Freitag, 24.06.2016 (zu jeder beliebigen Uhrzeit) vor.

Die Petition ist mittlerweile von fast 2300 Personen, davon ca. 1800 aus dem Landkreis Verden unterschrieben worden. Allen Unterzeichnern dürfte es wichtig sein, dass nicht nur die Anzahl der Unterschriften im Internet sichtbar ist, sondern dass ihr Anliegen auch an die zuständigen Personen weitergeleitet wird. Vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass es innerhalb von zwei Wochen für Sie nicht möglich war, zumindest eine Rückmeldung mit einem Terminvorschlag zu veranlassen. Bei der hohen Anzahl von Unterzeichnern wäre nach meinem Empfinden auch ein persönlicher Rückruf durchaus angebracht.

Dieser Versuch per Email zumindest eine Rückmeldung in irgendeiner Form zu erhalten, wird nach drei erfolglosen telefonischen Versuchen der letzte Anlauf sein, einen Termin auf direktem Wege mit Ihnen abzustimmen. Wenn ich auch hierauf in den kommenden Tagen erneut keine Antwort erhalten sollte, werde ich die Unterzeichner der Petition öffentlich über Ihr Desinteresse informieren.

Im Namen von 1783 Unterstützern aus dem Landkreis Verden und mehr als 500 weiteren Unterstützern aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus.

Mit freundlichen Grüßen
Harro Herzberg



04.06.2016, 08:00


openPetition hat heute von den gewählten Vertretern von Kreistag Verden eine persönliche Stellungnahme eingefordert, weil die Petition das Quorum von 1.700 Unterschriften aus Verden erreicht hat.



Damit verstärken wir die Wirksamkeit der Petition, stoßen die öffentliche Debatte an und sorgen für mehr Transparenz.



Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:

www.openpetition.de/petition/stellungnahme/gegen-das-hunde-badeverbot-in-der-bundeswasserstrasse-aller-im-landkreis-verden



Was können Sie tun?


  • Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

  • Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.



01.06.2016, 00:50

Dokument anzeigen

Heute wurden von einem unbekannten Unterstützer die ersten Papier-Sammelbögen mit insgesamt 30 Unterschriften hochgeladen. Damit ist das Sammelziel von 1700 Unterschriften aus dem Landkreis Verden bald erreicht; es fehlen nur noch 82 Stimmen, die sollten in den nächsten drei Wochen hoffentlich noch erreicht werden. Dann wird es spannend, was die Kreistagsmitglieder und der Landrat dazu sagen. Es wird jeder einzelne von Open Petition angeschrieben und die Antworten werden auf der Petitionsseite veröffentlicht.

Also hoffentlich können wir noch einen Endspurt organisieren und die letzten Unterschriften in den nächsten Tagen zusammenkratzen. Vielleich haben sich ja auch noch mehr Leute die Mühe gemacht und sich einen Unterschriftenbogen runtergeladen. Ich bin gespannt, was noch kommt.
Wer noch mitmachen möchte beim Sammeln von Unterschriften auf die gute alte Art mit Papier-Sammelbögen kann das ganz einfach machen: Erst den Bogen unter folgendem Link herunterladen:
www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/gegen-das-hunde-badeverbot-in-der-bundeswasserstrasse-aller-im-landkreis-verden
Dann den Bogen ausfüllen, unterschreiben lassen und danach einscannen oder mit dem Smartphone fotografieren und unter dem folgenden Link wieder hochladen:
www.openpetition.de/eingang/petition/gegen-das-hunde-badeverbot-in-der-bundeswasserstrasse-aller-im-landkreis-verden
Für das Hochladen gibt es eine ausführliche Anleitung, was dazu einzugeben ist. Insbesondere ist es wichtig, dass die Postleitzahlen der Unterstützer aus dem Landkreis Verden eingetragen werden, damit die Unterschriften für das Quorum gezählt werden können.
Ich würde mich freuen, wenn noch viele Unterschriftenbögen hochgeladen werden.

Die nächste Info bekommt ihr dann hoffentlich erst wieder, wenn das Ziel erreicht ist.
Beste Grüße und nochmal vielen Dank an alle, insbesondere aber an den anonymen Papier-Unterschriften-Sammler

Harro Herzberg


16.04.2016, 14:49

Dokument anzeigen

Insgesamt haben schon mehr als 1200 Personen die Petition unterstützt, davon allein knapp 1000 aus dem Landkreis Verden. Knapp 60% der für das Quorum erforderlichen Unterschriften wurden schon erreicht, aber so langsam scheint die Aktivität zu erlahmen. In den letzten Tagen dümpelt es nur noch so vor sich hin. Wenn es so weitergeht, wird es knapp, die erforderliche Anzahl an Unterstützter-Stimmen zu erreichen.

Daher habe ich mir gedacht einen Appell an alle bisherigen Unterstützer zu richten, ein bisschen Werbung für die Petition zu machen. Es wäre daher schön, wenn ihr noch einmal nachdenkt, wer vielleicht noch Interesse daran haben könnte, weiterhin die Aller zumindest an einigen Stellen auch mit dem Hund aufsuchen zu können oder wer evtl. auch einfach nur unterschreiben möchte, da er generell gegen Behördenwillkür und übermäßige Reglementierung eintreten möchte. Am besten ist es, möglichst viele Bekannte per Email oder über die sozialen Netzwerke (Facebook, Twitter etc.) zu informieren. Oder den beigefügten Abrisszettel irgendwo aufzuhängen, wo Hundehalter oder sonstige ihn sehen können.

Also, meine dringende Bitte an euch alle: Leitet die Petition an möglichst viele Freunde, Bekannte oder sonst wen weiter, damit die Petition möglichst bald zu Erfolg geführt wird und die Politiker im Landkreis Verden sich noch einmal Gedanken darüber machen müssen, ob man mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf nicht doch etwas über das Ziel hinausgeschossen ist.

Soweit erstmal,
ich danke euch allen für eure Unterstützung und hoffe, dass ihr auch weiterhin unser Anliegen unterstützt und weiterverbreitet.

Harro Herzberg


29.03.2016, 11:03

Die Link Adresse zum Verordnungsentwurf des Landkreises Verden wurde aktualisiert..
Neuer Petitionstext: Im Entwurf der Verordnung des Landkreises Verden über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung im Landkreis Verden“ in den Gemeinden Verden, Dörverden und Kirchlinteln wird im § 3, Absatz 3, Ziffer 1 untersagt, Hunde unangeleint laufen und in Gewässern schwimmen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass auf einer Länge von 22 Kilometern im Landkreis Verden mit Ausnahme eines einzigen in der Verordnung festgelegten "Hundebadeplatzes" das Schwimmenlassen von Hunden in der Bundeswasserstraße Aller ganzjährig verboten wäre. Hiermit wird ein völlig unverhältnismäßiges Verbot erlassen, dass in diesem Umfang in keiner Weise gerechtfertigt erscheint und auch in vergleichbaren Verordnungen von Nachbarlandkreisen (z.B. Schutzgebietsverordnung „Hammeniederung“ im Landkreis Osterholz) sowie auch in der Musterverordnung der Landesfachbehörde NLWKN in dieser Form nicht enthalten ist. Zum Schutz von störungsempfindlichen Tierarten wäre es nachvollziehbar, wenn in ansonsten störungsarmen Zonen oder innerhalb der Brut- und Setzzeit das Schwimmenlassen von Hunden (und auch von Menschen und anderen Tierarten) reglementiert würde. Ein vollständiges Verbot, Hunde in der Bundeswasserstraße Aller schwimmen zu lassen, geht jedoch eindeutig über die Zielsetzung der Unterschutzstellung hinaus und ist daher als unverhältnismäßig anzusehen.
Es wird daher gefordert, das Verbot des § 3, Absatz 3, Ziffer 1 der Schutzgebietsverordnung, Hunde unangeleint laufen und in Gewässern schwimmen zu lassen, dahingehend zu ändern, dass derartige Regelungen nur für bestimmte Zeiträume und in Bereichen gelten, in denen ein entsprechendes Schutzbedürfnis tatsächlich gegeben ist. So sollte zumindest in Bereichen, in denen lediglich Siedlungsbereiche ohne Schutzstatus oder Landschaftsschutzgebiete mit geringerem Schutzstatus an die Bundeswasserstraße Aller angrenzen das Schwimmenlassen von Hunden nicht untersagt werden.
Durch derartige Regelungen, die über das zur Erreichung der eigentlichen Schutzziele erforderliche Maß hinausgehen wird nicht nur das berechtigte Interesse aller Hundehalter an ausreichenden Freiräumen für sich und ihre Tiere in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt, sondern es wird auch das Verständnis von Bürgern für Naturschutzziele verringert, wenn unverhältnismäßige Regelungen in Schutzgebietsverordnungen getroffen werden ohne die Interessen der betroffenen Bürger zu berücksichtigen.
Links:
Internetseite des Landkreises Verden zur geplanten Unterschutzstellung der Allerniederung:
www.landkreis-verden.de/portal/meldungen/unterschutzstellung-der-allerniederung-geplant-901001297-20600.html?rubrik=901000021
www.landkreis-verden.de/portal/seiten/unterschutzstellung-der-unteren-allerniederung-im-landkreis-verden-901001248-20600.html?s_sprache=de&rubrik=901000021
Internetseite der Landesfachbehörde für Naturschutz NLWKN mit einem Entwurf der Musterverordnung für Naturschutzgebiete:
www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8039&article_id=46104&_psmand=26
Internetseite des Landkreises Osterholz zur Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“:
www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/ausweisung-von-natur-und-landschaftsschutzgebieten-im-bereich-hammeniederung-und-teufelsmoor--901002854-21000.html?rubrik=901000010


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