Erfolg
Bildung

#G9brauchtRaum - auch an den Schulen in freier Trägerschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
den Ministerpräsidenten und das Parlament des Landes NRW

11.995 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

11.995 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Neuigkeiten

02.09.2021, 16:47

Text wurde umgestellt: so ist im ersten Absatz klarer, worum es geht!


Neuer Petitionstext:

Schüler*innenErsatzschulen ansind Schulenein wichtiger und in privaterder TrägerschaftVerfassung dürfenverankerter Baustein in der Vielfalt der Schullandschaft: Eltern haben die Wahl, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Das darf nicht zu einer Benachteiligung dieser Schülerinnen und Schüler führen, auch nicht bei der Rückkehr zu G9G9!

Die nicht benachteiligt werden - ihrefreien Schulen müssen bei den nötigen Investitionen für die Rückkehr zu G9 ebenso durch das Land unterstützt werden wie die öffentlicher Träger!

Seit dem Schuljahr 2019/2020 werden an fast allen Gymnasien in NRW die Schüler*innen wieder in 9 Jahren zum Abitur geführt. Das führt dazu, dass spätestens im Schuljahr 2026/27 für den zusätzlichen Jahrgang in der Sekundarstufe I zusätzlicher Klassenraum benötigt wird, zu dessen Bereitstellung in den Schulen erhebliche bauliche Investitionen erforderlich sind.

Die Landesregierung hat mit dem „Belastungsausgleichsgesetz“ vom 02.07.2019 den Gymnasien in kommunaler Trägerschaft zugesagt, die finanzielle Verantwortung für die investiven Kosten des Übergangs vom achtjährigen zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang in Höhe von insgesamt rund 518 Mio. Euro zu übernehmen. Diese Planungssicherheit gibt es für die Ersatzschulen in NRW nicht, denn eine vergleichbare Zusage hat das Land NRW für die Schulen in privater Trägerschaft (noch) nicht gemacht, obwohl rund 17% aller Schüler*innen eine dieser Schulen besuchen.

Unsere Ersatzschulen sind ein wichtiger und in der Verfassung verankerter Baustein in der Vielfalt der Schullandschaft: Eltern haben die Wahl, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Das darf nicht zu einer Benachteiligung dieser Schülerinnen und Schüler führen!  
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 19 (19 in Nordrhein-Westfalen)


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