15.12.2021, 21:17
Nur gemeinsam konnten wir das erreichen: Am 15.12.21 hat der Landtag NRW im Haushalt die Unterstützung der freien Träger zum Ausbau ihrer Gymnasien für G9 beschlossen! Mit einer "Verpflichtungsermächtigung" werden die insgesamt fast 46 Mio € über die nächsten fünf Jahre gestreckt im Haushalt verankert. Die Mittel sind über eine "Förderrichtlinie" abrufbar.
Vielen Dank für Ihr Engagement! Elternmitwirkung hat hier im besten Sinne Wirkung gezeigt.
25.09.2021, 00:06
Der Zulauf und Rückmeldungen zeigen, dass immer wieder betroffene Schulen aufmerksam werden, die auch die Möglichkeit der Beteiligung haben wollen.
Neues Zeichnungsende: 15.10.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11259 (10938 in Nordrhein-Westfalen)
14.09.2021, 19:27
Es gab Rückmeldungen, dass der Fachterminus "Ersatzschulen" nicht bekannt ist.
Neuer Petitionstext:
ErsatzschulenSchulen in freier Trägerschaft, z.B in Trägerschaft der beiden Kirchen, sind ein wichtiger und in der Verfassung verankerter Baustein in der Vielfalt der Schullandschaft: Eltern haben die Wahl, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Das darf nicht zu einer Benachteiligung dieser Schülerinnen und Schüler führen, auch nicht bei der Rückkehr zu G9!
Die freien Schulen müssen bei den nötigen Investitionen für die Rückkehr zu G9 ebenso durch das Land unterstützt werden wie die öffentlicher Träger!
Seit dem Schuljahr 2019/2020 werden an fast allen Gymnasien in NRW die Schüler*innen wieder in 9 Jahren zum Abitur geführt. Das führt dazu, dass spätestens im Schuljahr 2026/27 für den zusätzlichen Jahrgang in der Sekundarstufe I zusätzlicher Klassenraum benötigt wird, zu dessen Bereitstellung in den Schulen erhebliche bauliche Investitionen erforderlich sind.
Die Landesregierung hat mit dem „Belastungsausgleichsgesetz“ vom 02.07.2019 den Gymnasien in kommunaler Trägerschaft zugesagt, die finanzielle Verantwortung für die investiven Kosten des Übergangs vom achtjährigen zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang in Höhe von insgesamt rund 518 Mio. Euro zu übernehmen. Diese Planungssicherheit gibt es für die Ersatzschulen in NRW nicht, denn eine vergleichbare Zusage hat das Land NRW für die Schulen in privater Trägerschaft (noch) nicht gemacht, obwohl rund 17% aller Schüler*innen eine dieser Schulen besuchen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8.030 (7.795 in Nordrhein-Westfalen)
14.09.2021, 19:06
Noch nicht alle betroffenen Schulen wurden informiert
Neues Zeichnungsende: 26.09.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8018 (7783 in Nordrhein-Westfalen)
13.09.2021, 01:06
Frist drei Tage erweitert, da die Petition verspätet anlief
Neues Zeichnungsende: 18.09.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7209 (6983 in Nordrhein-Westfalen)
02.09.2021, 16:47
Text wurde umgestellt: so ist im ersten Absatz klarer, worum es geht!
Neuer Petitionstext:
Schüler*innenErsatzschulen ansind Schulenein wichtiger und in privaterder TrägerschaftVerfassung dürfenverankerter Baustein in der Vielfalt der Schullandschaft: Eltern haben die Wahl, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Das darf nicht zu einer Benachteiligung dieser Schülerinnen und Schüler führen, auch nicht bei der Rückkehr zu G9G9!
Die nicht benachteiligt werden - ihrefreien Schulen müssen bei den nötigen Investitionen für die Rückkehr zu G9 ebenso durch das Land unterstützt werden wie die öffentlicher Träger!
Seit dem Schuljahr 2019/2020 werden an fast allen Gymnasien in NRW die Schüler*innen wieder in 9 Jahren zum Abitur geführt. Das führt dazu, dass spätestens im Schuljahr 2026/27 für den zusätzlichen Jahrgang in der Sekundarstufe I zusätzlicher Klassenraum benötigt wird, zu dessen Bereitstellung in den Schulen erhebliche bauliche Investitionen erforderlich sind.
Die Landesregierung hat mit dem „Belastungsausgleichsgesetz“ vom 02.07.2019 den Gymnasien in kommunaler Trägerschaft zugesagt, die finanzielle Verantwortung für die investiven Kosten des Übergangs vom achtjährigen zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang in Höhe von insgesamt rund 518 Mio. Euro zu übernehmen. Diese Planungssicherheit gibt es für die Ersatzschulen in NRW nicht, denn eine vergleichbare Zusage hat das Land NRW für die Schulen in privater Trägerschaft (noch) nicht gemacht, obwohl rund 17% aller Schüler*innen eine dieser Schulen besuchen.
Unsere Ersatzschulen sind ein wichtiger und in der Verfassung verankerter Baustein in der Vielfalt der Schullandschaft: Eltern haben die Wahl, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Das darf nicht zu einer Benachteiligung dieser Schülerinnen und Schüler führen!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 19 (19 in Nordrhein-Westfalen)