27.04.2024, 20:02
Liebe Eltern und Interessierte,
hiermit schicken wir unseren Newsletter zu einem aktuellen Thema. Im Anhang auch nochmal als PDF zum Weiterleiten.
Gibt es die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 tatsächlich? Neue Zahlen der Schulbehörde werfen begründete Zweifel auf.
Am Montag, den 22. April veröffentlichte die Hamburger Schulbehörde die Schulorganisationszahlen für die 5. Klassen des Schuljahres 2024/251 .
Nach den Anmelderunden zeigt die Veröffentlichung der Anmeldezahlen, dass an Stadtteilschulen und Campus-Schulen 613 Schüler nicht ihren Erstwunsch erfüllt bekommen, während an Gymnasien lediglich 157 Erstwünsche nicht berücksichtigt werden konnten – es wurden also wieder viele Kinder an der Stadtteilschule ihrer Wahl abgelehnt.
Wie können Schulbehörde und G9-Kritiker in diesem Zusammenhang von einer Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 sprechen?
Das Hauptargument der Gegner der G9-Initiative, Eltern und Schüler können sich doch für die Stadtteilschule entscheiden, um G8 zu umgehen, ist damit klar widerlegt.
Viel entscheidender jedoch: Was würde passieren, wenn nun tatsächlich noch mehr Kinder die Stadtteil- und Campus-Schulen ansteuern würden, weil das die einzige Möglichkeit in Hamburg ist, um in neun Jahren ihr Abitur abzulegen?
Die Stadt müsste nicht nur mehr Räume zur Verfügung stellen, sondern auch deutlich ressourcenintensiver planen, denn laut Schulbehörde halten im Jahr 2025 die Stadtteilschulen „eine Klassenfrequenz von im Durchschnitt 22,5 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Das ist weiterhin unter der festgeschriebenen Sollobergrenze von 23“.
Zum Vergleich: An Gymnasien liegt die Klassenfrequenz bei 27,2 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.
Der höhere Personalschlüssel bei gleichzeitig kleineren Klassen erfordere dann an den Stadtteil- und Campus-Schulen erheblich mehr Räumlichkeiten und personelle Ressourcen, als wenn Gymnasien wieder G9 ermöglichen würden.
Das wiederum führt die beim Schulausschuss der Bürgerschaft vorgestellte Kostenaufstellung des Senats, mit dem Ziel, die G9-Initiative zunichtezumachen, ad absurdum.
Das aktuelle System würde auch zukünftig diese Wahlfreiheit nicht mehr gewährleisten können, da die Schulbehörde dann weiterhin nicht in der Lage sein wird, fast viermal so viele Erstwünsche für die Stadtteilschulen wie für Gymnasien zu erfüllen – Tendenz vermutlich weiter steigend.
Auch wenn Schulsenatorin Ksenija Bekeris ihre Freude darüber kundtut, „dass erneut Stadtteilschulen und Gymnasien bei den Anmeldungen für Klasse 5 gleichauf liegen“ und sich das Zwei-Säulen-Modell ihrer Meinung nach als „sehr stabil und hochakzeptiert bei Hamburgs Eltern“ erweise, werden hier erneut Zahlen beschönigt. Denn wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass gerade die neuen Schulformen (Campus Schulen), als Stadtteilschulen mit gymnasialem Zweig, den Schülern eine Wahlfreiheit (G8/G9) ermöglichen sollen und es hier einen deutlich höheren Zuwachs gibt, aber die Aufnahmekapazitäten mittlerweile erschöpft sind.
Die gebetsmühlenartig beworbene Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 ist in Wirklichkeit also schlichtweg gutes Marketing, das eine scheinbare Durchlässigkeit und ein verfügbares Angebot suggeriert.
Ihr G9 Hamburg Team
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