24.11.2017, 13:25
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern, liebe Lehrer, liebe Unterstützer der Petition,
am Donnerstag, den 16.11.2017, ist unsere Petition im Bayerischen Landtag behandelt worden.
Leider ohne Erfolg. Die Petition wurde aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der Staatsregierung als erledigt erachtet, d.h. sie wurde im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Im folgenden finden Sie die Stellungnahme der Staatsregierung, deren Empfehlung der Ausschuss mehrheitlich gefolgt ist:
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Stellungnahme:
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern sieht die Einführung des neuen neunjährigen bayerischen Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19 mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 vor. Dies bedeutet, dass sowohl die Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr 2017/18 die Jahrgangsstufe 4 besuchen und im Herbst 2018 an das Gymnasium übertreten, als auch die Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr 2017/18 die Jahrgangsstufe 5 des bayerischen Gymnasiums besuchen, in die Umstellung einbezogen werden.
Dieses Vorgehen wurde aus den folgenden Gründen gewählt:
Jede Reform muss zu einem bestimmten „Stichtag“ in Kraft treten. Dabei ist sorgfältig abzuwägen, welcher Stichtag sich als günstigster erweist.
Bei der Einführung des neuen Gymnasiums stellt einen wichtigen Faktor dar, dass für die Jahrgangsstufen 5 und 6 im Schuljahr 2018/19 der neue LehrplanPLUS gilt, der mit Beginn des Schuljahres 2017/18 an allen weiterführenden Schularten – und damit auch dem Gymnasium – in der Jahrgangstufe 5 eingeführt worden ist. Das neunjährige Gymnasium und der neue LehrplanPLUS wachsen somit gemeinsam von unten auf; der neue Lehrplan bildet die Trennlinie zwischen dem neuen neunjährigen und dem sukzessive auslaufenden achtjährigen Gymnasium, für das weiterhin der bisherige Lehrplan gilt.
Der Umstellungsprozess nutzt somit eine ohnehin auftretende systemische Schnittstelle und ermöglicht es, die pädagogische und die strukturelle Neuausrichtung des bayerischen Gymnasiums insgesamt in den Blick zu nehmen.
Dies wird sich z. B. an den neuen Lehrwerken für das Gymnasium bemerkbar machen, die in den nächsten Jahren weiter sukzessive eingeführt werden und die gleichermaßen für den neuen LehrplanPLUS wie für die grundständig neunjährige Lernzeit konzipiert sein werden.
Zwischenlösungen, die auch höhere Jahrgangsstufen in die Umstellung einbezögen, könnten von derartigen Synergieeffekten nicht profitieren.
Vielmehr müssten diese Schülerinnen und Schüler Qualitätseinbußen hinnehmen – auch und gerade im Vergleich zum achtjährigen Gymnasium. Denn eine qualitätvolle Ausgestaltung des zusätzlichen Lernjahres wäre in der Kürze der Zeit kaum zu leisten.
Die Zwischenjahrgänge“ müssten sich mit einem Provisorium begnügen. Selbst wenn der auslaufende bisherige Lehrplan an die verlängerte Lernzeit angepasst würde, lägen für die wenigen Jahrgänge zwischen dem bisherigen achtjährigen Gymnasium mit dem alten und dem neuen neunjährigen Gymnasium mit dem neuen Lehrplan beispielsweise keine passenden Schulbücher vor.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern würden dies zu Recht als ungenügend empfinden.
Hinzu kommt, dass Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgangsstufen einen Rechtsanspruch auf Beschulung im achtjährigen Gymnasium geltend machen können, da zum Zeitpunkt der Einschulung am Gymnasium noch nicht mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen war. Die Konsequenz wäre eine von den Schulen kaum zu bewältigende Parallelführung von drei verschiedenen Bildungsgängen:
- auslaufendes reguläres G8;
- provisorisches gestrecktes G8;
- aufwachsendes reguläres G9.
Dies gilt gleichermaßen, wenn den betreffenden Schülerinnen und Schülern – wovon die Eingabe auszugehen scheint – eine Wahlfreiheit zwischen acht- und neunjähriger Lernzeit eröffnet werden soll.
Auf die Erfahrungen der Pilotschulen der Mittelstufe Plus mit der schulorganisatorischen Umsetzung zweier parallel geführter Lernzeitangebote wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Mit dem bayerischen Gymnasium in seiner bestehenden, achtjährigen Form ist ein Bildungsgang eingeführt, der den Qualitätsanspruch dieser Schulart beständig bewahrt hat.
Zwar unterzieht sich diese Schulart aktuell einer Weiterentwicklung, um auf aktuelle Herausforderungen - wie etwa die gestiegene Heterogenität der Schülerschaft oder die zunehmende Bedeutung der digitalen und politischen Bildung - zu reagieren.
Dies bedeutet aber nicht, dass sich daraus für die Schülerinnen und Schüler, die weiter das achtjährige Gymnasium durchlaufen, qualitative Nachteile ergeben – bleibt doch das Bildungsziel des Gymnasiums, die Allgemeine Hochschulreife auf der Basis einer vertieften, breiten Allgemeinbildung, auch im Zuge seiner Weiterentwicklung unverändert. Zudem steht auch diesen Schülern ein umfangreiches, seit mehreren Jahren etabliertes Spektrum an Möglichkeiten der individuellen Förderung offen. Hierzu gehören z. B. die Angebote der „Individuellen Lernzeit“.
Daher kann eine Einbeziehung höherer Jahrgangsstufen in die beabsichtigte Reform des bayerischen Gymnasiums nicht umgesetzt werden.
Dennoch ist sichergestellt, dass auch diese Schülerinnen und Schüler sowohl die pädagogische Unterstützung als auch die qualitativ hochwertige Bildung erfahren, die mit dem Anspruch des bayerischen Gymnasiums verbunden sind. Dies gelingt aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Gymnasien in der Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums sehr verlässlich.
Wie auch immer geartete Zwischenlösungen zur Einbeziehung höherer Jahrgangsstufen wären dagegen mit Nachteilen für die Schülerinnen und Schüler und die Schulen verbunden.
Aus Sicht des Staatsministeriums sollte deshalb der Eingabe nicht gefolgt werden.
Ende Stellungnahme.
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Aus unserer Sicht, ist unser aller Anliegen allerdings nicht erledigt. Wir werden uns daher insbesondere und zumindest dafür einsetzen, dass auch die aktuellen G8-Jahrgänge von der Schritt für Schritt umzusetzenden Weiterentwicklung profitieren.
Ich bin mir sicher, dass sich im Zuge der Umstellung nochmals eine Möglichkeit ergibt, unser Anliegen erneut einzubringen. Wir lassen unser Anliegen also trotz dieses Rückschlages nicht ruhen.
Mit besten Grüßen und vor allem einem großen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr
Michael Piazolo