04.11.2012, 14:23
Liebe Mitpetent_innen der Petition gegen
BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen,
im Folgenden möchte ich Sie und Euch über den gegenwärtigen Stand in Hinsicht auf unser Anliegen in Kenntnis setzen.
I. Petitionsverlauf:
Die Petition hat inzwischen ihr vorläufiges "Hoch" bei gut 225 Unterschriften gefunden:
www.openpetition.de/petition/online/fuer-weltoffenheit-menschenwuerde-und-demokratie-keine-ehrung-fuer-hans-georg-maassen
Dies stellt nicht zuletzt in Hinsicht auf die Sammlung über die vorlesungsfreie Zeit der FU durchaus einen kleinen Erfolg und eine nicht gering zu schätzende kritische Aussage dar.
II. Maaßen hält FU-Vorlesung am 09.11.12 und 10.11.12:
Wie aus dem FU-Vorlesungsverzeichnis unschwer in Erfahrung zu bringen ist, ist zumindest vorgesehen, daß Maaßen in diesem Semester wieder an der FU lehrt - in einer Blockveranstaltung zum Thema
"Europäisches Einwanderungs- und Asylrecht"
am 09.11. und am 10.11.2012:
www.fu-berlin.de/vv/lv/68675?query=Maa%C3%9Fen&sm=11907
Ein Auszug aus der Beschreibung:
"Die Lehrveranstaltung befasst sich schwerpunktmäßig mit den europarechtlichen Rahmenbe-dingungen für ein europäisches Einwanderungs- und Asylrecht. Dabei werden ausgehend von den Art. 20 ff., 45 ff., 77 ff. AEUV das europäische Recht über die Freizügigkeit von Unionsbürger, die aufenthaltsrechtlich relevanten Vorschriften des Assoziationsrechts, das Visumrecht, das Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige, namentlich für Familienangehörige, Erwerbstätige, Forscher und Studenten, sowie das Asyl- und Flüchtlingsrecht behandelt."
Nicht zuletzt umfaßt Maaßen mit seiner Forschung bereits den EU-Bereich mit, deren Migrationsregelung eng auch mit der Grundgesetzdebatte der 1990er Jahre zum Asylrecht (§ 16a des Grundgesetzes) zusammen hing. Viele von uns wissen, wohin diese Regelungen aktuell nicht zuletzt in Griechenland und anderswo führen.
Einen einfachgesetzlichen Teil der damaligen Asylrechts-Änderungen - das "Asylbewerberleistungsgesetz" - hat bekanntlich das Bundesverfassungsgericht vor ein paar Monaten für verfassungswidrig erklärt:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Diese BVerfG-Entscheidung bezieht sich zentral auf Art. 1 GG zur Menschenwürde.
Ob Maaßen diese Lehrveranstaltung tatsächlich halten wird oder ob sie vielleicht auf einen anderen Ort und/oder Zeitpunkt verlegt werden wird, wird sich erst unmittelbar am 09.11.12 selbst zeigen. Über Maaßens Lehrauftrag für das Wintersemester 2012/13 an der FU und am Fachbereich Jura - entsprechend der FU-Abläufe bei Lehraufträgen - war höchstwahrscheinlich noch vor den letzten Veröffentlichungen seit Juli 2012 und seiner Ernennung zum BfV-Präsidenten entschieden worden. Dies erklärt zumindest so weit bereits, daß diese Lehrveranstaltung gegenwärtig noch angekündigt ist. Zugleich hat es bisher dem Anschein nach noch keine sichtbare Reaktion auf unsere Petition oder ihre Forderungen gegeben.
III. "Gemeinsamer Bildungsausflug" zu Maaßens Vorlesung und mögliche Übergabe der Unterschriften:
FU-Studierende planen im Rahmen des Bildungsprotestes daher nun einen "gemeinsamen Bildungsausflug": Seine Lehrveranstaltung am 09.11. und 10.11.12 soll besucht werden, um Maaßen mit der Kritik an ihm zu konfrontieren und sich mithin in und mit Maaßens Vorlesung, die eine freie Lehrveranstaltung an der "Freien Universität" ist, argumentativ aus einander zu setzen.
Dies stellt auch einen guten Anlaß dar für die Übergabe der Petitions-Unterschriften.
Ob Maaßen dauerhaft an der FU und insbesondere am Fachbereich Jura verbleiben wird, wo er bereits mindestens in den vergangenen zehn Jahren gelehrt hat, war bisher noch nicht in Erfahrung zu bringen.
IV. Vorlesung auch in Frankfurt/Oder und mit amtierendem Bundesverwaltungsrichter:
Zugleich will Maaßen nun offenbar in Frankfurt/Oder ein Seminar
„Aktuelle Probleme des europäischen und deutschen Sicherheitsrechts“ geben:
www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/or/staatsrecht/lehre/index.html
Vermutlich ist er dort noch nicht sehr lange anhängig.
Interessant dabei auch: der "Kollege", mit dem zusammen er das Seminar geben will: Jan Hecker ist in Frankfurt/Oder außerplanmäßiger Professor (ähnlich wie eine Honorarprofessur ist dies im Rang nicht das Selbe wie eine ordentliche Professur) und zugleich amtierender Richter am Bundesverwaltungsgericht(!):
www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/aplpr/aplpr_hecker/index.html
Hecker hat danach einen durchaus ebenfalls recht interessanten vorherigen Werdegang im Bundesinnenministerium und im Bundesamt für "Verfassungsschutz", der noch nicht lange zurück liegt:
- www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/aplpr/aplpr_hecker/Lebenslauf_Hecker.pdf
- www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/87aedf9d159ab9afdc779d8afe3ef719,7b32f07365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393932093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteil