12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
08.11.2012, 18:56
Maaßen-Vorlesung abgesagt. Scheut BfV-Chef Maaßen Auseinandersetzung mit Studierenden?
Liebe Mitpetent_innen der Petition gegen Hans-Georg Maaßen,
in aller Kürze hier zur Information: Hans-Georg Maaßen hat seine Blockvorlesung abgesagt - ohne Angabe von Gründen:
fuwatch.de/?p=1127
Mit besten Grüßen
Mathias Bartelt
04.11.2012, 14:23
Liebe Mitpetent_innen der Petition gegen
BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen,
im Folgenden möchte ich Sie und Euch über den gegenwärtigen Stand in Hinsicht auf unser Anliegen in Kenntnis setzen.
I. Petitionsverlauf:
Die Petition hat inzwischen ihr vorläufiges "Hoch" bei gut 225 Unterschriften gefunden:
www.openpetition.de/petition/online/fuer-weltoffenheit-menschenwuerde-und-demokratie-keine-ehrung-fuer-hans-georg-maassen
Dies stellt nicht zuletzt in Hinsicht auf die Sammlung über die vorlesungsfreie Zeit der FU durchaus einen kleinen Erfolg und eine nicht gering zu schätzende kritische Aussage dar.
II. Maaßen hält FU-Vorlesung am 09.11.12 und 10.11.12:
Wie aus dem FU-Vorlesungsverzeichnis unschwer in Erfahrung zu bringen ist, ist zumindest vorgesehen, daß Maaßen in diesem Semester wieder an der FU lehrt - in einer Blockveranstaltung zum Thema
"Europäisches Einwanderungs- und Asylrecht"
am 09.11. und am 10.11.2012:
www.fu-berlin.de/vv/lv/68675?query=Maa%C3%9Fen&sm=11907
Ein Auszug aus der Beschreibung:
"Die Lehrveranstaltung befasst sich schwerpunktmäßig mit den europarechtlichen Rahmenbe-dingungen für ein europäisches Einwanderungs- und Asylrecht. Dabei werden ausgehend von den Art. 20 ff., 45 ff., 77 ff. AEUV das europäische Recht über die Freizügigkeit von Unionsbürger, die aufenthaltsrechtlich relevanten Vorschriften des Assoziationsrechts, das Visumrecht, das Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige, namentlich für Familienangehörige, Erwerbstätige, Forscher und Studenten, sowie das Asyl- und Flüchtlingsrecht behandelt."
Nicht zuletzt umfaßt Maaßen mit seiner Forschung bereits den EU-Bereich mit, deren Migrationsregelung eng auch mit der Grundgesetzdebatte der 1990er Jahre zum Asylrecht (§ 16a des Grundgesetzes) zusammen hing. Viele von uns wissen, wohin diese Regelungen aktuell nicht zuletzt in Griechenland und anderswo führen.
Einen einfachgesetzlichen Teil der damaligen Asylrechts-Änderungen - das "Asylbewerberleistungsgesetz" - hat bekanntlich das Bundesverfassungsgericht vor ein paar Monaten für verfassungswidrig erklärt:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Diese BVerfG-Entscheidung bezieht sich zentral auf Art. 1 GG zur Menschenwürde.
Ob Maaßen diese Lehrveranstaltung tatsächlich halten wird oder ob sie vielleicht auf einen anderen Ort und/oder Zeitpunkt verlegt werden wird, wird sich erst unmittelbar am 09.11.12 selbst zeigen. Über Maaßens Lehrauftrag für das Wintersemester 2012/13 an der FU und am Fachbereich Jura - entsprechend der FU-Abläufe bei Lehraufträgen - war höchstwahrscheinlich noch vor den letzten Veröffentlichungen seit Juli 2012 und seiner Ernennung zum BfV-Präsidenten entschieden worden. Dies erklärt zumindest so weit bereits, daß diese Lehrveranstaltung gegenwärtig noch angekündigt ist. Zugleich hat es bisher dem Anschein nach noch keine sichtbare Reaktion auf unsere Petition oder ihre Forderungen gegeben.
III. "Gemeinsamer Bildungsausflug" zu Maaßens Vorlesung und mögliche Übergabe der Unterschriften:
FU-Studierende planen im Rahmen des Bildungsprotestes daher nun einen "gemeinsamen Bildungsausflug": Seine Lehrveranstaltung am 09.11. und 10.11.12 soll besucht werden, um Maaßen mit der Kritik an ihm zu konfrontieren und sich mithin in und mit Maaßens Vorlesung, die eine freie Lehrveranstaltung an der "Freien Universität" ist, argumentativ aus einander zu setzen.
Dies stellt auch einen guten Anlaß dar für die Übergabe der Petitions-Unterschriften.
Ob Maaßen dauerhaft an der FU und insbesondere am Fachbereich Jura verbleiben wird, wo er bereits mindestens in den vergangenen zehn Jahren gelehrt hat, war bisher noch nicht in Erfahrung zu bringen.
IV. Vorlesung auch in Frankfurt/Oder und mit amtierendem Bundesverwaltungsrichter:
Zugleich will Maaßen nun offenbar in Frankfurt/Oder ein Seminar
„Aktuelle Probleme des europäischen und deutschen Sicherheitsrechts“ geben:
www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/or/staatsrecht/lehre/index.html
Vermutlich ist er dort noch nicht sehr lange anhängig.
Interessant dabei auch: der "Kollege", mit dem zusammen er das Seminar geben will: Jan Hecker ist in Frankfurt/Oder außerplanmäßiger Professor (ähnlich wie eine Honorarprofessur ist dies im Rang nicht das Selbe wie eine ordentliche Professur) und zugleich amtierender Richter am Bundesverwaltungsgericht(!):
www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/aplpr/aplpr_hecker/index.html
Hecker hat danach einen durchaus ebenfalls recht interessanten vorherigen Werdegang im Bundesinnenministerium und im Bundesamt für "Verfassungsschutz", der noch nicht lange zurück liegt:
- www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/aplpr/aplpr_hecker/Lebenslauf_Hecker.pdf
- www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/87aedf9d159ab9afdc779d8afe3ef719,7b32f07365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393932093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteil
23.07.2012, 16:34
Es haben sich freundlicherweise die folgenden Personen als weitere Erstunterzeichnende zur Verfügung gestellt:
Christin Richter
(Bezirksjugendsekretärin DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg)
Alexander Haas (Jurist, Abteilungsleiter
Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik beim DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg)
Maximilian Seidel (DGB-Bundesjugendausschuss)
Florian Witte
(Stellv. Bundesjugendleiter Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)
Wir hoffen, dass dies im Sinne der Mit-Unterzeichnenden ist.
Neuer Petitionstext: Mit Entsetzen haben wir aus der Presse zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Fachbereich Jura an der Freien Universität Berlin den designierten Präsidenten des Bundesamts für Verfassungs-"Schutz", Hans-Georg Maaßen, als Honorarprofessor vorgeschlagen hat. Es gibt wohl kaum Menschen, die diesen Titel weniger verdient hätten als er.
Maaßen ist als hoher Beamter im Bundesinnenministerium mitverantwortlich für die menschenunwürdige Flüchtlings- und Migrationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Als Ko-Schriftleiter und Autor der Zeitschrift "Ausländerrecht und Ausländerpolitik“ hat er sich dort und in anderen Publikationen stets als „Hardliner“ präsentiert, der auch darüber sinnierte, dass verdächtigen Muslimen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden müsste. Ein Blick in Artikel 16 des Grundgesetzes hätte dem Juristen verraten, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden darf. Viele weitere bezeichnende Aussagen seinerseits sind bereits in der Presse der vergangenen Tage kolportiert worden ("Spiegel", "Süddeutsche Zeitung", "Tagesspiegel"). Wir möchten sie an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen.
Maaßen ist darüber hinaus mitverantwortlich für die Verweigerung der Einreisegenehmigung des insgesamt vier Jahre unschuldig im US-Lager Guantanamo Bay festgehaltenen Murat Kurnaz. Denn dieses Vorgehen hatte Maaßen in einem juristischen Gutachten mit fadenscheinigen Argumenten gerechtfertigt und bestätigt noch heute offen, dass es sich hierbei auch um eine politische(!) Entscheidung der damaligen Bundesregierung gehandelt hat. In Guantanamo Bay werden systematisch die Menschenrechte verletzt. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes hat schon 2004 die dort angewandten Verhörmethoden - etwa das so genannte Waterboarding - als Folter bezeichnet. Auch Murat Kurnaz ist nach eigenen Angaben in Guantanamo Bay gefoltert worden.
Sein Gutachten rechtfertigte der Jurist Maaßen im BND-Untersuchungsausschuss, in kaum noch zu überbietenden Zynismus, damit, dass Murat Kurnaz im ersten halben Jahr nach dem Verlassen der BRD keinen Antrag gestellt habe. Wie hätte Kurnaz, der von der CIA gekidnappt worden war, dies tun sollen? So sah es denn auch das Verwaltungsgericht Bremen, das den Entzug der Aufenthaltserlaubnis von Kurnaz für rechtswidrig erklärte. Bis heute hat sich Hans-Georg Maaßen weder von seinem Verhalten distanziert noch sich bei Murat Kurnaz entschuldigt.
Wer solche Positionen vertritt und diese offensiv rechtfertigt, dem darf keine Möglichkeit geboten werden, sein Gedankengut in die Öffentlichkeit zu tragen und in verantwortlicher Position umzusetzen. Zumal nicht an einer Universität wie der FU, die in einer kritischen geisteswissenschaftlichen Tradition steht.
Wir rufen den Fachbereich Jura und die Freie Universität Berlin deshalb dazu auf,
1. keine Bestellung von Hans-Georg Maaßen zum Honorarprofessor zu verfolgen,
2. hierzu öffentlich Stellung zu beziehen und
3. Herrn Maaßen ab sofort nicht weiter an der FU zu beschäftigen.
Andreas Kerkemeyer
Mathias Bartelt
(Studierende der FU Berlin)
Studierende der FU Berlin Christin Richter
(Bezirksjugendsekretärin DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg)
Alexander Haas (Jurist, Abteilungsleiter
Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik beim DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg)
Maximilian Seidel (DGB-Bundesjugendausschuss)
Florian Witte
(Stellv. Bundesjugendleiter Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG)
23.07.2012, 00:54
Zusammenfügen des zusammen hängenden Textes, der als Offener Brief an den Fachbereich gerichtet ist.
Neuer Petitionstext: Mit Entsetzen haben wir aus der Presse zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Fachbereich Jura an der Freien Universität Berlin den designierten Präsidenten des Bundesamts für Verfassungs-"Schutz", Hans-Georg Maaßen, als Honorarprofessor vorgeschlagen hat. Es gibt wohl kaum Menschen, die diesen Titel weniger verdient hätten als er.
Maaßen ist als hoher Beamter im Bundesinnenministerium mitverantwortlich für die menschenunwürdige Flüchtlings- und Migrationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Als Ko-Schriftleiter und Autor der Zeitschrift "Ausländerrecht und Ausländerpolitik“ hat er sich dort und in anderen Publikationen stets als „Hardliner“ präsentiert, der auch darüber sinnierte, dass verdächtigen Muslimen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden müsste. Ein Blick in Artikel 16 des Grundgesetzes hätte dem Juristen verraten, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden darf. Viele weitere bezeichnende Aussagen seinerseits sind bereits in der Presse der vergangenen Tage kolportiert worden ("Spiegel", "Süddeutsche Zeitung", "Tagesspiegel"). Wir möchten sie an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen.
Maaßen ist darüber hinaus mitverantwortlich für die Verweigerung der Einreisegenehmigung des insgesamt vier Jahre unschuldig im US-Lager Guantanamo Bay festgehaltenen Murat Kurnaz. Denn dieses Vorgehen hatte Maaßen in einem juristischen Gutachten mit fadenscheinigen Argumenten gerechtfertigt und bestätigt noch heute offen, dass es sich hierbei auch um eine politische(!) Entscheidung der damaligen Bundesregierung gehandelt hat. In Guantanamo Bay werden systematisch die Menschenrechte verletzt. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes hat schon 2004 die dort angewandten Verhörmethoden - etwa das so genannte Waterboarding - als Folter bezeichnet. Auch Murat Kurnaz ist nach eigenen Angaben in Guantanamo Bay gefoltert worden.
Sein Gutachten rechtfertigte der Jurist Maaßen im BND-Untersuchungsausschuss, in kaum noch zu überbietenden Zynismus, damit, dass Murat Kurnaz im ersten halben Jahr nach dem Verlassen der BRD keinen Antrag gestellt habe. Wie hätte Kurnaz, der von der CIA gekidnappt worden war, dies tun sollen? So sah es denn auch das Verwaltungsgericht Bremen, das den Entzug der Aufenthaltserlaubnis von Kurnaz für rechtswidrig erklärte. Bis heute hat sich Hans-Georg Maaßen weder von seinem Verhalten distanziert noch sich bei Murat Kurnaz entschuldigt.
Wer solche Positionen vertritt und diese offensiv rechtfertigt, dem darf keine Möglichkeit geboten werden, sein Gedankengut in die Öffentlichkeit zu tragen und in verantwortlicher Position umzusetzen. Zumal nicht an einer Universität wie der FU, die in einer kritischen geisteswissenschaftlichen Tradition steht.
Wir rufen den Fachbereich Jura und die Freie Universität Berlin deshalb dazu auf,
1. keine Bestellung von Hans-Georg Maaßen zum Honorarprofessor zu verfolgen,
2. hierzu öffentlich Stellung zu beziehen und
3. Herrn Maaßen ab sofort nicht weiter an der FU zu beschäftigen.
Andreas Kerkemeyer
Mathias Bartelt
Studierende der FU Berlin Neue Begründung: Maaßen ist als hoher Beamter im Bundesinnenministerium mitverantwortlich für die menschenunwürdige Flüchtlings- und Migrationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Als Ko-Schriftleiter und Autor der Zeitschrift "Ausländerrecht und Ausländerpolitik“ hat er Die Begründung ergibt sich dort und in anderen Publikationen stets als „Hardliner“ präsentiert, der auch darüber sinnierte, dass verdächtigen Muslimen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden müsste. Ein Blick in Artikel 16 des Grundgesetzes hätte aus dem Juristen verraten, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden darf. Viele weitere bezeichnende Aussagen seinerseits sind bereits in der Presse der vergangenen Tage kolportiert worden ("Spiegel", "Süddeutsche Zeitung", "Tagesspiegel"). Wir möchten sie an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen.
Maaßen ist darüber hinaus mitverantwortlich für die Verweigerung der Einreisegenehmigung des insgesamt vier Jahre unschuldig im US-Lager Guantanamo Bay festgehaltenen Murat Kurnaz. Denn dieses Vorgehen hatte Maaßen in einem juristischen Gutachten mit fadenscheinigen Argumenten gerechtfertigt und bestätigt noch heute offen, dass es sich hierbei auch um eine politische(!) Entscheidung der damaligen Bundesregierung gehandelt hat. In Guantanamo Bay werden systematisch die Menschenrechte verletzt. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes hat schon 2004 die dort angewandten Verhörmethoden - etwa das so genannte Waterboarding - als Folter bezeichnet. Auch Murat Kurnaz ist nach eigenen Angaben in Guantanamo Bay gefoltert worden.
Sein Gutachten rechtfertigte der Jurist Maaßen im BND-Untersuchungsausschuss, in kaum noch zu überbietenden Zynismus, damit, dass Murat Kurnaz im ersten halben Jahr nach dem Verlassen der BRD keinen Antrag gestellt habe. Wie hätte Kurnaz, der von der CIA gekidnappt worden war, dies tun sollen? So sah es denn auch das Verwaltungsgericht Bremen, das den Entzug der Aufenthaltserlaubnis von Kurnaz für rechtswidrig erklärte. Bis heute hat sich Hans-Georg Maaßen weder von seinem Verhalten distanziert noch sich bei Murat Kurnaz entschuldigt. oben stehenden Text.