20.02.2013, 17:23
Rückmeldung von der Ombudsstelle für Studierende:
Nach Mitbefassung der Universität Innsbruck wird folgendes mitgeteilt:
Die Universität Innsbruck teilte mit, dass das angesprochene Modul 16 a/b ein Modul sei, das zur Voraussetzungsprüfung gehört. Daher stelle es gewissermaßen ein "Nadelöhr" im Bachelorstudium Erziehungswissenschaft dar, worüber die Fakultät ihre Studierenden rechtzeitig informiert und aufgeklärt habe.
Diese Information erfolgte sowohl über die Homepage "Studium & Lehre" als auch über zwei gut besuchte Informationsveranstaltungen und Studierendenberatung über Tutorien. Im Wintersemester 2012/13 wurden von der Universität Innsbruck jedenfalls ausreichend Lehrveranstaltungen im Modul 16 a/b eingerichtet und angeboten.
Die zuständige Fakultätsstudienleiterin, Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Peskoller, habe entsprechende Maßnahmen gesetzt, um die kritisierte Situation nicht erst entstehen zu lassen. Trotzdem waren offenbar nicht alle Betroffenen in der Fülle an Informationen im Zuge der Umstellung des Bachelorstudiums nicht in der Lage, alle relevanten Informationen aufzunehmen.
Frau Prof. Peskoller hat mit den StudienrichtungsvertreterInnen eine Ausnahmeregelung besprochen und vorgeschlagen, qualifizierte LehrveranstaltungsleiterInnen zu finden, die die beiden Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2013 übernehmen können, damit den voraussichtlich 69 Studierenden keine zu lange Wartezeit entsteht. Dieses wurde laut Mitteilung der Universität Innsbruck auch mit dem vor Ort zuständigen ÖH-Vorsitzenden, Herrn Florian Heiß abgeklärt.
Die Ombudsstelle für Studierende hofft, dass Ihnen und den anderen Studierenden mit dieser Ausnahmeregelung weitergeholfen ist und würde sich über eine Mitteilung freuen, ob durch diese Regelung das Anliegen in Ihrem Sinne gelöst worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Leidenfrost
Leiter der Ombudsstelle für Studierende