13.06.2017, 07:16
Nur redaktioneller Fehler berichtigt (Wort "einer" passte nicht zum Plural)
Neue Begründung: Das deutsche Asylrecht hat sich nicht bewährt. Flüchtlinge werden zu einer beschwerlichen und gefahrenvollen Reise in unser Land gezwungen. Tausende ertrinken im Mittelmeer oder ersticken, in Lastwagen eingepfercht. Die Schlepperkriminalität grassiert.
Diejenigen, die es nach Deutschland schaffen, treffen hier auf ein völlig überfordertes Rechtssystem, das oft selbst nach Monaten nicht imstande ist, sich auf ihr Schicksal einzulassen und den Asylantrag wenigstens entgegenzunehmen. Die Wartezeit müssen die Asylsuchenden nicht selten unter unwürdigen Bedingungen in Flüchtlingslagern fristen, wo sie ihre Tage ohne sinnvolle Tätigkeit zubringen. Dies in einem Land, dessen Sprache und Kultur ihnen fremd sind. Auch entstehen Konflikte unter Flüchtlingen verschiedener Herkunftsstaaten, die miteinander verfeindet sind.
Bei allem ist das auf individuelle politische Verfolgung abstellende System dysfunktional, da es den meisten Flüchtlingen den Asylstatus vorenthält. Sie werden auf "subsidiären Schutz" verwiesen oder gehen ganz leer aus. Trotz dieses vorhersagberen Ergebnisses werden sie in das Asylverfahren hineingezwungen und dazu angehalten, eine individuelle politische Verfolgung zu behaupten, die in Wahrheit gar nicht vorliegt.
Viele der Flüchtlinge bleiben auch nach Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen ohne berufliche Perspektive. Sie fallen dauerhaft dem deutschen Sozialsystem anheim, das die erforderlichen Geldmittel aber nicht unbegrenzt zur Verfügung stellen kann. Die intensive Inanspruchnahme der Sozialleistungen führt auf Seiten der Flüchtlinge zu Frustration, auf Seiten der Einheimischen aber nicht selten zu Fremdenhaß. Beides entlädt sich in Wut und Gewalttätigkeit. Am Ende werden die Asylbewerber noch mit Terroranschlägen in Verbindung gebracht, an denen die allermeisten von ihnen unschuldig sind.
Die Opfer von Bürgerkriegen haben ein besseres Los verdient. Anstelle einer aufwendigen und letztlich nicht lohnenden, sondern zu schweren Enttäuschungen führenden Reise in ein kulturell anderes Land sollten sie eine Zufluchtmöglichkeit in Anrainerstaaten erhalten. Dort sind geeignete Anlaufstellen zu schaffen und zu unterhalten, die mit vergleichsweise bescheidenem Aufwand betrieben werden können. Entwicklungsminister Müller hat angegeben, daß das Geld vor Ort dreißigmal effektiver eingesetzt werden kann (F.A.Z. vom 11. März 2016, S. 17). Nach einer neueren Untersuchungen ist der Unterschied noch größer: Jeder Asylbewerber in Europa kostet den Steuerzahler 135 Dollar am Tag, in einer Aufnahmeeinrichtung in einem Anrainerstaat schlägt nur 1 Dollar zu Buche (vgl. Cicero Nr. 5/2017, S. 117). Selbst wenn die Standards in solchen Einrichtungen erhöht werden müssen, kann dort immer noch einem Vielfachen der Menschen geholfen werden, die jetzt zu uns kommen.
Die Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention, allen voran die Bundesrepublik Deutschland, werden daher ersucht, die Konvention in dem bezeichneten Sinne zu ändern. Die Aufnahme der Flüchtlinge sollte nicht mehr in den Konventionsstaaten, sondern in Anrainerstaaten erfolgen. Das im Grundgesetz (Art. 16a) noch vorgesehene Asyl sollte gestrichen werden, um Fehlanreize zu vermeiden. Die Änderungen sind in den Herkunftsländern in geeigneter Weise bekanntzugeben. Die Flüchtlinge müssen wissen, daß es vergeblich wäre, sich wie bisher auf den langen Weg nach Europa zu machen.