herzlichen Glückwunsch zum Erfolg! Damit noch mehr Menschen davon erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:
Geschätzte Unterstützer der Petition,
liebe Vereinsmitglieder, Freunde und Bekannte,
am 23.12.2023 bekamen wir den offiziellen Bescheid über unsere, im November 2021, eingereichte Petition.
Die zum 01.09.2021 verfügen Einschränkungen an Sonntagen (ab 13:00h) wurden zwischenzeitlich durch einen Bescheid des Regierungspräsidiums, zugunsten des Vereins widerrufen. In unserer Petition forderten wir ebenfalls, dass die seit 2019 bestehenden Einschränkungen aufgehoben werden müssen, dies wurde vom Petitionsausschuss leider abgelehnt. Weiter wird ausgeführt, dass die Rechtsnatur der Flugplatzbenutzungsordnung (die Grundlage der Einschränkungen) zivilrechtlich einzuordnen und das RP deshalb nicht weiter zuständig ist. Dies bedeutet für uns, dass unsere im März 2023 eingereichte Klage beim Landgericht Freiburg die richtige Entscheidung war.
Was bedeutet das für Skyhigh?
Alles bleibt so wie es ist, wir dürfen weiterhin zu folgenden Zeiten operieren:
Zusätzlich besteht immer noch die Chance, dass das Landgericht in Freiburg zu unseren Gunsten entscheidet und wir in der Zukunft möglicherweise den Flugplatz wieder zu den allgemeinen Betriebszeiten nutzen dürfen. Wie gewohnt lassen wir uns nicht unterkriegen und werden weiterkämpfen.
Um das Flugzeug weiterhin kostendeckend betreiben zu können, bieten wir ab der kommenden Saison 2024 eigenständig Fallschirmtandemsprünge an. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine Kooperation mit einer externen Gesellschaft gibt und der Verein keinen Gewinn beabsichtigt. Die Einnahmen aus diesem Zweig kommen ausschließlich dem gemeinnützigen Vereinszweck und der Bildung von Rücklagen zugute. Gutscheine können ab sofort unter www.skyhigh-ev.de/gutscheinshop/ erworben werden. Wir werden nur so viele Fallschirmtandemsprünge anbieten, wie für die Subventionierung des Vereins nötig sind.
Fazit: Die Petition wurde im Allgemeinen abgelehnt, das Einreichen der Petition jedoch bewirkte, dass die sehr harten Einschränkungen gegen uns zurückgenommen wurden. Wir haben zwischenzeitlich sehr viel dazugelernt und dadurch schon jetzt neue Ideen und Ansätze, mit denen wir versuchen, unsere Daseinsberechtigung zu verankern und auszubauen.
Wir bedanken uns recht herzlich für Eure überwältigende Unterstützung und wünschen frohe Weihnachten, blue skies und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.
da der Vereinsvorstand und der Gründungsrat Ihre Posten als Ehrenamt ausführen, haben wir sehr beschränkte Ressourcen, welche wir aber so effizient und effektiv wie möglich einsetzen. In letzter Zeit konnten wir den absurden Anschuldigungen gegen uns einigermaßen gegensteuern. Gestern erreichten uns leider sehr umfangreiche Dokumente aus Stuttgart bei deren Beantwortung wir dringend Hilfe benötigen. Es wäre extrem hilfreich, wenn wir von Ihnen Ideen für eine Gegenargumentation erhalten, denn alleine schaffen wir das nicht.
Nachdem es absehbar wurde, dass man hier für 2022 keine Lösung finden würde, war die Betreiberfirma der Absetzmaschine gezwungen, sich Alternativen für Ihren Geschäftsbetrieb zu suchen und hat sich vom Flugplatz Bremgarten in Eschbach verabschiedet. Da ein Fallschirmsprungverein ohne ein Flugzeug keinen Sinn macht, hat sich auch der Verein für 2022 entschieden, mit der Air Adventures GmbH zu gehen. Es wurde eine Kooperation mit dem Para Club Schwenningen eingegangen. In Schwenningen hatte man zu der Zeit kein Flugzeug. Also ist das in erster Linie, aktuell, eine tolle Lösung für alle. Jedoch gab es nicht für alle eine Lösung und das Air Café musste schließen. Investitionen von über 30.000 EUR sind hier verloren gegangen. Der Verein Skyhigh Fallschirmsport Eschbach e.V. hat in diesem Jahr bisher rund 30 % seiner Vereinsmitglieder verloren. Darunter viele langjährige Mitglieder, die den Weg nach Schwenningen nicht auf sich nehmen möchten. Viele haben den Sport schweren Herzens aufgegeben. Da zu den aktuellen Betriebszeiten in Eschbach der Chartervertrag nicht gehalten werden konnte und das zu einer Insolvenz geführt hätte, hat die AirAdventures GmbH die einmalige Gelegenheit genutzt, aus dem Vertrag auszutreten, was nur möglich war, weil der Besitzer des Flugzeuges ein Verkaufsangebot bekam. Da das Flugzeug unter der Woche nicht in Schwenningen abgestellt werden kann, musste es sonntagsabends immer wieder nach Eschbach geflogen werden, um es dort unterzustellen. Jedoch schien das für die Betreiber des Flugplatzes Bremgarten auch ein Dorn im Auge zu sein. Bei einem Rückflug hatte man Fallschirmspringer im Flugzeug, die man nach Absprache mit der Flugleitung an einem Sonntag in Eschbach abgesetzt hatte. In den erteilten Einschränkungen für Sonntage heißt es wörtlich, dass die Absetzmaschine für Fallschirmspringer nicht nach 13:00 Uhr an Sonntagen in Eschbach starten darf. Gestartet wurde nicht in Eschbach, sondern in Schwenningen. Jedoch gab es ohne jegliche Rücksprache umgehend eine Anzeige für dieses „Fehlverhalten“ und es wurde der Landerabatt für in Eschbach stationierte Flugzeuge entzogen. Man hätte mit uns über diese Situation sprechen können und u.U. die Möglichkeit einer Selbstanzeige einräumen können oder sogar Gnade vor Recht walten lassen können. Schließlich wurden zu der Zeit schon mehrere Wochenenden keine Fallschirmspringer in Eschbach abgesetzt und dadurch auch keine Geräuschentwicklung verursacht.
Mittlerweile musste die Gewerbepark Breisgau GmbH auch die Einschränkungen für die Fallschirmspringer an Sonntagen teilweise zurücknehmen, da diese auch nicht rechtens waren. Diese Information hat der Verein und die Air Adventures GmbH jedoch nicht von der Gewerbepark Breisgau GmbH erhalten, sondern aus einem Zeitungsartikel der Badischen Zeitung ( www.badische-zeitung.de/gewerbepark-will-fallschirmsport-ganz-verbieten--215028716.html ) erfahren. Leider hatte man dort nicht mal den Anstand, uns gegenüber diesen Fehler zuzugeben und uns direkt zu informieren. Das zeigt ganz klar, auf welche Art und Weise die Gewerbepark Breisgau GmbH und der Zweckverband Gewerbepark Breisgau mit dem seit ca. 25 Jahren am Flugplatz Eschbach bestehenden Verein umgeht.
Ein zweiter Artikel ( www.badische-zeitung.de/fallschirmspringer-wollen-sich-nicht-aus-eschbach-vertreiben-lassen--215469116.html ) berichtet ebenfalls über die Situation. Bereits vor dem zweiten Artikel hat der Verein noch mal das Gespräch mit der Geschäftsführung der Gewerbeparkt Breisgau GmbH gesucht, welches am 29.07.2022 zustande kam. Jedoch ohne ein Ergebnis. Das Gespräch dauerte ca. 90 Minuten, von denen die ersten 30 Minuten aus einem Monolog der Geschäftsführung der Gewerbepark Breisgau GmbH bestand. Auf Argumente des Vereins wurde in keiner Weise eingegangen. Es wurde angeführt, dass das der Fallschirmsport eine hohe CO2 Belastung darstellt und sich der Gewerbepark davon distanziert. Auf die Frage, warum dann andere Flugvereine und Betriebe, deren Flugzeuge oft nur mit einer Person besetzt sind und nicht wie unser Flugzeug mit 18 Person, nicht von den Einschränkungen betroffen sind, hatte man keine Antwort bzw. ist der Frage vollständig ausgewichen. Auch warum man uns nicht direkt darüber informierte, dass die Rücknahme der Einschränkungen für Fallschirmspringer durch das Regierungspräsidium beauftragt wurde, gab es keine Antwort. Selbst unsere Petition wurde als lächerlich dargestellt und das Gespräch endete mit dem bereits erwähnten Satz des Herrn Markus Riesterer: Fallschirmspringer sind hier nicht mehr erwünscht!
Wir werden alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um für unser Recht einzustehen. Haben Sie Beziehungen zur Politik oder Justiz von deren Wissen wir profitieren können? Haben Sie selbst eine Idee, wie wir weiter gegen diese unrechte, existenzbedrohende Behandlung vorgehen können? Bitte melden Sie sich bei uns.
anbei senden wir euch einen Bericht darüber, was im Laufe der Petition und nach dem Ende passierte.
Als wir die Petition auf den Weg gebracht haben, hatten wir begründete Hoffnung, dass dieser Weg der Geschäftsführung der Gewerbepark Breisgau GmbH und den Vorsitzenden des Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau aufzeigen würde, dass die Akzeptanz der umliegenden Bevölkerung für den Fallschirmsport viel höher ist, als immer durch eine gewisse Gruppe von Flugplatzgegnern behauptet. Denn das war ja immer das genutzte Argument für die erlassenen Einschränkungen unseres Absetzflugzeugs. Und mit 4.236 Unterstützern (davon 1.662 aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) in der kurzen Zeit kann man durchaus sagen, dass eine viel höhere Akzeptanz gegeben ist.
Wie wir im Laufe der Zeit aber feststellen mussten, war die fehlende Akzeptanz der umliegenden Bevölkerung jedoch nur ein vorgeschobenes Argument. Man könnte fast behaupten, dass es hier wohl um Persönliches geht. Aber die wahren Gründe sind uns nicht ersichtlich. Es wurde uns erst kürzlich von Herrn Markus Riesterer, dem Geschäftsführer der Gewerbepark Breisgau GmbH, ganz offen gesagt, Wortlaut: Fallschirmspringer sind hier nicht mehr erwünscht!
Um nicht alles dem Ausgang der Petition zu überlassen, haben wir mit Start der Petition die Rechtmäßigkeit der erlassenen Einschränkungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Hier wurde uns klar aufgeführt, dass diese Einschränkungen aus mehreren Gründen nicht rechtens sein. Zum einen wäre das aufgrund der geltenden Betriebspflicht und zum anderen wegen des Diskriminierungsverbotes, wonach nicht nach dem Zweck des Fluges, sondern nur nach dem Lärmschutzzeugnis unterschieden werden darf. Auf Briefe unserer Rechtsvertretung wurde teilweise nur auf erneuter Nachfrage geantwortet. In Teilen wurden unsere Belange sogar ins Lächerliche gezogen. Nachdem eine entsprechende Grundlage ausgemacht wurde, auf der man auch eine Klage in Betracht ziehen könnte, hatten wir als Antwort nur bekommen, dass man eine Klage sicherlich einreichen könnte, einer solche Klage würde die Gewerbepark Breisgau GmbH aber lächelnd entgegensehen. Darauf wurde im Verein abgewogen, wie wir weiter vorgehen. Es wurde aus finanziellen Gründen entschieden, den Weg einer Klage als Verein nicht einzuschlagen. An der Stelle übernahm die Air Adventures GmbH die bisherigen rechtlichen Erkenntnisse und ließ diese durch die Anwaltskanzlei Sparwasser und Schmidt in Freiburg erneut bewerten. Auch hier gab es eine Korrespondenz mit der Gewerbepark Breisgau GmbH. Auch diese Anwaltskanzlei sah einige Grundlagen für eine Klage, die durchaus zu einem Erfolg geführt hätte. Das Problem dabei ist jedoch, dass eine solche Klage vor einem Verwaltungsgericht etwa 3 bis 5 Jahre dauern kann, was in unserem Fall natürlich keine Lösung gewesen wäre. Auch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung war nicht ohne Weiteres umsetzbar. So wurde uns der Grund für die Gelassenheit der Gewerbepark Breisgau GmbH natürlich klar. Man wiegt sich über die Zeit in Sicherheit.
Nachdem es absehbar wurde, dass man hier für 2022 keine Lösung finden würde, war die Betreiberfirma der Absetzmaschine gezwungen, sich Alternativen für Ihren Geschäftsbetrieb zu suchen und hat sich vom Flugplatz Bremgarten in Eschbach verabschiedet. Da ein Fallschirmsprungverein ohne ein Flugzeug keinen Sinn macht, hat sich auch der Verein für 2022 entschieden, mit der Air Adventures GmbH zu gehen. Es wurde eine Kooperation mit dem Para Club Schwenningen eingegangen. In Schwenningen hatte man zu der Zeit kein Flugzeug. Also ist das in erster Linie, aktuell, eine tolle Lösung für alle. Jedoch gab es nicht für alle eine Lösung und das Air Café musste schließen. Investitionen von über 30.000 EUR sind hier verloren gegangen. Der Verein Skyhigh Fallschirmsport Eschbach e.V. hat in diesem Jahr bisher rund 30 % seiner Vereinsmitglieder verloren. Darunter viele langjährige Mitglieder, die den Weg nach Schwenningen nicht auf sich nehmen möchten. Viele haben den Sport schweren Herzens aufgegeben. Da zu den aktuellen Betriebszeiten in Eschbach der Chartervertrag nicht gehalten werden konnte und das zu einer Insolvenz geführt hätte, hat die Air Adventures GmbH die einmalige Gelegenheit genutzt, aus dem Vertrag auszutreten, was nur möglich war, weil der Besitzer des Flugzeuges ein Verkaufsangebot bekam. Da das Flugzeug unter der Woche nicht in Schwenningen abgestellt werden kann, musste es sonntagsabends immer wieder nach Eschbach geflogen werden, um es dort unterzustellen. Jedoch schien das für die Betreiber des Flugplatzes Bremgarten auch ein Dorn im Auge zu sein. Bei einem Rückflug hatte man Fallschirmspringer im Flugzeug, die man nach Absprache mit der Flugleitung an einem Sonntag in Eschbach abgesetzt hatte. In den erteilten Einschränkungen für Sonntage heißt es wörtlich, dass die Absetzmaschine für Fallschirmspringer nicht nach 13:00 Uhr an Sonntagen in Eschbach starten darf. Gestartet wurde nicht in Eschbach, sondern in Schwenningen. Jedoch gab es ohne jegliche Rücksprache umgehend eine Anzeige für dieses „Fehlverhalten“ und es wurde der Landerabatt für in Eschbach stationierte Flugzeuge entzogen. Man hätte mit uns über diese Situation sprechen können und u.U. die Möglichkeit einer Selbstanzeige einräumen können oder sogar Gnade vor Recht walten lassen können. Schließlich wurden zu der Zeit schon mehrere Wochenenden keine Fallschirmspringer in Eschbach abgesetzt und dadurch auch keine Geräuschentwicklung verursacht.
Mittlerweile musste die Gewerbepark Breisgau GmbH auch die Einschränkungen für die Fallschirmspringer an Sonntagen teilweise zurücknehmen, da diese auch nicht rechtens waren. Diese Information hat der Verein und die Air Adventures GmbH jedoch nicht von der Gewerbepark Breisgau GmbH erhalten, sondern aus einem Zeitungsartikel der Badischen Zeitung ( www.badische-zeitung.de/gewerbepark-will-fallschirmsport-ganz-verbieten--215028716.html ) erfahren. Leider hatte man dort nicht mal den Anstand, uns gegenüber diesen Fehler zuzugeben und uns direkt zu informieren. Das zeigt ganz klar, auf welche Art und Weise die Gewerbepark Breisgau GmbH und der Zweckverband Gewerbepark Breisgau mit dem seit ca. 25 Jahren am Flugplatz Eschbach bestehenden Verein umgeht.
Ein zweiter Artikel ( www.badische-zeitung.de/fallschirmspringer-wollen-sich-nicht-aus-eschbach-vertreiben-lassen--215469116.html ) berichtet ebenfalls über die Situation. Bereits vor dem zweiten Artikel hat der Verein noch mal das Gespräch mit der Geschäftsführung der Gewerbeparkt Breisgau GmbH gesucht, welches am 29.07.2022 zustande kam. Jedoch ohne ein Ergebnis. Das Gespräch dauerte ca. 90 Minuten, von denen die ersten 30 Minuten aus einem Monolog der Geschäftsführung der Gewerbepark Breisgau GmbH bestand. Auf Argumente des Vereins wurde in keiner Weise eingegangen. Es wurde angeführt, dass das der Fallschirmsport eine hohe CO2 Belastung darstellt und sich der Gewerbepark davon distanziert. Auf die Frage, warum dann andere Flugvereine und Betriebe, deren Flugzeuge oft nur mit einer Person besetzt sind und nicht wie unser Flugzeug mit 18 Person, nicht von den Einschränkungen betroffen sind, hatte man keine Antwort bzw. ist der Frage vollständig ausgewichen. Auch warum man uns nicht direkt darüber informierte, dass die Rücknahme der Einschränkungen für Fallschirmspringer durch das Regierungspräsidium beauftragt wurde, gab es keine Antwort. Selbst unsere Petition wurde als lächerlich dargestellt und das Gespräch endete mit dem bereits erwähnten Satz des Herrn Markus Riesterer: Fallschirmspringer sind hier nicht mehr erwünscht!
Wir werden alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um für unser Recht einzustehen. Haben Sie Beziehungen zur Politik oder Justiz von deren Wissen wir profitieren können? Haben Sie selbst eine Idee, wie wir weiter gegen diese unrechte, existenzbedrohende Behandlung vorgehen können? Bitte melden Sie sich bei uns.
Als wir die Petition auf den Weg gebracht haben, hatten wir begründete Hoffnung, dass dieser Weg der Geschäftsführung der Gewerbepark Breisgau GmbH und den Vorsitzenden des Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau aufzeigen würde, dass die Akzeptanz der umliegenden Bevölkerung für den Fallschirmsport viel höher ist, als immer durch eine gewisse Gruppe von Flugplatzgegnern behauptet. Denn das war ja immer das genutzte Argument für die erlassenen Einschränkungen unseres Absetzflugzeugs. Und mit 4.236 Unterstützern (davon 1.662 aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) in der kurzen Zeit kann man durchaus sagen, dass eine viel höhere Akzeptanz gegeben ist.
Wie wir im Laufe der Zeit aber feststellen mussten, war die fehlende Akzeptanz der umliegenden Bevölkerung jedoch nur ein vorgeschobenes Argument. Man könnte fast behaupten, dass es hier wohl um Persönliches geht. Aber die wahren Gründe sind uns nicht ersichtlich. Es wurde uns erst kürzlich von Herrn Markus Riesterer, dem Geschäftsführer der Gewerbepark Breisgau GmbH, ganz offen gesagt, Wortlaut: Fallschirmspringer sind hier nicht mehr erwünscht!
Um nicht alles dem Ausgang der Petition zu überlassen, haben wir mit Start der Petition die Rechtmäßigkeit der erlassenen Einschränkungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Hier wurde uns klar aufgeführt, dass diese Einschränkungen aus mehreren Gründen nicht rechtens sein. Zum einen wäre das aufgrund der geltenden Betriebspflicht und zum anderen wegen des Diskriminierungsverbotes, wonach nicht nach dem Zweck des Fluges, sondern nur nach dem Lärmschutzzeugnis unterschieden werden darf. Auf Briefe unserer Rechtsvertretung wurde teilweise nur auf erneuter Nachfrage geantwortet. In Teilen wurden unsere Belange sogar ins Lächerliche gezogen. Nachdem eine entsprechende Grundlage ausgemacht wurde, auf der man auch eine Klage in Betracht ziehen könnte, hatten wir als Antwort nur bekommen, dass man eine Klage sicherlich einreichen könnte, einer solche Klage würde die Gewerbepark Breisgau GmbH aber lächelnd entgegensehen. Darauf wurde im Verein abgewogen, wie wir weiter vorgehen. Es wurde aus finanziellen Gründen entschieden, den Weg einer Klage als Verein nicht einzuschlagen. An der Stelle übernahm die Air Adventures GmbH die bisherigen rechtlichen Erkenntnisse und ließ diese durch die Anwaltskanzlei Sparwasser und Schmidt in Freiburg erneut bewerten. Auch hier gab es eine Korrespondenz mit der Gewerbepark Breisgau GmbH. Auch diese Anwaltskanzlei sah einige Grundlagen für eine Klage, die durchaus zu einem Erfolg geführt hätte. Das Problem dabei ist jedoch, dass eine solche Klage vor einem Verwaltungsgericht etwa 3 bis 5 Jahre dauern kann, was in unserem Fall natürlich keine Lösung gewesen wäre. Auch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung war nicht ohne Weiteres umsetzbar. So wurde uns der Grund für die Gelassenheit der Gewerbepark Breisgau GmbH natürlich klar. Man wiegt sich über die Zeit in Sicherheit.