Erfolg
Sport

Für den Erhalt des individuellen Sports – Fallschirmspringen

Petition richtet sich an
Gewerbepark Breisgau GmbH und Zweckverband Gewerbepark Breisgau

4.236 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

4.236 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

18.08.2022, 13:01

Liebe Unterstützer unserer Petition,

anbei senden wir euch einen Bericht darüber, was im Laufe der Petition und nach dem Ende passierte.

Als wir die Petition auf den Weg gebracht haben, hatten wir begründete Hoffnung, dass dieser Weg der Geschäftsführung der Gewerbepark Breisgau GmbH und den Vorsitzenden des Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau aufzeigen würde, dass die Akzeptanz der umliegenden Bevölkerung für den Fallschirmsport viel höher ist, als immer durch eine gewisse Gruppe von Flugplatzgegnern behauptet. Denn das war ja immer das genutzte Argument für die erlassenen Einschränkungen unseres Absetzflugzeugs. Und mit 4.236 Unterstützern (davon 1.662 aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) in der kurzen Zeit kann man durchaus sagen, dass eine viel höhere Akzeptanz gegeben ist.

Wie wir im Laufe der Zeit aber feststellen mussten, war die fehlende Akzeptanz der umliegenden Bevölkerung jedoch nur ein vorgeschobenes Argument. Man könnte fast behaupten, dass es hier wohl um Persönliches geht. Aber die wahren Gründe sind uns nicht ersichtlich. Es wurde uns erst kürzlich von Herrn Markus Riesterer, dem Geschäftsführer der Gewerbepark Breisgau GmbH, ganz offen gesagt, Wortlaut: Fallschirmspringer sind hier nicht mehr erwünscht!

Um nicht alles dem Ausgang der Petition zu überlassen, haben wir mit Start der Petition die Rechtmäßigkeit der erlassenen Einschränkungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Hier wurde uns klar aufgeführt, dass diese Einschränkungen aus mehreren Gründen nicht rechtens sein. Zum einen wäre das aufgrund der geltenden Betriebspflicht und zum anderen wegen des Diskriminierungsverbotes, wonach nicht nach dem Zweck des Fluges, sondern nur nach dem Lärmschutzzeugnis unterschieden werden darf. Auf Briefe unserer Rechtsvertretung wurde teilweise nur auf erneuter Nachfrage geantwortet. In Teilen wurden unsere Belange sogar ins Lächerliche gezogen. Nachdem eine entsprechende Grundlage ausgemacht wurde, auf der man auch eine Klage in Betracht ziehen könnte, hatten wir als Antwort nur bekommen, dass man eine Klage sicherlich einreichen könnte, einer solche Klage würde die Gewerbepark Breisgau GmbH aber lächelnd entgegensehen. Darauf wurde im Verein abgewogen, wie wir weiter vorgehen. Es wurde aus finanziellen Gründen entschieden, den Weg einer Klage als Verein nicht einzuschlagen. An der Stelle übernahm die Air Adventures GmbH die bisherigen rechtlichen Erkenntnisse und ließ diese durch die Anwaltskanzlei Sparwasser und Schmidt in Freiburg erneut bewerten. Auch hier gab es eine Korrespondenz mit der Gewerbepark Breisgau GmbH. Auch diese Anwaltskanzlei sah einige Grundlagen für eine Klage, die durchaus zu einem Erfolg geführt hätte. Das Problem dabei ist jedoch, dass eine solche Klage vor einem Verwaltungsgericht etwa 3 bis 5 Jahre dauern kann, was in unserem Fall natürlich keine Lösung gewesen wäre. Auch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung war nicht ohne Weiteres umsetzbar. So wurde uns der Grund für die Gelassenheit der Gewerbepark Breisgau GmbH natürlich klar. Man wiegt sich über die Zeit in Sicherheit.

Teil II folgt!


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