24.01.2018, 11:04
Stadtratssitzung am 25. Januar – 18 Uhr
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
am 25. Januar um 18 Uhr ist Stadtratssitzung. Beginn sollen die mittlerweile 534 Unterschriften übergeben werden. Bislang findet der Antrag keine Berücksichtigung auf der Tagesordnung. Im nichtöffentlichen Teil ist allerding wieder die Vorlage zur Privatisierung des Hortes. Sollte der Stadtrat dies beschließen und unsere Petition ignorieren, wäre das ein einmaliger Vorgang. Um das zu verhindern ist es WICHTIG, wieder so viele Menschen wie möglich in den Stadtrat kommen. Bleibt auch bis zum Schluss, wenigstens dem öffentlichen Teil. Auf der Tagesordnung, die in der Anlage steht, ist ein Antrag des Bürgervereins. Ein weitergehender der SPD, der die Rückführung der KITAs in die Stadt fordert, wird rechtswidrig verweigert. Der Antrag des Bürgervereins, der gleiche Bezahlung für alle Erzieherinnen fordert, bietet aber auch die Möglichkeit im öffentlichen Teil zu diskutieren. i.Ü. ist auch die Kalkulation der KITA Gebühren völlig falsch und rechtwidrig. Die Eltern zahlen viel zu hohe Beiträge und die Stadt saniert mit den Elternbeiträgen und den zweckgebundenen Zuschüssen von Land und Landkreis den Haushalt. Hier muss auch etwas geschehen. Es geht um über eine halbe Million Euro. Unten ist noch ein Brief der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaften angehängt, der die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der Privatisierung in allen Punkten widerlegt. Bitte unterstützt euer eigenes Anliegen morgen!!!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weise,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates Harzgerode,
die beabsichtigte Übertragung des kommunalen Hortes der Stadt Harzgerode in die freie Trägerschaft beschäftigt nicht nur Sie als verantwortliche Kommunalpolitiker, sondern in besonderer Weise natürlich auch die Erzieherinnen und Eltern. Wie Sie sicher wissen, gibt es eine Petition, die sich gegen eine Privatisierung des Hortes ausspricht. Bekannt ist auch, dass Sie diese Maßnahme im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nutzen wollen, um Kosten einzusparen. Sie gehen offensichtlich davon aus, dass mit dem Trägerwechsel die Personalkosten gesenkt werden könne und sich damit die finanzielle Beteiligung der Stadt im Rahmen des § 12b Kinderförderungsgesetz verringert. Sie sie gehen davon aus, dass die Beschäftigten im Hort nach dem Trägerwechsel einen Teil der Haushaltskonsolidierung übernehmen. Das müssen Sie im Rahmen Ihrer Verantwortung m.E. deutlicher in die Öffentlichkeit tragen. Damit zu argumentieren, man wolle einer Egalisierung der Verhältnisse mit den bereits in freier Trägerschaft arbeitenden Erzieherinnen in den Kindergärten und Krippen der Stadt erreichen, ist doch nicht das wahre Motiv.
Wir haben in den letzten zwei Jahrzehnten die Entwicklungen der Trägerlandschaft hier in Sachsen-Anhalt sehr intensiv begleitet und bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Gedanke der Subsidiarität in der Kinder- und Jugendhilfe nicht dazu dienen kann, dass sich die Kommunen aus Kostengründen ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Kindertagesbetreuung und deren Finanzierung verabschieden. Mit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes im Jahr 2013 und der damit verbundenen Verpflichtung, die Kosten und die Qualität im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Eirichtungsträgern, Landkreisen und Gemeinden zu regeln, war auch die Angleichung der Einkommensverhältnisse der Beschäftigten verbunden. Gemäß § 12a Abs. 2 des Kinderförderungsgesetzes sind die Einrichtungsträger verpflichtet, sich an die allgemeinen tariflichen Vergütungsbedingungen zu halten, um die Förderung des Landes zu erhalten. Jeder freie Träger hat die Möglichkeit seine Personalkosten bis zur Höhe der Tarife im TVöD geltend zu machen. Das wird in zunehmendem Maße auch so gemacht.
Die Hoffnung, dass die Kosten sich allein dadurch senken lassen, weil freie Träger ihre Beschäftigten schlechter bezahlen, ist ein großer Trugschluss. In der Zukunft wird das auch im Blick auf einen zunehmenden Fachkräftemangel nicht mehr aufrecht zu erhalten sein. Wir haben festzustellen, dass in verschiedenen Kommunen inzwischen erkannt wurde, dass das Betreiben von Kindergärten und Horten in freier Trägerschaft zu keiner Kostenersparnis bei den Kommunen führt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf zu spekulieren, dass mit einem Trägerwechsel die Personalkosten sinken werden und damit der Haushalt signifikant konsolidiert werden könnte, wird sich nicht erfüllen. Vor allem deshalb nicht, weil die Beschäftigten eine Verschlechterung ihrer Einkommenssituation nicht mehr klaglos hinnehmen werden.
Gestatten Sie mir dazu einige rechtliche Hinweise:
Die Übertragung der Trägerschaft kann nur im Rahmen des § 613a BGB erfolgen. Hier ist klar geregelt, dass mit dem Übergang der bestehenden Arbeitsverhältnisse die Rechtsnorm des TVöD auch bei dem neuen Träger Bestandteil der bestehenden Arbeitsverträge bleibt. Vor Ablauf eines Jahres ist die Änderung der Arbeitsverträge nicht möglich. Aber auch darüber hinaus, können die Beschäftigten an den mit der Stadt vereinbarten Bedingungen festhalten. Das heißt also, dass für Sie nicht absehbar sein wird, ob und wann eine Kostenersparnis durch eine Absenkung der Personalkosten tatsächlich erfolgen wird. Wir werden unsere Kolleginnen auf jeden Fall darüber aufklären, dass Sie zu keiner Zeit verpflichtet sind, neue Arbeitsverträge abzuschließen, die zu einer Absenkung ihrer Einkommen führen.
Zum Schluss noch ein letzte Hinweis, den Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten: Die Diskussionen zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes in den Landtagsfraktionen befassen sich in starkem Maße mit der Perspektive der Schulhorte. Ich bitte Sie, die Beschlüsse der regierungstragenden CDU zur Kenntnis zu nehmen, die deutlich gemacht hat, dass sie zukünftig eine stärkere Anbindung der Horte (auch personell) an die Grundschulen präferiert. Ähnliche Überlegungen kann man auch im SPD-geführten Sozialministerium hören.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir möchten Sie dazu auffordern, einen Beschluss zur Übertragung des Hortes in die freie Trägerschaft zu verhindern. In absehbarer Zeit kann dieser Beschluss nicht zu einer Haushaltskonsolidierung beitragen. Darüber hinaus fordern wir Sie auf, Ihrer Verantwortung auch als Arbeitgeber in der Weise gerecht zu werden, indem Sie die die Beschäftigten in den Horten vor Eingriffen die persönliche Einkommenslage schützen und ihre Altersvorsorge sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wolters
Gewerkschft Erziehung und Wissenschaft
Sachsen-Anhalt
Markgrafenstraße 6
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Fax: 0391/7355440