22.03.2020, 13:21
Aktualisierung der Begründung /Verlängerung der Unterschriftenaktion / Es geht jetzt eher um Öffentlichkeitsarbeit, da die Schließung nicht mehr zu verhindern ist.
Neue Begründung: Wir wurden alle am 16.01.2020 völlig überraschend auf einer Beschäftigtenversammlung durch die Geschäftsführung informiert, dass die Produktion am Standort Landau nach Braunschweig verlagert werden soll. Dies geschah ohne Vorankündigung und ohne rechtzeitige und umfassende Informationen des Betriebsrates, obwohl der Arbeitgeber dazu gesetzlich verpflichtet ist. Schon im Mai sollen nach dem Wunsch des Arbeitgebers erste Kündigungen ausgesprochen werden und bis Ende September sollten keine weiteren Druckaktivitäten an Standort Landau mehr stattfinden.
Betroffen von dieser Maßnahme sind ca. 130 Beschäftigte und ihre Familienmitglieder. Auch die Zukunft von vielen lokalen und regionalen Geschäftspartnern und dadurch auch weitere Arbeitsplätze sind gefährdet.
Nach ersten Informationen, die der Betriebsrat mittlerweile von unserem Arbeitgeber erhalten hat, kam der vom Betriebsrat beauftragte betriebswirtschaftliche Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Schließung unseres auftragsstarken Standortes durchaus vermeidbar ist. Die arbeitgeberseitige Argumentation der fehlenden Zukunftsperspektiven für den Betrieb in der bestehenden Immobilie erscheint angesichts der Zugehörigkeit des Eigentümers zur Medien Union Gruppe als fragwürdig. Bei entsprechendem Willen kann sicherlich die Medien Union Gruppe mit ihrem Sitz in Ludwigshafen mit dem Betriebsrat und Gewerkschaft ver.di tragfähige Zukunftskonzepte entwickeln.
Die pva stellt Kataloge, Zeitschriften und Broschuren im Rollenoffset und Bogenoffset her.
Die pva, Druck- und Mediendienstleistung GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Westermann Gruppe in Braunschweig, die wiederum eine Tochtergesellschaft der Medien Union GmbH in Ludwigshafen ist.
**Stand: 22.03.2018:**
Mittlerweile wurden die von Betriebsrat und seinem Sachverständigen ausgearbeiteten Alternativvorschläge zur Erhaltung des Standortes Landau mit dem Arbeitgeber besprochen. Die Vorschläge des Betriebsrates wurden zwar durchaus für gut befunden, hätten aber nach Aussage des Arbeitgebers nur zu einer kurzfristigen Lösung geführt. Daher werde der Arbeitgeber bei dem Gesellschafterbeschluss bleiben und den Produktionsstandort Landau schließen. Der Betriebsrat bleibt bei seinem Eindruck, dass es sich hier um eine „Luxusschließung“ handelt, die bei einer Umsetzung der vorgeschlagenen Konzepte des Betriebsrates immer noch vermeidbar wäre. Denn selbst der überwiegende Teil der Mitarbeiter war bereit, noch einmal finanzielle Opfer zu leisten um die Arbeitsplätze zu erhalten, was der Betriebsrat auch als mögliche Alternative vorgeschlagen hatte.
Daher ist der Betriebsrat ab dem 16.03. in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessensausgleich und Sozialplan. Der Arbeitgeber hat dem BR einen Sozialplanentwurf mit Abfindungsregelungen vorgelegt, der in seiner Form weit weg davon ist, die wirtschaftlichen Nachteile für den Arbeitsplatzverlust der Beschäftigten einigermaßen abzumildern. Eine im Entwurf vorgeschlagene Abfindungsregelung mit einem Berechnungsfaktor zwischen 0,1 und 0,5 Monatsgehältern ist für die Beschäftigten nicht akzeptabel.
Aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Entwicklung, die vom Corona-Virus sehr stark beeinflusst werden wird, gehen wir davon aus, dass sich die Situation unserer Kollegen/innen auf dem Arbeitsmarkt nicht gerade verbessert. Umso mehr ist unser Arbeitgeber in einer noch größeren sozialen Verantwortung auch uns gegenüber.
Der Arbeitgeber hat zwischenzeitlich die Verhandlungen mit Ver.di über einen Sozialtarifvertrag abgelehnt, obwohl mehr als die Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer Gewerkschaftlich organisiert sind.
Für uns ist es wichtig die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auch darum bitten wir weiter um Ihre Unterstützung, gerade wenn es darum geht einen vernünftigen Sozialplan mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.
Neues Zeichnungsende: 15.04.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 466