schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen I.A. 3/17-P-2021-24710-00 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Nordrhein-Westfalen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Ein eben geführtes Telefonat mit dem Büro der schulpolitischen Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion (->Regierung!!!) ergab, dass man sich in Düsseldorf die Themen "Angemessenheit der Ausstattung der Kinder durch die Eltern", also den §41 des Schulgesetzes, sowie den Lernmittelbegriff mittelfristig einmal vornehmen möchte. Ein Lichtstreif am Horizont ;-)
vielen Dank für die wirklich motivierenden "Klicks" und die zahlreichen Unterschriften. Das Anliegen ist ja von Frau Beer (schulpol. Sprecherin Bdn. 90/Die Grünen) als Kleine Anfrage an Frau Gebauer übermittelt worden, die jedoch deren Kern mit drei belanglosen Sätzen vom Tisch gewischt hat (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11972.pdf). Glaubt sie zumindest. Ich habe heute mit Frau Beer telefoniert und sie kämpft weiter mit uns - in der nächsten Ausschusssitzung zunächst einmal. Ich habe weitere MdL mit der Bitte um Diskussion in den Fraktionsausschüssen kontaktiert, vom Soester Bürgermeister eine interessante Anregung erhalten und sehr lange und intensiv mit dem MdB Thies aus Lippetal über das Thema gesprochen. Sie sehen/ihr seht, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer: Es geht voran.
Aber ich denke, dass die Petition auch noch ein wenig Anschub vertragen kann. Auch die zahlreichen angeschriebenen Verbände haben noch nicht die gewünschte Unterstützung gebracht. Vielleicht kann ja jeder von Ihnen/euch noch mal auf die Suche nach weiteren Gleichgesinnten gehen, auch wenn das sicher schon häufig geschehen ist (->openpetition.de/!werzahltschultablets). Ich halte Sie/euch auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße und beste Wünsche für die Weihnachtszeit
Thomas Franke
Konkreter Bezug zur Fa. mit dem Apfel herausgenommen
Neue Begründung: Seit 2018 wird in der Digitaloffensive NRW eine 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten gefordert, im Schulgesetz steht, dass der Schulträger für eine angemessene Ausstattung mit Lehrmitteln sorgen muss. Da die Tafel mit Einzug der Digitalität nun endlich ausgedient hat, kann das iPad Tablet (auch des Schülers/der Schülerin, denn ansonsten kann der Lehrer bei ihm/ihr nichts visualisieren) auch als **Lehrmittel** angesehen werden. Die elternfinanzierten Tablets werden „plattgemacht“, in die schuleigene Infrastruktur gebracht, somit überhaupt erst im schulischen Umfeld administrierbar und private Nutzung eingeschränkt oder sogar fast unmöglich gemacht. **ES IST AUCH EIN LEHRMITTEL, auch weil es so behandelt wird!!!** Und damit ist die Finanzierungsfrage geklärt. Land oder und Kommunen müssen zumindest anteilig dafür aufkommen! Wegen des Werterhalts der Geräte und um den kleinen Anteil an privater Nutzung abzudecken, ist es sinnvoll, die Eltern zumindest zu beteiligen. Eine Erstattung des entsprechenden Anteils der Investitionskosten könnte über eine steuerliche Berücksichtigung oder über eine parallel zum Kindergeld ausgezahlte, zweckgebundene Digitalisierungspauschale erfolgen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 195 (193 in Nordrhein-Westfalen)