Begründung
Seit 2018 wird in der Digitaloffensive NRW eine 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten gefordert, im Schulgesetz steht, dass der Schulträger für eine angemessene Ausstattung mit Lehrmitteln sorgen muss. Da die Tafel mit Einzug der Digitalität nun endlich ausgedient hat, kann das Tablet (auch des Schülers/der Schülerin, denn ansonsten kann der Lehrer bei ihm/ihr nichts visualisieren) auch als Lehrmittel angesehen werden. Die elternfinanzierten Tablets werden „plattgemacht“, in die schuleigene Infrastruktur gebracht, somit überhaupt erst im schulischen Umfeld administrierbar und private Nutzung eingeschränkt oder sogar fast unmöglich gemacht. ES IST AUCH EIN LEHRMITTEL, weil es so behandelt wird!!! Und damit ist die Finanzierungsfrage geklärt. Land oder und Kommunen müssen zumindest anteilig dafür aufkommen! Wegen des Werterhalts der Geräte und um den kleinen Anteil an privater Nutzung abzudecken, ist es sinnvoll, die Eltern zumindest zu beteiligen. Eine Erstattung des entsprechenden Anteils der Investitionskosten könnte über eine steuerliche Berücksichtigung oder über eine parallel zum Kindergeld ausgezahlte, zweckgebundene Digitalisierungspauschale erfolgen.