Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Liebe Mitzeichner!
Die Petition ist beim Eingabendienst der Hamburgischen Bürgerschaft mit Bestätigung eingegangen. Nun heisst es erstmal: Geduld haben.
Hallo,
erst einmal vielen herzlichen Dank für Eure Unterschriften! Ich habe die Petition heute morgen per Fax beim Petitionsausschuss Hamburg eingereicht.
Seit 2013 verweigere ich die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Damit einher geht die konsequente Nicht- Mitarbeit bei den Ermittlungen zur Zahlungspflicht. Weder Beitragsnummern von Mitbewohnern noch Sachverhalte zur Befreiung oder Ermäßigung wurden von mir übermittelt. Es gab mehrere Versuche des NDR, zu vollstrecken. Bis jetzt wurden alle abgewehrt, allerdings aus einfachem Grund: Der NDR hatte versprochen, bei laufender Klage nicht zu vollstrecken. 2018 und 2019 wurden beide Klagen abgewiesen. Allerdings blieb die Frage, ob irgendein Mitbewohner eventuell gezahlt hat, weiterhin offen. Der NDR meint, dies bei Verweigerung der Angabe von Beitragsnummern Anderer nicht feststellen zu können. Trotzdem wurde erneut ein Vollstreckungsversuch gestartet, der nun - nachdem ich die Kasse.Hamburg über die fehlende Eindeutigkeit in der Schuldsache informiert hatte - von dieser an das Justiziariat des NDR zur Stellungnahme übergeben wurde. Eine Vollstreckung findet daher erstmal nicht statt.
Obwohl die gesamtschuldnerische Regelung erlaubt, den Beitrag von allen MITBEWOHNERN - aber nur einmal in voller Höhe - einzuziehen, ...
GROßGEDRUCKTES wurde zur Verdeutlichung des Sachverhalts eingefügt.
Neue Begründung: Auf der Seite www.hamburg.de/contentblob/10936380/ab175707a4addc711194b61d53968e8d/data/antrag-auf-befreiung-rundfunkbeitrag.pdf hält die Kasse Hamburg ein Formular vor, das ungewöhnlicherweise nicht für die Vollstreckungsstelle bestimmt ist, sondern an den Beitragsservice Köln adressiert werden soll. Das Formular weist darauf hin, dass vielfach Probleme mit fehlerhaften Vollstreckungsersuchen des NDR bestehen. Schon an erster Stelle des Formulars wird die durch die nicht identifizierbaren Gesamtschuldnerschaften in den Bescheiden die Doppeltbebeitragung mehrerer Zusammenwohnender moniert.
Die Kasse Hamburg ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Vollstreckungsersuchen des NDR nicht mehr zuständig. Sie richtet sich nach der Behauptung in den Ersuchen, dass der Bescheid vollstreckbar ist. Beim nach Treu und Glauben handelnden Bürger kann es somit passieren, dass mehrfach der Rundfunkbeitrag rechtswidrig vollstreckt wird. Obwohl die gesamtschuldnerische Regelung erlaubt, den Beitrag von allen Mitbewohnern - aber nur einmal in voller Höhe - einzuziehen, wird hier offensichtlich vielfach vom NDR unüberprüft versucht, auch die "Doppeltveranlagungen" als "vollstreckbar" zu deklarieren.
Rechtliche Grundlage:
HmbVwVfG § 44
Anmerkung: Nach HmbVwVfG §2 (1) soll der NDR vom Verwaltungsverfahrensgesetz ausgenommen sein. Bei der klassischen Verwaltungstätigkeit des Beklagten - dem Erlass von Festsetzungsbescheiden ist ein Rückgriff auf das Hamburgische Verwaltungsverfahrensrecht hingegen angezeigt, da dadurch gewährleistet wird, dass die Rundfunkanstalten die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens einhalten (vgl. Tucholke in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht 4. Auflage 2018, RBStV § 10, Rn. 33).
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 27 (1 in Hamburg)
Ergänzung zur rechtlichen Grundlage der Verpflichtung des NDR zur Einhaltung allgemeiner Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
Neue Begründung: Auf der Seite www.hamburg.de/contentblob/10936380/ab175707a4addc711194b61d53968e8d/data/antrag-auf-befreiung-rundfunkbeitrag.pdf hält die Kasse Hamburg ein Formular vor, das ungewöhnlicherweise nicht für die Vollstreckungsstelle bestimmt ist, sondern an den Beitragsservice Köln adressiert werden soll. Das Formular weist darauf hin, dass vielfach Probleme mit fehlerhaften Vollstreckungsersuchen des NDR bestehen. Schon an erster Stelle des Formulars wird die durch die nicht identifizierbaren Gesamtschuldnerschaften in den Bescheiden die Doppeltbebeitragung mehrerer Zusammenwohnender moniert.
Die Kasse Hamburg ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Vollstreckungsersuchen des NDR nicht mehr zuständig. Sie richtet sich nach der Behauptung in den Ersuchen, dass der Bescheid vollstreckbar ist. Beim nach Treu und Glauben handelnden Bürger kann es somit passieren, dass mehrfach der Rundfunkbeitrag rechtswidrig vollstreckt wird. Obwohl die gesamtschuldnerische Regelung erlaubt, den Beitrag von allen - aber nur einmal in voller Höhe - einzuziehen, wird hier offensichtlich vielfach vom NDR unüberprüft versucht, auch die "Doppeltveranlagungen" als "vollstreckbar" zu deklarieren.
Rechtliche Grundlage:
HmbVwVfG § 44
Anmerkung: Nach HmbVwVfG §2 (1) soll der NDR vom Verwaltungsverfahrensgesetz ausgenommen sein. Bei der klassischen Verwaltungstätigkeit des Beklagten - dem Erlass von Festsetzungsbescheiden ist ein Rückgriff auf das Hamburgische Verwaltungsverfahrensrecht hingegen angezeigt, da dadurch gewährleistet wird, dass die Rundfunkanstalten die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens einhalten (vgl. Tucholke in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht 4. Auflage 2018, RBStV § 10, Rn. 33).
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (1 in Hamburg)
Kleine Korrektur der Formulierung zum Inhaltsadressaten. Die Verständlichkeit leidet nämlich bei überzogen gendergerechter Formulierung. Aus "An den/die Inhaber/in/innen der Wohnung []" wurde "An den/die Inhaber der Wohnung []".
Neuer Petitionstext: Die Beitragsbescheide des NDR zur Forderung des Rundfunkbeitrags fassen in der bislang gestalteten Form den Inhaltsadressaten mit dem Bekanntgabeadressaten zusammen. Das ist nicht zulässig. Die korrekte Formulierung im Anschreiben muss nach den Vorgaben durch den RBStV zur Beitragspflicht von Wohnungsinhabern als Einzel- wie auch Gesamtschuldner für den Inhaltsadressaten mindestens allgemein "Der/die Inhaber/in "An den/die Inhaber der Wohnung [Anschrift]" mit nachfolgender Einzelperson als somit identifizierbarer Bekanntgabeadressat lauten. Da die bisher fehlerhafte Formulierung zu unüberprüften Doppeltveranlagungen führt, müssen die zukünftigen Bescheide umformuliert werden.
**Die bisher erstellten Bescheide müssen als nichtig erklärt und neu ausgestellt werden.**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (0 in Hamburg)