28.05.2020, 13:36
Kleine Korrektur der Formulierung zum Inhaltsadressaten. Die Verständlichkeit leidet nämlich bei überzogen gendergerechter Formulierung. Aus "An den/die Inhaber/in/innen der Wohnung []" wurde "An den/die Inhaber der Wohnung []".
Neuer Petitionstext: Die Beitragsbescheide des NDR zur Forderung des Rundfunkbeitrags fassen in der bislang gestalteten Form den Inhaltsadressaten mit dem Bekanntgabeadressaten zusammen. Das ist nicht zulässig. Die korrekte Formulierung im Anschreiben muss nach den Vorgaben durch den RBStV zur Beitragspflicht von Wohnungsinhabern als Einzel- wie auch Gesamtschuldner für den Inhaltsadressaten mindestens allgemein "Der/die Inhaber/in "An den/die Inhaber der Wohnung [Anschrift]" mit nachfolgender Einzelperson als somit identifizierbarer Bekanntgabeadressat lauten. Da die bisher fehlerhafte Formulierung zu unüberprüften Doppeltveranlagungen führt, müssen die zukünftigen Bescheide umformuliert werden.
**Die bisher erstellten Bescheide müssen als nichtig erklärt und neu ausgestellt werden.**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (0 in Hamburg)