Bildung

Faires Hitzefrei in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerin Yvonne Gebauer

584 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

584 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.09.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.06.2019, 00:17

Ergänzung zu Punkt 2. Die Intention des Punktes wurde nicht verändert.
Ergänzung von konkreten Handlungsempfehlungen zu Punkt 3. Die Intention des Punktes wurde nicht verändert.


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir stehen heute gemeinsam, für eine **Änderung der Hitzefrei Regelungen im Schulgesetz Nordrhein Westfalen** und damit gegen das Hitzefreiverbot für die Sekundarstufe 2. Betreffend BASS 12 – 64 Nr. 1 RdErl. d. Kultusministeriums v. 22. 5. 1975 - Hitzefrei
Aktuell besagen die Regelungen in Nordrhein Westfalen, dass ab 27°C Raumtemperatur die Schulleiterin oder der Schulleiter darüber entscheidet, ob Hitzefrei erteilt wird oder nicht. Dabei existiert die Regelung, dass in der Sekundarstufe II kein Hitzefrei erteilt werden darf.
Wir fordern folgendes:
**1. Hitzefrei auch für die Sekundarstufe II**
Es ist vollkommen absurd, dass nach Schulgesetz kein Hitzefrei für die Sekundarstufe II zulässig ist. Studien zeigen, dass die Leistungsfähigkeit bei einer zu hohen Temperatur rapide absinkt.¹ Sowohl bei Sekundarstufe 1 Als auch bei Sekundarstufe 2.
**2. Feste Temperaturen für Hitzefrei**
Das Schulministerium soll sinnvolle Temperaturgrenzen festsetzten, bei denen Hitzefrei gegeben wird. Somit dürfte 27° Raumtemperatur als Anhaltspunkt für die Schulleitung bleiben, jedoch müsste bei beispielsweise 35° Raumtemperatur Hitzefrei gegeben werden
werden.
**3. Alternative Betreuung**
Schüler*Innen, die nicht nach Hause können, z.B. weil Eltern arbeiten und die Kinder keinen Zugang zum Haus/zur Wohnung haben, werden in der Schule bis zum regulären Schulschluss betreut. Die Betreuung sollte im Freien oder in relativ kühlen Räumen stattfinden. Inhalt der Betreuung können beispielsweise Gemeinschaftsspiele sein.
sein, aber auch Diskussionen oder vergleichbare Aktivitäten .

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 168 (160 in Nordrhein-Westfalen)


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