Bildung

Faires Hitzefrei in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerin Yvonne Gebauer

584 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

584 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.09.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

24.06.2019, 19:36

Fehlende Quelle ergänzt


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir stehen heute gemeinsam, für eine Änderung der Hitzefrei Regelungen im Schulgesetz Nordrhein Westfalen und damit gegen das Hitzefreiverbot für die Sekundarstufe 2. Betreffend BASS 12 – 64 Nr. 1 RdErl. d. Kultusministeriums v. 22. 5. 1975 - Hitzefrei
Aktuell besagen die Regelungen in Nordrhein Westfalen, dass ab 27°C Raumtemperatur die Schulleiterin oder der Schulleiter darüber entscheidet, ob Hitzefrei erteilt wird oder nicht. Dabei existiert die Regelung, dass in der Sekundarstufe II kein Hitzefrei erteilt werden darf.
Wir fordern folgendes:
1. Hitzefrei auch für die Sekundarstufe II
Es ist vollkommen absurd, dass nach Schulgesetz kein Hitzefrei für die Sekundarstufe II zulässig ist. Studien zeigen, dass die Leistungsfähigkeit bei einer zu hohen Temperatur rapide absinkt. absinkt.¹ Sowohl bei Sekundarstufe 1 Als auch bei Sekundarstufe 2.
2. Feste Temperaturen für Hitzefrei
Das Schulministerium soll sinnvolle Temperaturgrenzen festsetzten, bei denen Hitzefrei gegeben wird. Somit dürfte 27° Raumtemperatur als Anhaltspunkt für die Schulleitung bleiben, jedoch müsste bei beispielsweise 32° Hitzefrei gegeben werden
3. Alternative Betreuung
Schüler*Innen, die nicht nach Hause können, z.B. weil Eltern arbeiten und die Kinder keinen Zugang zum Haus/zur Wohnung haben, werden im der Schule bis zum regulären Schulschluss betreut. Inhalt der Betreuung können beispielsweise Gemeinschaftsspiele sein.


Neue Begründung: Schüler sind auch nur Menschen, hierbei sind Schüler*Innen der Sekundarstufe 2 nicht resistenter gegen die Hitze als Schüler*Innen der Sekundarstufe 1. Schüler fühlen sich zu unrecht behandelt, wenn sie in der 10. Klasse eines G8 Lehrgangs bis 16:00 bei 33 Grad und mehr unterrichtet werden.
Die Schule soll die Vorbereitung auf das Berufsleben sein, jedoch sind auch Arbeitnehmer durch die ASR A3.5 "Bei einer Raumtemperatur von über +26 Grad Celsius sollen, bei einer Raumtemperatur über +30 Grad müssen vom Arbeitgeber wirksame Maßnahmen gegen die Hitze ergriffen werden." geschützt. Warum soll dann für Schüler*Innen nicht ähnliches gelten ?
Letztendlich leidet die Qualität des Unterrichts, die Gesundheit der Schüler, und der Glaube daran, dass das Schulsystem in NRW funktioniert.
Danke an die Organisatoren der Petition:
- Lorenz Buczek
- Jelena Salkovic
- Niklas Harth
- Hayrullah Tavus
¹Quelle: journals.plos.org/plosmedicine/article?id=10.1371/journal.pmed.1002605

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 69 (67 in Nordrhein-Westfalen)


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