05.12.2020, 11:46
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Jawoll: Erste Erfolge sind zu verbuchen!
Kurzversion:
▶ Härtefallregelung für von Verlusten betroffene Studierende (erledigt)
▶ Effektive Verbesserungen im Prüfungs- und Korrekturprozess (erledigt)
▶ Tiefergehende Prüfung von Digitalisierungsmöglichkeiten (noch ausstehend)
Langversion:
Die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultus beriet am vergangenen Donnerstag rund 20 Minuten über meine Petition. Es war eine rege Diskussion mit einem gemeinsamen Tenor: So wie bisher kann es nicht weitergehen!
✔️ - Erledigt: Um den Forderungen der Petition zu entsprechen, wurden vom Kultusministerium einige kleinere Verbesserungen im Prüfungs- und Korrekturprozess initiiert. Diese helfen nach meiner Einschätzung tatsächlich effektiv, um in Zukunft die Zahl der verlorengegangenen Prüfungen zu senken.
✔️ - Erledigt: Des Weiteren gibt es jetzt eine Härtefallregelung, die bei den Juristen bereits seit längerer Zeit existiert. Diese macht es möglich, dass in Fällen besonderer Härte (bspw. der Verlust) von der erneuten Ablegung der Prüfung abgesehen werden kann. Die Prüflinge werden demnach also zumindest nicht mehr in dem hohen Maße benachteiligt, wie bisher. Hierzu wurde die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bereits verändert, daher gilt die Regelung glücklicherweise auch schon ab dem 01.12.2020.
💤 - noch ausstehend: Vor allem in Bezug auf die Digitalisierung sah der Bildungsausschuss noch Verbesserungspotential, deshalb wurde die Petition einstimmig an das Kultusministerium zurück überwiesen, welches sich nun noch einmal einer vertieften Prüfung der Digitalisierungsmöglichkeiten widmen soll. Die Petition kommt dann in einigen Wochen wieder zur Behandlung in den Ausschuss.
⏩ Diese bisherigen Veränderungen sind in meinen Augen ein großer Erfolg, auf die wir gemeinsam stolz sein können. Allerdings sind sie auch teilweise nur reaktiv, treten also erst nach dem Verlust von Prüfungsarbeiten ein, daher bleibt die Forderung der Digitalisierung von Prüfungen weiterhin bestehen!
Die Härtefallregelung ist in der "Verordnung zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I" zu finden: www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-629/?fbclid=IwAR0N_iO9dYKKUM7jw0eQJoe5ncXhpvlZ5LegY23Wb1nDGH_2R6BUGxWiFtA
Erste Presseberichte gibt es ebenfalls schon:
▶ Landshuter Zeitung/Straubinger Tagblatt (idowa.de): www.idowa.de/inhalt.landshuter-mit-petition-erfolgreich-haertefallregelung-bei-verlorenen-staatsexamen-beschlossen.b7e89a80-9108-438f-b5cb-184e9dcf7795.html
▶ Passauer Neue Presse: plus.pnp.de/ueberregional/bayern_oberbayern/3858350_Verlorene-Examen-Petition-erzielt-ersten-Teilerfolg.html
Ich halte euch weiterhin auf dem Laufenden: über diesen Weg, über Instagram (www.instagram.com/examensverluste_stoppen/) aber auch über Facebook (www.facebook.com/examensverlustestoppen).
Viele Grüße und alles Gute!
Flo