14.07.2024, 14:49
An alle Unterstützende der Petitiona
ab Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-oder Hinterbliebenenrente erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.
Rentnerinnen und Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.
Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Monats. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.
Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.
Die neuen Rentenbescheide zur Erhöhung auf 4,5 % bzw. 7,5% wird in der Zeit ab 10. Juli 2024 versendet.
Weiterhin offen in der Petition ist der Rentenabschlag von 10,8 %
(liegt derzeit im Bundesministerium f. Arbeit und Soziales)
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-