Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

20.04.2024, 13:55

Zustimmung zur „Hilfslösung“ bei der Erwerbsminderungsrente
Berlin: (hib/HAU) Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag zum Gesetzentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) (20/10607). Hintergrund der Regelung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ende 2023 feststellen musste, dass eine technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 bis Juli 2024 nicht realisierbar ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Übergangszeitraum von Juli 2024 bis November 2025 in einer ersten Stufe eine von der Rentenzahlung getrennte Zuschlagszahlung erfolgt, ohne dass eine Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte vorgenommen wird. Stattdessen soll eine Zuschlagsgewährung über die Anhebung der Rentenzahlbeträge um 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent erfolgen. In einer zweiten Stufe soll dann die Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte ab dem 1. Dezember 2025 vollzogen werden. Um sicherzustellen, dass aufgrund der getrennten Zuschlagszahlung den Betroffenen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollen nach dem Ende des vorgesehenen Übergangszeitraums die Rentenzahlbeträge verglichen und Differenzbeträge nachgezahlt werden.
Die technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz bis Juli 2024 sei aus einer Vielzahl von Gründen nicht realisierbar gewesen, sagte DRV-Vertreter Insbesondere habe sich die Komplexität der Umsetzung aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen, wie beispielsweise der technisch sehr komplexen und aufwendigen Umsetzung der Ost-West-Rentenangleichung, um ein Vielfaches höher als ursprünglich erwartet gestaltet.

Liveübertragung: Donnerstag, 25. April, 17.45 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund 45-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf von SPD,Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607)ab. Dazu legt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vor.

Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-


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