05.10.2014, 23:43
Ergänzung bzw. Spezifizierung Verantwortlichkeit
Neuer Petitionstext: Am 23.09. 2014 erschoss ein Polizist zwei Listenhunde, die ganz offensichtlich weder aggressiv waren, noch jemanden gefährdeten.
Der Polizist schoss mehrfach aus einer Distanz von mehreren Metern auf einen Hund, der dann angeschossen vor Schmerzen jaulend das Interesse des zweiten Hundes weckte.
Beide Hunde wurden mit mindestens 4-5 Schüssen zu Tode gebracht.
Auf einem Video ist dokumentiert, dass der Polizist keinen Versuch unternahm, die Tiere einzufangen. Beide Hunde haben ihr Domizil nur deshalb unbeaufsichtigt verlassen, weil bei einem Einbruchsversuch die Täter die im Laden befindlichen Hunde durch die Türe, die sie aufgemacht haben, herausgelassen haben.
www.facebook.com/video.php?v=698857980189258&fref=nf
Im Tierschutzgesetz ist klar geregelt, dass niemand ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten darf. Grundsätzlich hätte jeder Tierschutzverein gerufen werden können, um die Tiere lebend einzufangen.
Die Wild west Aktion des Polizisten ist in keiner Weise verständlich, mitten in einem Wohngebiet herumzuballern, und Tiere anzuschiessen und diese dann an den Schusswunden verenden zu lassen, hat rein gar nichts mit Verhältnismässigkeit zu tun.
Es wird behauptet, dass es mehrfache Versuche gab, die Hunde einzufangen.
Dabei seien 2 Personen verletzt worden.
Daher bitten wir, die Unterzeichner, dass die Gemeinde sich darum bemüht, dass gegen den Polizisten dienstrechtliche Ermittlungen und ein Strafverfahren eingeleitet werden. werden bzw. gegen die für diese Aktion verantwortliche Person.
Dies dient vor allem der Aufklärung von Diskrepanzen, die sich für hundeerfahrene Personen aus dem vorhandenen Informationsmaterial ergeben.
Ebenso interessiert es die Unterzeichner, welche Qualifikationen die/der zuständige Beamte hatte, der eine Gefährdung der Allgemeinheit unterstellte, in Bezug auf seine Erfahrung im Umgang mit Hunden.
Die Rüsselsheimer Bevölkerung möchte nicht mit ausser Kontrolle geratenen Polizeibeamten konfrontiert sein, deshalb sollte es im Interesse des Ansehens der Polizei liegen, hier Klarheit zu schaffen.
www.youtube.com/watch?v=0fia4rEb4JU&feature=youtu.be
--UPDATE--
Bitte kopiert den nachfolgenden Text und schickt ihn an: buergerdialog@ruesselsheim.de (Stadtverwaltung Rüsselsheim)
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter www.openpetition.de/petition/online/ermittlung-gegen-schiesswuetigen-polizeibeamten-in-ruesselsheim
finden Sie eine Petition vor, die innerhalb von wenigen Stunden mehr
als 4100 Unterschriften generierte.
Das öffentliche Interesse an Ermittlungen zu diesem Fall ist sehr
gross, weshalb wir, die Unterzeichner, die Stadt Rüsselsheim,
respektive den Oberbürgermeister auffordern, diesen Vorfall
dienstrechtlich und strafrechtlich überprüfen zu lassen, indem von
Amts wegen ein Ermittlungsverfahren angeregt wird.
Es kann und darf nicht sein, wenn OHNE Gefahr im Verzug - und das ist
in dem im Internet kursierenden Video deutlich erkennbar, zwei Hunde
allein deshalb erschossen werden, auf offener Strasse, weil sie sich
ohne Leine im öffentlichen Stadtgebiet befinden.
Selbst WENN man davon ausgeht, dass ein Mensch, wie die Polizei
behauptet, angeblich verletzt wurde, so ist die Frage, woher die
Verletzung rührt, ob dies nun durch ungeschickte Handlung oder durch
nicht aggressive, sondern aufregungsbedingte unabsichtliche Verletzung
handelte.
Anhand vieler Indizien ist deutlich zu sehen, dass der Polizist zwei
ruhige Hunde ohne jede Gefahr mit mehreren Schüssen exekutiert.
Einer der Hunde jaulte noch minutenlang aufgrund der Schmerzen durch
die Schüsse.
Bitte klären Sie ab, inwieweit hier geltendes Waffenrecht, der legale
Schusswaffeneinsatz, und das Tierschutzgesetz verletzt wurde.
Ferner handelte es sich bei der Angelegenheit um eine Folge eines
Einbruches, welcher von der Polizei nach Angabe des Tierhalters
ignoriert worden sei.
Auch hier sollten Sie anregen, die Verletzung der Dienstpflichten zu prüfen.
Ein Polizist hätte jederzeit einen Hundeführer der Polizei anfordern
können, auch wenn das Tierheim nicht erreichbar gewesen sein sollte.
Ferner gibt es auch
www.bund-der-tierfreunde.de
www.tierheim-ruesselsheim.de
es gibt ferner mindestens 5 Tierärzte, die die Hunde narkotisieren
hätten können.
Der Amtstierarzt wäre ebenfalls in der Lage gewesen, hier entsprechend
des Tierschutzgesetzes einzigreifen.
Anschrift:Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Telefon:06152-989643
E-Mail:veterinaeramt@kreisgg.de
Öffnungszeiten:Mo+Do+Fr 8-12, Di 8-15, Mi 8-18
Wir, die Unterzeichner der Petition, bitten d M