Umwelt

Erhalt des Taglachinger Tals – Naherholungsgebiet statt Gewerbegebiet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat des Landkreis Ebersberg

2.625 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.625 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

02.03.2015, 22:45

Liebe Petitionsunterzeichner!
Zu unseren Forderungen in der Online-Petition, im Genehmigungsverfahren die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans (LEP 2013) ausnahmslos zu beachten und daher die Planungen für das Gewerbegebiet einzustellen, wurde mit Schreiben vom 13.02.2015 vom Landrat Stellung bezogen.
Zunächst geht Herr Landrat Niedergesäß in seinem Schreiben auf die Beteiligung an der Petition ein. Er stellt fest, dass das Thema Gewerbegebiet in Taglaching für viele Bürger im Landkreis Ebersberg und weit darüber hinaus von Interesse wäre. Im weiteren Verlauf seines Schreibens geht er auf den Wahlausgang des Bürgerentscheides ein. Da sich in diesem eine Mehrheit für die Fortführung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ausgesprochen hätte, würde dieses nun fortgesetzt werden. Bei einem positiven Satzungsbeschluss der Gemeinde würde dann das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt anschließen. Erst danach würde sich zeigen, ob am Ende ein rechtswirksamer Bebauungsplan steht. Die in der Onlinepetition abwägungserheblichen Belange (siehe Forderungen) wären an die Gemeinde Bruck übersandt worden. Die Gemeinde habe nun zu prüfen und zu entscheiden, ob Änderungen an der Planung und ggf. weitere Verfahrensschritte notwendig seien. Weiter verweist er auf die Rechtsvorschriften im Genehmigungsverfahren denen das Landratsamt Ebersberg als zuständige staatliche Genehmigungsbehörde in dieser Angelegenheit unterliegt. Insbesondere verweist er auf abwägungserhebliche Belange und daraus resultierende Abwägungsfehler, welche seiner Ansicht nach einzig dazu führen könnten, die Genehmigung nicht zu erteilen. Dieser Prüfung würde das Landratsamt gewissenhaft und sorgfältig nachkommen.
Wie Sie vielleicht feststellen können, macht der Landrat keine konkrete Aussage zu unseren Forderungen. Auf den LEP 2013 geht er nur indirekt ein, indem er diesen als abwägungsrelevanten Belang bezeichnet. Eine mögliche Einstellung der Planung wird nicht in Erwägung gezogen, sondern stattdessen Änderungen der Planungen und weitere Verfahrensschritte angedeutet. Trotz der vielen Stimmen für den Erhalt des Taglachinger Tales in seiner jetzigen Form, ist eine Unterstützung unserer Forderungen leider nicht erkennbar. Stattdessen erhält die Gemeinde Bruck ausführliche rechtliche Hinweise, worauf sie insbesondere bei der Erstellung des Bebauungsplanes zu achten hat, damit am Ende ein genehmigungsfähiger Bebauungsplan beim Landratsamt eingereicht werden kann.
Was kommt jetzt?
Zunächst bleibt nun abzuwarten wie die Gemeinde Bruck mit den Einwendungen zur Bauleitplanung umgeht. Wir sind insbesondere sehr gespannt wie der Gemeinderat mit den Einwendungen der Regierung von Oberbayern verfahren wird.
Die Regierung von Oberbayern macht in ihrer Stellungnahme nachfolgende Feststellungen:
• Nach eingehender Betrachtung aller vorgebrachten Aspekte sowie nach den Erkenntnissen von Ortseinsichten wird festgestellt, dass die vorgelegte Planung nicht an eine geeignete Siedlungseinheit im Sinne des LEP-Ziels 3.3 angebunden ist und somit ein Verstoß gegen ein Ziel der Raumordnung festzustellen ist.
• Die hinsichtlich der Größe unverändert vorgelegte Planung zum Gewerbegebiet „Taglaching-Süd“ wäre im Verhältnis zum bereits bestehenden Gewerbegebiet „Taglaching“ – das sich in isolierter Lage befindet – deutlich zu groß.
• Das Sachgebiet „Städtebau“ stellt fest, dass das bereits bestehende Gewerbegebiet „Taglaching“ mit insgesamt 4 Gebäuden aufgrund des Fehlens eines gewissen städtebaulichen Gewichts grundsätzlich keine geeignete Siedlungseinheit ist, an die eine neue Siedlungsfläche angebunden werden kann.
• Neue Betriebe sollten sich zunächst im schon bestehenden Gewerbegebiet Taglaching ansiedeln.

• Bezüglich der gemäß LEP-Ziel 3.3. möglichen Ausnahme vom „Anbindungsgebot“, wonach aufgrund der Kriterien „Topographie“, „schützenswerte Landschaftsteile“ oder „tangierende Hauptverkehrstrassen“ eine angebundene Lage nicht möglich ist, ist festzustellen, dass diese Ausnahme für die vorgelegte Planung nicht greift: Die Aussage der Gemeinde, wonach das bestehende Gewerbegebiet „Taglaching“ der einzige Standort im Gemeindegebiet mit gewerblicher Nutzung sei, kann nicht nachvollzogen werden.
• Nach wie vor empfiehlt die höhere Landesplanungsbehörde – neben einer zielkonformen Möglichkeit innerhalb des Gemeindegebiets – eine interkommunale Lösung.
• Der geplante Gewerbestandort liegt laut Regionalplan nun vollständig in einem „landschaftlichen Vorbehaltsgebiet“, im Bereich des „regionalen und überörtlichen Biotopverbundsystems“ und auch in einem sog. „Erholungsraum“. Es handelt sich dabei nicht mehr um in Aufstellung befindliche Ziele und Grundsätze des Regionalplans, sondern um verbindliche Rechtsnormen, die im weiteren Verfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind.
• Ein Gewerbegebiet von ca. 4 ha Größe führt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und stellt einen gravierenden Eingriff in den naturschutzfachlich sensiblen Raum dar. Lau


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