2.625 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Landrat des Landkreis Ebersberg
In Taglaching (Gemeinde Bruck, Landkreis Ebersberg, Oberbayern) soll ein Gewerbegebiet auf einer vier Hektar (40.000 m2) großen Fläche direkt im Taglachinger Tal entstehen. Die Gemeinde Bruck möchte damit am Fortschritt und am wirtschaftlichen Wachstum teilhaben.
Informationen der Schutzgemeinschaft Taglachinger Tal : https://www.facebook.com/taglachingertal
Unsere Natur ist erhaltenswert! Es werden pro Tag in Bayern 17 Hektar Fläche verbraucht: betoniert, verbaut, versiegelt für Gewerbe, Straßen, Wohnbebauung. Dies entspricht 24 Fußballfeldern pro Tag oder einfach gesagt: Pro Jahr wird die Fläche des Chiemsees versiegelt. Jedes Jahr!
Das vom Brucker Gemeinderat beschlossene Gewerbegebiet in Taglaching führt zu weiterer Zersiedlung im ländlichen Raum, zu Versiegelung und Flächenfraß. Ein Gewerbegebiet an dem geplanten Standort im Taglachinger Tal würde in sehr exponierter Höhenlage in einem hochkarätigen Naherholungsraum mit reicher Naturausstattung liegen. Hier würde es erheblich und dauerhaft einen landwirtschaftlich geprägten Kulturraum und das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen.
Die Landschaft wird unwiderruflich zerstört. Das Gewerbegebiet entsteht auf der grünen Wiese, da die Anbindung an eine bestehende Siedlungseinheit fehlt.
Wir wollen, dass die zuständigen Genehmigungsstellen die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) im Genehmigungsverfahren ausnahmslos beachten. Wir wollen, dass die Planungen für ein Gewerbegebiet Taglaching Süd eingestellt werden.
Bitte unterzeichnen Sie und tragen Sie damit zum Erhalt der bayerischen Landschaften und Natur und somit auch zum Erhalt des Taglachinger Tals bei.
Ein Bild vom Ist-Zustand https://www.facebook.com/taglachingertal/photos/a.760506373992827.1073741828.757891474254317/775367589173372/?type=1&relevant_count=1
Berichterstattung Presse https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/ebersberg-prominenter-protest-1.2114612
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/bruck-mit-pauken-und-trompeten-1.2139496
Begründung
Es ist höchste Zeit, ein Zeichen für den Vorrang der Natur vor dem ausufernden Bau von Gewerbeflächen auf der grünen Wiese zu setzen.
Seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaat Bayern. Das aktualisierte LEP wurde am 1.9.2013 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer in Kraft gesetzt. Das LEP und der „Landesentwicklungsplan Bayern 2013“ stufen die Gemeinde Bruck als allgemeinen ländlichen Raum ein. Diese Gebiete sind dazu bestimmt, eine unterdurchschnittliche Verdichtung aufzuweisen. Der Landesentwicklungsplan soll Verdichtungen gezielt in den Zentren stattfinden lassen, damit der ländliche Raum nicht zersiedelt und zerstört wird.
Das Landratsamt Ebersberg schreibt in seiner naturschutzfachlichen Stellungnahme vom 11.04.2014 zum Gewerbegebiet: „Aufgrund der exponierten Lage in einem hochkarätigen Naherholungsraum mit reicher Naturausstattung wird der Standort sehr kritisch beurteilt. Die Beeinträchtigung besteht in der erheblichen und nachhaltigen Veränderung des Landschaftsbildes.“ Die Landschaft wird unwiderruflich zerstört.
Die Regierung von Oberbayern argumentiert in ihrer Stellungnahme vom 30.04.2014: „Das geplante Gewerbegebiet liegt jenseits von Staatsstraße und Böschung, die eine trennende Wirkung besitzen, und ist im Verhältnis zur bestehenden Siedlungseinheit als anzubindende Fläche zu groß. Aus städtebaulicher Sicht stellt sich die Frage, ob das bestehende Gewerbegebiet mit vier Gebäuden grundsätzlich eine geeignete Siedlungseinheit im Sinne des LEP - Ziels 3.3 darstellt, an die eine neue Siedlungseinheit angebunden werden kann.“
Weiterhin weist die Regierung von Oberbayern in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass eine gemeinsame Lösung für ein Gewerbegebiet mit der Stadt Grafing angestrebt werden soll. Diese erweitert derzeit ein bestehendes Gewerbegebiet bis an die Gemeindegrenze der Gemeinde Bruck. Hier bietet sich die Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes an.
Im Bebauungsverfahren wurden gravierende Fehler gemacht. So fand keine detaillierte und objektive Prüfung alternativer Standorte statt. Die Erstellung einer Rentabilititäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde vom Gemeinderat aus Kostengründen abgelehnt. In den jetzigen Erschließungskosten sind keine Gelder für die zwangsläufig entstehenden Folgekosten vorgesehen (z.B. Straßensanierungs- und -erhaltungskosten, Breitbandanschluß, Wohnungen). Auch wurde nicht geprüft, inwieweit das Trinkwasserversorgungssystem und die Kläranlage dieses Gewerbegebiet verkraften.
Ebenso soll der Lieferverkehr über die bestehende marode und viel zu schmale Staatsstraße St2351 von Taglaching nach Grafing-Bahnhof abgewickelt werden. Der zusätzliche Verkehr von mehreren Tausend zusätzlichen PKW-Fahrten jährlich und erheblich mehr Schwerlasterfahrten wird nicht derart gelenkt, dass das kleine idyllische Taglaching davon verschont werden würde. Die Folge wird sein: Schäden an der alten Bausubstanz denkmalgeschützter Bereiche in Taglaching wie z.B. die aus dem Jahre 1230 n. Chr. stammende Kirche, welche ein zentraler Punkt in der Geschichte und dem Bild des Ortes ist.
Das Landratsamt Ebersberg weist in seiner naturschutzfachlichen Stellungnahme vom 11.04.2014 ebenfalls auf erwartete Probleme mit der Staatsstraße hin: „Aufgrund der von Fahrradfahrern gerne genutzten Staatsstraße sind durch zusätzlichen Gewerbeverkehr Nutzungskonflikte nicht auszuschließen.“ Die St2351 ist Teil der beiden Fernradwanderwege „Panoramaweg Isar-Inn“ sowie „Sempt-Mangfall-Radweg“. Die vom Landratsamt aufgezeigten Nutzungskonflikte lassen sich dann an der Anzahl der Radunfälle ablesen.
Im Landkreis Ebersberg herrscht bei 2,3 Arbeitslosigkeit (Stand August 2014) volkswirtschaftlich gesehen Vollbeschäftigung. Die Gemeinde Bruck ist nahezu schuldenfrei. Das Argument, Arbeitsplätze und Gewerbesteuern zu sichern, ist daher hinfällig.
Wir wollen mit Ihrer Hilfe und mit dieser Petition erreichen, dass die Politik auf Gemeinde- und auf Kreistagsebene die in demokratischen Verfahren entwickelten Ziele für die Ressourcen schonende Landesentwicklung und die entsprechenden Planungen ohne Ausnahme einhält, denn jede Ausnahme schafft einen zerstörerischen „Ausnahme“ - Zustand.
Die Planungen für ein Gewerbegebiet Taglaching Süd müssen eingestellt werden.
Bitte unterzeichnen Sie und tragen Sie damit zum Erhalt der bayerischen Landschaften und Natur und somit auch zum Erhalt des Taglachinger Tals bei.
Das Bayerische Fernsehen berichtet in „Quer“ am 2.10.2014 https://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/141002-quer-gewerbegebiete-100.html
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.11.2014
Petition endet:
18.12.2014
Region:
Landkreis Ebersberg
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Klage vor dem Verwaltungsgericht
am 06.06.2017Liebe Unterstützer,
derzeit läuft die zweite Auslegung der Planungen für das Gewerbegebiet in Taglaching. Die behördlichen Entscheidungsträger haben ihre Zustimmungen zu den Planungen signalisiert. Somit bleibt uns nur noch der Klageweg vor das Verwaltungsgericht. Dieses kostet Geld.
Bitte unterstützen Sie uns mit einer Geldspende. Wir haben eine Spendenplattform unter www.betterplace.org/de/projects/54922-kein-gewerbegebiet-im-taglachinger-tal-klage-vor-dem-verwaltungsgericht eingerichtet.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei dem Erhalt unserer gemeinsamen bayrischen Heimat. -
Einstellung der Planung
am 11.10.2015Liebe Petitionszeichner
Die Planung des Gewerbegebietes Taglaching Süd wurde in der ursprünglichen Form seitens der Gemeinde eingestellt.- die Hauptursache war das Veto der Regierung von Oberbayern.
Leider versuchen aber Gemeinderat und Bürgermeister eine leicht abgespeckte Planung in die Wege zu leiten- am selben Ort - Es bleibt also weiter spannend-Infos gibt es im Netz unter Taglachinger Tal/ facebook. -
Liebe Petitionzeichner
Hier der zweite Teil unser Inormationschrift-leider technisch nicht anders möglich
• Ein Gewerbegebiet von ca. 4 ha Größe führt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und stellt einen gravierenden Eingriff in den naturschutzfachlich sensiblen Raum dar. Laut der vorgelegten Satzung sind Gewerbebauten mit ca. 80 m Länge, ca. 7,5 m Wandhöhe sowie ca. 12 m Firsthöhe vorgesehen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen Zweifel, ob die Durchlässigkeit des Biotopverbundes durch das Vorhaben noch gewährleistet ist. Eindeutig festzustellen ist jedoch, dass ein Gewerbegebiet die Eignung und Attraktivität eines Erholungsraumes stark beeinträchtigen würde.
• Aus landesplanerischer Sicht wird der geplante Gewerbestandort hinsichtlich... weiter
Debatte
Bei Contra hat jemand geschrieben, die Regierung von Oberbayern würde das Gewerbegebiet ablehnen. Ich habe dort eine Anfrage nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz gestellt und bin vertröstet worden, obwohl es keine Zweifel daran gibt, dass die Umweltinformation von der ROB herausgegeben werden muss. Da hier gemauert wird und also keine klaren Aussagen kommen, sollte die Petition auf keinen Fall gestoppt werden!
Nichts, wir haben sie auch unterschrieben und die Unterstützung auch anderen empfohlen. Aber: Stimmt es,dass inzwischen eine schriftliche Ablehnung der Reg. v. Obb. vorliegt? Sollte die Petition dann nicht gestoppt werden? Sonst entsteht der Eindruck, dass es sich um einen Overkill handelt. S. Lehnberg, Moosach