06.06.2017, 16:46
Liebe Unterstützer,
derzeit läuft die zweite Auslegung der Planungen für das Gewerbegebiet in Taglaching. Die behördlichen Entscheidungsträger haben ihre Zustimmungen zu den Planungen signalisiert. Somit bleibt uns nur noch der Klageweg vor das Verwaltungsgericht. Dieses kostet Geld.
Bitte unterstützen Sie uns mit einer Geldspende. Wir haben eine Spendenplattform unter www.betterplace.org/de/projects/54922-kein-gewerbegebiet-im-taglachinger-tal-klage-vor-dem-verwaltungsgericht eingerichtet.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei dem Erhalt unserer gemeinsamen bayrischen Heimat.
11.10.2015, 20:26
Liebe Petitionszeichner
Die Planung des Gewerbegebietes Taglaching Süd wurde in der ursprünglichen Form seitens der Gemeinde eingestellt.- die Hauptursache war das Veto der Regierung von Oberbayern.
Leider versuchen aber Gemeinderat und Bürgermeister eine leicht abgespeckte Planung in die Wege zu leiten- am selben Ort - Es bleibt also weiter spannend-Infos gibt es im Netz unter Taglachinger Tal/ facebook.
03.03.2015, 10:51
Liebe Petitionzeichner
Hier der zweite Teil unser Inormationschrift-leider technisch nicht anders möglich
• Ein Gewerbegebiet von ca. 4 ha Größe führt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und stellt einen gravierenden Eingriff in den naturschutzfachlich sensiblen Raum dar. Laut der vorgelegten Satzung sind Gewerbebauten mit ca. 80 m Länge, ca. 7,5 m Wandhöhe sowie ca. 12 m Firsthöhe vorgesehen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen Zweifel, ob die Durchlässigkeit des Biotopverbundes durch das Vorhaben noch gewährleistet ist. Eindeutig festzustellen ist jedoch, dass ein Gewerbegebiet die Eignung und Attraktivität eines Erholungsraumes stark beeinträchtigen würde.
• Aus landesplanerischer Sicht wird der geplante Gewerbestandort hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der zu berücksichtigenden bzw. zu beachtenden Grundsätze und Ziele des Regionalplans München kritisch gesehen.
• Eine umfassende – insbesondere rechtliche – Begründung, warum auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans verzichtet werden kann, wurde nicht erbracht. Es wird weiterhin dringend empfohlen, einen Flächennutzungsplan aufzustellen.
Diese neuerliche Stellungnahme der Regierung von Oberbayern bestätigt uns Initiatoren und Unterzeichner der Online-Petition in unserem Kampf um den Erhalt des Taglachinger Tales. Diesen werden wir weiterhin engagiert fortsetzen und dabei alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen.
Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin. Dies können Sie sowohl ideell als auch finanziell. Werden Sie Mitglied im Verein „Schutzgemeinschaft Taglachinger Tal e.V.“. Wir sind gemeinnützig anerkannt. Wollen Sie uns anderweitig mit einer Spende unterstützen, freuen wir uns darüber ebenfalls.
Kto. Schutzgemeinschaft Taglachinger Tal eV. Bic: GENODEF1ASG
IBAN DE33 7016 9450 0002 6761 68
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Facebookseite:
www.facebook.com/taglachingertal
Hier finden Sie auch umfangreiche weitere Informationen zum Taglachinger Tal sowie aktuelle Informationen zur weiteren Entwicklung.
Herzlichen Dank
Ihre Schutzgemeinschaft Taglachinger Tal e.V.
Taglaching, 02.03.2015
02.03.2015, 22:45
Liebe Petitionsunterzeichner!
Zu unseren Forderungen in der Online-Petition, im Genehmigungsverfahren die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans (LEP 2013) ausnahmslos zu beachten und daher die Planungen für das Gewerbegebiet einzustellen, wurde mit Schreiben vom 13.02.2015 vom Landrat Stellung bezogen.
Zunächst geht Herr Landrat Niedergesäß in seinem Schreiben auf die Beteiligung an der Petition ein. Er stellt fest, dass das Thema Gewerbegebiet in Taglaching für viele Bürger im Landkreis Ebersberg und weit darüber hinaus von Interesse wäre. Im weiteren Verlauf seines Schreibens geht er auf den Wahlausgang des Bürgerentscheides ein. Da sich in diesem eine Mehrheit für die Fortführung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ausgesprochen hätte, würde dieses nun fortgesetzt werden. Bei einem positiven Satzungsbeschluss der Gemeinde würde dann das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt anschließen. Erst danach würde sich zeigen, ob am Ende ein rechtswirksamer Bebauungsplan steht. Die in der Onlinepetition abwägungserheblichen Belange (siehe Forderungen) wären an die Gemeinde Bruck übersandt worden. Die Gemeinde habe nun zu prüfen und zu entscheiden, ob Änderungen an der Planung und ggf. weitere Verfahrensschritte notwendig seien. Weiter verweist er auf die Rechtsvorschriften im Genehmigungsverfahren denen das Landratsamt Ebersberg als zuständige staatliche Genehmigungsbehörde in dieser Angelegenheit unterliegt. Insbesondere verweist er auf abwägungserhebliche Belange und daraus resultierende Abwägungsfehler, welche seiner Ansicht nach einzig dazu führen könnten, die Genehmigung nicht zu erteilen. Dieser Prüfung würde das Landratsamt gewissenhaft und sorgfältig nachkommen.
Wie Sie vielleicht feststellen können, macht der Landrat keine konkrete Aussage zu unseren Forderungen. Auf den LEP 2013 geht er nur indirekt ein, indem er diesen als abwägungsrelevanten Belang bezeichnet. Eine mögliche Einstellung der Planung wird nicht in Erwägung gezogen, sondern stattdessen Änderungen der Planungen und weitere Verfahrensschritte angedeutet. Trotz der vielen Stimmen für den Erhalt des Taglachinger Tales in seiner jetzigen Form, ist eine Unterstützung unserer Forderungen leider nicht erkennbar. Stattdessen erhält die Gemeinde Bruck ausführliche rechtliche Hinweise, worauf sie insbesondere bei der Erstellung des Bebauungsplanes zu achten hat, damit am Ende ein genehmigungsfähiger Bebauungsplan beim Landratsamt eingereicht werden kann.
Was kommt jetzt?
Zunächst bleibt nun abzuwarten wie die Gemeinde Bruck mit den Einwendungen zur Bauleitplanung umgeht. Wir sind insbesondere sehr gespannt wie der Gemeinderat mit den Einwendungen der Regierung von Oberbayern verfahren wird.
Die Regierung von Oberbayern macht in ihrer Stellungnahme nachfolgende Feststellungen:
• Nach eingehender Betrachtung aller vorgebrachten Aspekte sowie nach den Erkenntnissen von Ortseinsichten wird festgestellt, dass die vorgelegte Planung nicht an eine geeignete Siedlungseinheit im Sinne des LEP-Ziels 3.3 angebunden ist und somit ein Verstoß gegen ein Ziel der Raumordnung festzustellen ist.
• Die hinsichtlich der Größe unverändert vorgelegte Planung zum Gewerbegebiet „Taglaching-Süd“ wäre im Verhältnis zum bereits bestehenden Gewerbegebiet „Taglaching“ – das sich in isolierter Lage befindet – deutlich zu groß.
• Das Sachgebiet „Städtebau“ stellt fest, dass das bereits bestehende Gewerbegebiet „Taglaching“ mit insgesamt 4 Gebäuden aufgrund des Fehlens eines gewissen städtebaulichen Gewichts grundsätzlich keine geeignete Siedlungseinheit ist, an die eine neue Siedlungsfläche angebunden werden kann.
• Neue Betriebe sollten sich zunächst im schon bestehenden Gewerbegebiet Taglaching ansiedeln.
• Bezüglich der gemäß LEP-Ziel 3.3. möglichen Ausnahme vom „Anbindungsgebot“, wonach aufgrund der Kriterien „Topographie“, „schützenswerte Landschaftsteile“ oder „tangierende Hauptverkehrstrassen“ eine angebundene Lage nicht möglich ist, ist festzustellen, dass diese Ausnahme für die vorgelegte Planung nicht greift: Die Aussage der Gemeinde, wonach das bestehende Gewerbegebiet „Taglaching“ der einzige Standort im Gemeindegebiet mit gewerblicher Nutzung sei, kann nicht nachvollzogen werden.
• Nach wie vor empfiehlt die höhere Landesplanungsbehörde – neben einer zielkonformen Möglichkeit innerhalb des Gemeindegebiets – eine interkommunale Lösung.
• Der geplante Gewerbestandort liegt laut Regionalplan nun vollständig in einem „landschaftlichen Vorbehaltsgebiet“, im Bereich des „regionalen und überörtlichen Biotopverbundsystems“ und auch in einem sog. „Erholungsraum“. Es handelt sich dabei nicht mehr um in Aufstellung befindliche Ziele und Grundsätze des Regionalplans, sondern um verbindliche Rechtsnormen, die im weiteren Verfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind.
• Ein Gewerbegebiet von ca. 4 ha Größe führt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und stellt einen gravierenden Eingriff in den naturschutzfachlich sensiblen Raum dar. Lau
16.01.2015, 13:02
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/erhalt-des-taglachinger-tals-naherholungsgebiet-statt-gewerbegebiet
21.12.2014, 21:34
Hallo,
vielen Dank, dass Sie auf openpetition.de unsere Petition
"Erhalt des Taglachinger Tals – Naherholungsgebiet statt Gewerbegebiet"
unterstützt haben. Die Zeichnungsfrist ist beendet und Petition hat nun den nächsten Status erreicht.
Während der 6 wöchigen Zeichnungsfrist haben 2.625 Unterstützer, davon 1.751 aus dem Landkreis Ebersberg, unterzeichnet. Die notwendigen 1600 Unterstützer sind somit sowohl in der Gesamtzahl wie auch im Landkreis deutlich erreicht worden. Dies ist das schönste Weihnachtsgeschenk, das Sie uns, der Schutzgemeinschaft Taglachinger Tal sowie den Menschen im Landkreis Ebersberg, machen konnten. Unseren herzlichsten Dank dafür.
Wir werden nun die Unterschriftenlisten an unseren Landrat Herrn Robert Niedergesäß überreichen. Den Termin werden wir Ihnen auf diesem Wege mitteilen. Beobachten Sie bitte auch die lokale Tagespresse insbesondere auch die Leserbriefe.
Hinweis: Das nächste Treffen der Schutzgemeinschaft findet am 29.12. um 19 Uhr im Wirtshaus Taglaching statt.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest.
26.11.2014, 01:03
Die Laufzeit der Petition wurde von 4 Wochen auf 6 Wochen verlängert.
Die Petition wurde bisher von 1885 Personen unterstützt, davon sind 1222 Personen aus dem Landkreis Ebersberg. Das Sammelziel von 1600 Unterstützern wurde automatisch aus der Einwohnerzahl des Landkreis Ebersberg ermittelt.
Das Sammelziel ist zu 118 % erfüllt.
Die Laufzeit der Petition wurde verlängert, da wir so viele Unterschriften wie möglich dem Landrat übergeben möchten. Derzeit täglich kommen immer noch rund 50 Unterstützer pro Tag neu hinzu.
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Wochen