27.08.2015, 17:15
Hierzu nehmen wir ebenso Bezug zur Stellungnahme der ADD im TV-Zeitungsartikel, vom 12.08.2015, wie folgt.
"Dazu, warum der Bezirkspersonalrat (BPR) keine Stellungnahme abgegeben hat und ob diese nicht verpflichtend für das Beteiligungsverfahren gewesen wäre, teilt die ADD mit: "Wenn der BPR die Frist verstreichen lässt, will er keine Aussage machen. Dann ist das zu akzeptieren." Und außerdem: "Die Argumente der Gremien wurden erörtert und mit in die Entscheidung einbezogen. Die Onlinepetition wurde zur Kenntnis genommen und mit in die Überlegungen eingebunden." Alle Fristen für das Beteiligungsverfahren seien eingehalten worden. "
Aufgrund des zuvor dargelegten Sachverhaltes bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wäre die Aussage der ADD nicht korrekt dargestellt. Es lägen somit vermutlich Fristverletzungen zum Beteiligungsverfahren vor.
Man fragt sich demnach, warum hört und beteiligt die ADD eigentlich Lehrer, Eltern und übergeordnete Verbände an einer zu treffenden Entscheidung zu einem Grundschulstandort und respektiert im Ergebnis dennoch nicht deren einheitliches Votum? Man ignoriert regelrecht die Argumente der Beteiligten.
Zeitliche Aspekte zum Vollzug der Organisationsverfügung sind nachrangig zu betrachten, da zum einen die Einhaltungen der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten sind und zudem die Antrag Stellung des Schulträgers aus unserer Sicht und aus Sicht des Schulträgerausschusses, noch vor dem Schuljahr 2015/2016 Veränderungen zum Schulstandort Hentern-Lampaden vorzunehmen, zu kurzfristig ist und war. Dies hat der Schulträgerausschuss bereits im Vorfeld zur VG-Rats Entscheidung , vom 21.05.2015, auch ganz klar deutlich gemacht, indem er sinnvollerweise die weitere Organisationsfrage Grundschulkonzept der VG-Kell am See um ein Jahr vor den Schuljahresbeginn 2016/2017 datiert hatte. Auch dieses Ziel ist sportlich zu sehen.
Laut Organisationsverfügung, vom 22.07.2015, wurde folgendes Verfahren zur Widerspruchsführung angegeben:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/Elektronische-Kommunikation/ .
Dies dürfte ja dem Schulträger bekannt sein, da ja die Antragstellung zum Beteiligungsverfahren ebenso, am 17.06.2015, erfolgte.
Da Sie nun in Kenntnis der v.g. Sachverhalte sind, bitten wir Sie, auch im Interesse der vielen Petitionsteilnehmer zum Erhalt der Grundschule Hentern-Lampaden und vor allem gegen die Aufstellung von Containern, fristgerecht Widerspruch bei der Schulaufsichtsbehörde einzulegen. Wir bitten um Klärung der widersprüchlichen Sachverhalte.
Mit freundlichen Grüßen
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden