27.08.2015, 16:47
Antrag an den Schulträger - Widerspruch gegen die Organisationsverfügung der Schulaufsichtsbehörde (ADD), vom 22.07.2015, zur Grundschule Hentern-Lampaden einzulegen.
21.08.2015
Sehr geehrter Herr Alten,
nach langwieriger Erkundung ist aus unserer Sicht die Organisationsverfügung zur Grundschule Hentern-Lampaden, vom 22.07.2015, u.a. aufgrund des nicht korrekt verlaufenen Beteiligungsverfahrens/ Zustimmung des BPR/ÖPR der ADD widersprüchlich.
Wir bitten Sie deshalb hiermit fristgerecht Widerspruch gegen die v.g. Organisationsverfügung bei der Schulaufsichtsbehörde (ADD) einzulegen.
Begründung:
Nach intensiver Recherche sind wir zu folgender Erkenntnis gelangt.
Mit Schreiben vom 17.06.2015, hatte die Schulaufsichtsbehörde (ADD), auf Antragsschreiben des Schulträgers (VG) ebenfalls vom 17.06.2015, in einem Beteiligungsverfahren zur Grundschule Hentern-Lampaden, den Bezirkspersonalrat (BPR), den Regionalelternbeirat, die Grundschule Hentern – Lampaden (Schulausschuss, Lehrervertreter und Elternvertreter) um eine Entscheidung zum v.g. Antrag bis zum 06.07.2015 gebeten. Bis zur Frist hatten alle Beteiligten außer der BPR ihre Stellungnahmen eingereicht.
Hierzu erinnere wir zuerst u.a. an die folgende Information aus der Erweiterten Elternbeiratssitzung der Grundschule Hentern-Lampaden, vom 20.04.2015, wie folgt: "..Zum kommenden Schuljahr 2015/2016 soll die 1. und 2. Klasse in Lampaden und die 3. und 4. Klasse in Hentern unterrichtet werden. Die Busverbindungen werden wieder wie gewohnt getaktet. Bei der ADD fand kürzlich eine Unterredung mit Vertretern des Schulträgers sowie der stellv. Schulleitung der Grundschule Hentern - Lampaden zur Situation unserer Schule statt. Die ADD sieht die Entwicklung durchweg positiv und garantiert der Grundschule Hentern – Lampaden fortbestand an beiden Standorten. Von Seiten der ADD wird auch die Betreuungssituation an der Grundschule Hentern – Lampaden für gut befunden und weiterhin mitgetragen. Auch hierzu sieht die ADD als Schulaufsichtsbehörde keine Bedenken. Von Seiten der ADD wird es aufgrund der vorliegenden Fakten keine Schulschließung geben. Von Seiten der ADD wurde nun wieder eine Schulleiterstelle zur Grundschule Hentern – Lampaden ausgeschrieben...". Die jetzt gerademal 3 Monate später vorliegende Organisationsverfügung weicht aber nun erheblich von der zuvor geschilderten Haltung von ADD und Schulträger ab.
In der Begründung der Organisationsverfügung werden überwiegend nur pädagogische Gründe herangezogen. Auf bauliche Erfordernisse wird weitestgehend gar nicht eingegangen. Ebenso stellen wir fest, dass in der Organisationsverfügung nicht korrekte statistische Angaben von Henterner und Lampadener Schülerrinnen und Schüler angeführt werden. Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Paschel und Schömerich werden gar nicht berücksichtigt. Ebenso sind die Äußerungen zur Betreuung der Kombiklasse in Hentern aus unserer Sicht konstruiert dargestellt. Am Schulstandort Hentern sind bekanntlich der Sekretariatssitz sowie die Nachmittagsbetreuung angesiedelt, demnach ist der Schulstandort auch nicht allein besetzt. Herr Bauer wird weiterhin, jedoch mit gekürztem Stundenpotential, auch der Kombi - Klasse zur Verfügung stehen, um die neue Schulleiterin zu unterstützen und ihr zur Einführung in die Grundschule Hentern-Lampaden behilflich zu sein. Durch die vorübergehende Aufhebung der Dislozierung würden zusätzliche Stundenkontingente verloren gehen, welche aber benötigt werden, um effektiven Förderunterricht auch für die Kombi Klasse weiter zu betreiben.
Das Schulgebäude in Lampaden soll ausschließlich für schulische Zwecke weiterhin vorgehalten werden. Die Containerstellung wird mit Kosten für ein Jahr aufgeführt. Man möchte die Schulentwicklung bis nächsten Vorsommer abwarten. Hier hat man aus unserer Sicht die Containerkosten für Folgejahre nicht im Blick. Die Containerstellung ist auf keinen Fall wirtschaftlicher zu sehen, da dass Gebäude in Lampaden ja offiziell für schulische Zwecke zur Verfügung steht. Diese Organisationsverfügung könnte den Elternwillen beeinflussen, indem vermeintlich im kommenden Schuljahr ggf. Eltern ihre Kinder an anderen Grundschulen anmelden werden. Aus unserer Sicht greift die Organisationsverfügung deutlich vorweg in das Grundschulkonzept der VG – Kell am See ein.
Natürlich hat es in den Jahren von 1973 bis heute immer schon einen Bustransfer der Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Hentern, Lampaden, Paschel und Schömerich gegeben und wird es auch weiterhin geben. Dies wird auch durch die vorübergehende Teilaufhebung der Dislozierung nicht aufgehoben. Die Entfernung der Schulstandorte von Lampaden und Hentern ist mit 5 km gering. Für Lampadener und Henterner Schüler galt und gelten auch heute noch kurze Wege kurze Beine. Lediglich die Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Paschel und Schömerich mussten schon seit 1973 ausschließlich mit dem Bus fahren. Die Gebäude in Hentern und Lampaden sind schon immer für die