Bildung

Erhalt der Förderschule Lernen in Niedersachsen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages

6.156 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.156 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

05.03.2022, 22:53

Der Grund für den Nachtrag ist eine Pressemitteilung des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte vom 23.02.2022


Neue Begründung:

Wir möchten eine Wahlfreiheit für Eltern, deren Kinder einen Förderbedarf Lernen attestiert bekommen haben. Die Förderschule Lernen sehen wir als substanziell notwendig an, um jedes Kind optimal fördern zu können. Nicht jeder Schüler mit Förderbedarf Lernen ist auf einer Regelschule beschulbar.

Der Höchstförderbedarf mit maximal 3 Stunden an inklusiven Schulen pro Schüler/Woche wird von uns als viel zu gering betrachtet, zumal aufgrund der Lehrerknappheit im Förderschulbereich die Maximalförderung an allgemeinbildenden Schulen in der Regel nicht gewährleistet ist.

Eine optimale, dem Förderschulkind angemessene Förderung kann nur in den seltensten Fällen geleistet werden. Es gibt Kinder, die im geschützten Raum einer Förderschule gefördert werden müssen, frei von psychischem, sozialem und emotionalem Druck.

Von daher müssen diese Förderschulen über 2028 hinweg erhalten bleiben. Die Förderschule Lernen bietet Kindern die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss zu erlangen, den sie nur unter sehr erschwerten Bedingungen an einer Regelschule mit Inklusion erhalten würden.

Unsere Forderung wird ausdrücklich untermauert durch zwei Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention:

Artikel 5 Absatz 4 des UN-BRK besagt:

„Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“

Förderschulen sind besondere Maßnahmen, die nicht zur Diskriminierung beitragen, weil sie für Kinder mit Lernproblemen einen Schutzraum bieten.

Artikel 24 Absatz 2 c)

Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des einzelnen getroffen werden.

Aus Artikel 24 Absatz 2c) kann man auch die besondere Betreuung auf Förderschulen ableiten. Es gibt inzwischen immer mehr Kinder, die nicht mehr im Regelschulsystem beschulbar sind und ohne Förderschulen keinen Unterricht in einem sozialen Umfeld mehr hätten.

Nachtrag: Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte spricht sich in seiner Pressemitteilung vom 23.02.2022 für die Beibehaltung der Förderschule "Lernen" nach derzeitigem Stand aus. Die Beibehaltung wäre derzeit sinnvoll und notwendig. 

www.vnl-vdr.de/aktuelles/vnl-zur-inklusiven-schule.html


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.755 (4.377 in Niedersachsen)


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