Wissenschaft

EINSPRUCH gegen Sprachregelungen für Hochschulen

Petition richtet sich an
Leitung der Hochschulrektorenkonferenz

2.121 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.12.2019, 13:54

Liebe Unterstützer der Petition,

hier möchte ich etwas Hintergrundinformation zur IHRA-„Definition“ vermitteln.

Gegen die Definition per se ist gar nicht so viel einzuwenden, außer dass sie unpräzise und zu weit gefasst ist.
Pragmatisch war das bei ihrer Einführung völlig in Ordnung.
Diese fehlende Präzision und weite Reichweite war volle Absicht ihres Entwicklers, Kenneth Stern. Das war der Sinn dieses Textes als "Arbeitsdefinition": Stern wollte damit der Polizei in der EU ein Raster an die Hand geben, welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten antisemitisch sein könnten, daher bewusst weit gefasst.
Dass nun diese weitgefasste Definition und besonders ihre Anwendungsbeispiele zu Israel weltweit zur Einschränkung der Redefreiheit über Israels Politik benutzt werden, registriert Kenneth Stern mit Erschütterung und Protest, s. aktuell [1] oder ausführlicher [2].

Als Begriffsdefinition ist die IHRA-Arbeitsdefinition, wie gesagt, ungenau und schwammig. (S. die detaillierte Kritik in Peter Ulrichs Gutachten [3] sowie die kürzeren Kritiken meiner Petitions-Mitinitiatoren Georg Meggle und Norman Paech [4,5]). Ihre Bedeutung liegt darin, dass sie über einige scheinbar beliebig zusammengestellte Beispiele auch Opposition gegen Israels Politik, Parteinahme für die Palästinenser und selbst eine auf Frieden und Ausgleich des Konflikts setzende Haltung unter den Generalverdacht von Antisemitismus stellt (selbst gegenüber jüdischen Menschen [6,7,8]) und damit in den Augen ihrer Befürworter schon jetzt Redeverbote rechtfertigt ([6,7,8,9]). In Wirklichkeit kann man selbstverständlich Antisemitismus sehr präzise und umfassend definieren [hier von Georg Meggle: 10], wenngleich für sein tatsächliches Vorliegen immer differenzierte Überlegungen angebracht sind statt der heute verbreiteten Schnellschüsse [11].

Ganz generell gefährdet das durch die Propagierung der IHRA-Definition von der Politik erzeugte Klima die grundgesetzlich verbürgte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. (S. Urteile des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und des Verwaltungsgerichts Köln, [12,13].) Speziell an den Hochschulen kann sich daraus eine Gefährdung der Freiheit von Forschung und Lehre und des freien Diskurses entwickeln.

An dieser gutgemeinten Entschließung der HRK zeigt sich in beklagenswerter Deutlichkeit: Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Man kann Antisemitismus nicht dadurch bekämpfen, dass man zu offensichtlichen Ungerechtigkeiten - den Menschenrechtsverletzungen durch Israels Politik - Redeverbot erteilt.
Schon gar nichts hat das mit Bekämpfung des Sympathisantenfelds des Attentäters von Halle zu tun. Man vergleiche den Furor, mit dem in Deutschland auf allen Ebenen und besonders von „Antisemitismusbeauftragten“ die gewaltlose palästinensische Widerstandsbewegung BDS (Boycott, Divestments, Sanctions gegen Israel) bekämpft wird, mit dem bleiernen Schweigen zu den ideologischen Stichwortgebern für den Attentäter von Halle. Dieser begründete seine Gewaltaktion gegen Juden bekanntlich damit, dass „die Juden“ unter Führung von George Soros das Abendland mit muslimischer Einwanderung und Frauenemanzipation zersetzen wollten. Diese Argumentationsfigur gegen Soros stammt von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban und wurde auch von Donald Trump schon benutzt. Ich war zufällig im Juli 2017 in Budapest und sah zu meinem Entsetzen die U-Bahnen vollgepflastert mit von Orban in Auftrag gegebenen Plakaten mit Porträts eines grinsenden George Soros, darunter auf ungarisch "Lasst es nicht zu, dass er als letzter lacht". Der Attentäter von Halle hielt sich daran ...

Mit besten Grüßen
Rolf Verleger

Referenzen:
[1] www.theguardian.com/commentisfree/2019/dec/13/antisemitism-executive-order-trump-chilling-effect?CMP=share_btn_fb
[2] docs.house.gov/meetings/JU/JU00/20171107/106610/HHRG-115-JU00-Wstate-SternK-20171107.pdf
[3] www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls_papers/Papers_2-2019_Antisemitismus.pdf
[4] www.heise.de/tp/features/Grundrecht-auf-freie-Meinungsaeusserung-und-Rede-ist-bedroht-4602337.html
[5] www.heise.de/tp/features/Sprachregelung-fuer-unsere-Unis-Einspruch-4598877.html
[6] www.heise.de/tp/features/Beschluss-der-HRK-zur-IHRA-Definition-von-Antisemitismus-4602268.html
[7] www.jrbernstein.de/blog-1/2019/10/20/meinungsfreiheit-oder-zensur
[8] bibjetzt.wordpress.com/2019/09/28/bip-aktuell-87-muenchner-gesinnungsschnueffelei/
[9] www.rolf-verleger.de/wp-content/uploads/2019/11/Brief-an-Flugblattverfasser.pdf
[10] www.heise.de/tp/features/Genau-wann-bin-ich-Antisemit-4547202.html
[11] www.jmberlin.de/sites/default/files/antisemitism-in-europe-today_2-klug.pdf
[12] www.lebenshaus-alb.de/magazin/012513.html
[13] www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE190001146&st=null&showdoccase=1


17.12.2019, 11:42

English version was sent before.
***
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit neun Tagen ist nun unsere Petition im Netz; es ist Zeit für eine Zwischenbilanz.

Auch wurden wir mehrfach gefragt, was denn nun eigentlich genau gegen die IHRA-„Definition" des Antisemitismus einzuwenden sei. Dazu werde ich demnächst in einem zweiten Schreiben Stellung nehmen.

Hier also eine Zwischenbilanz:

Heute 17.12., 9:30h MEZ sind wir 845 Petitions-Unterstützer: 764 bei der deutschen Version und 81 bei der englischen.

Ursprünglich hatten wir uns auf Akademiker an deutschen Hochschulen beschränken wollen, als den unmittelbar Betroffenen. Aber diese Beschränkung haben wir aufgegeben, nachdem so viele Menschen unterschrieben, die entweder nicht Akademiker sind oder nicht an deutschen Hochschulen tätig sind.
Also bedanken wir uns herzlich bei allen für die Solidarität und möchten Sie/Euch ermuntern, die Petition weiter bekannt zu machen, bei allen.

Bevor Georg Meggle und ich diese Petition starteten, hatte Georg Meggle an den Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz geschrieben. Nun möchten wir demnächst an die Leitungen aller 268 Mitgliedshochschulen der HRK schreiben, um ihnen eine Revision des Beschlusses zur IHRA-„Definition“ nahezulegen, und werden sie natürlich auch über diese Petition unterrichten.

Besonders ermutigend war es, als vor drei Tagen Amos Goldberg aus Jerusalem unseren Petitionsaufruf an seine Adressliste verschickte. Prof. Goldberg ist Initiator u. a. des Briefs 240 jüdischer Akademiker an den Bundestag gegen den Anti-BDS-Beschluss im Mai (und eines ähnlichen Briefs vor kurzem an die assemblée nationale). Durch seine Mithilfe haben wir schon jetzt eine schöne Anzahl jüdisch/israelischer Akademiker als Unterzeichner; das wird natürlich ein starkes Argument für die Berechtigung unseres Anliegens.

In diesem Sinne ein bisschen name-dropping zu den bisherigen Unterzeichnern (mit Bitte um viel Nachsicht bei all denen, die ich nicht nenne):

Professoren (zumeist) jüdischer Herkunft, international:
USA: Noam Chomsky, Richard Falk, Lawrence Davidson, Daniel Boyarin, Susan Slyomovics, Elsa Auerbach, Lisa Rofel, Joel Beinin, Colin Dayan, Rush Rehm, Andrew S. Bergerson
Israel: Amos Goldberg, Gadi Algazi, Yonathan Anson, Micah Leshem, Ofer Aharony, David Enoch, Nomi Erteshik-Shir, Avner Ben-Amos, Tommy Dreyfus
Belgien: Henri Hurwitz, Marc David, Willie van Peer, Victor Ginsburgh
Frankreich: James Cohen, Marc Steinling, Pascal Lederer, Jeanne Lichtenstein Fagnani, Sonia Dayan-Herzbrun
Großbritannien: Donald Sassoon, Yosefa Loshitzky, Yossef Rapoport, Engin Isin
Andere: Igor Primoratz (IL, AUS), Larry Haiven (CAN), Yakov Rabkin (CAN), Roy Wagner (CH), Michel Legrand (LUX)

Bei den internationalen Unterstützern dieser Petition eine Fülle weiterer beeindruckender Persönlichkeiten wie der Psychiater Georges Yoram Federmann fr.wikipedia.org/wiki/Georges_Yoram_Federmann, die Saxophonistin Lena Bloch, die Autorin Danièle Gervais-Marx

Professoren in Deutschland auf der Liste der Unterzeichner (soweit der Prof.-Titel entweder mit angegeben wurde oder mir bekannt ist; meines Wissens sind davon fünf jüdischer Herkunft):
Philosophie: Georg Meggle, Pirmin Stekeler-Weithofer, Helmut Pape, Olivier Ndjimbi-Tshiende, Lothar Kreiser, Christoph Lumer
Jura: Norman Paech, Kai Ambos, Jörg Arnold
Theologie: Ulrich Duchrow, Dorothee Roer, Ulrich Hübner, Gottfried Orth, Johannes Wallmann
Mathematik: Hans Bandelt, Günter Törner
Germanistik: Eberhard Ockel
Politologie: Srirupa Roy, Helga Baumgarten, Karin Kulow, Michael Klundt, Werner Ruf, Bodo Zeuner
Musik: Sidney Corbett
Fotografie: Heiner Schmitz
Pädagogik: Micha Brumlik, Eva Borst, Iman Attia, Peter Rödler, Wolfgang Jantzen
Kommunikation: Michael Meyen
Geschichte: Paul Münch
Medizin: Michael Kochen, Jan Hildebrandt, Otwin Linderkamp, Michael Falkenstein, Wulf Dietrich
Physik: Franz Fujara, Georg Bastian, Christian Jooß
Orientalistik: Udo Steinbach, Martin Beck (DK), Irene Schneider, Rupa Viswanath
Informatik: Fanny-Michaela Reisin, Eberhard von Goldammer
Soziologie: Eva Senghaas-Knobloch, Richard Sorg
Volkswirtschaft: Jürgen Kunze
Landwirtschaft: Hans Haußmann
Psychologie: Rolf Verleger, Wilhelm Kempf, Birgit Kröner-Herwig, Werner Sommer, Günter Knoblich (Ö), Peter Kirsch, Andrea Kiesel, Wolfgang Kallus (Ö), Markus Kiefer, Hartmut Schächinger, Markus Junghöfer, Stefan Debener, Hans Markowitsch, Nele Wild-Wall

Wer auf dieser Liste fehlt oder sich dort falsch eingeordnet findet, möge mir bitte schreiben.

Ich bedanke mich bei allen für die Unterstützung. Bitte helfen Sie mit, dass die Zahl der Unterzeichner weiter wächst.

Rolf Verleger


14.12.2019, 23:53

Natürlich haben wir nichts gegen den ersten und dritten der vier Absätze. Beide Absätze zitieren wir sowieso schon zustimmend. Das soll diese Änderung nun besser zum Ausdruck bringen.


Neuer Petitionstext: Jede Art von Diskriminierung ist verwerflich: Also auch der Antisemitismus = die Diskriminierung von Juden. Davon geht auch die Entschließung „Kein Platz für Antisemitismus“ (1) der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 19. November 2019 aus.
Gerade deshalb erheben wir gegen den Rest zwei der vier Absätze dieser Entschließung Einspruch. Denn dieser fordert, diese fordern, dass die zu klar politischen Zwecken propagierte und zu Recht höchst umstrittene „IHRA-Definition“ von Antisemitismus, nachdem diese von der Bundesregierung und vom Bundestag akzeptiert wurde, nunmehr auch noch „an allen Hochschulorten etabliert werden“ solle, d.h. auch dort zur verbindlichen Grundlage unseres Sprechens, Denkens und Forschens gemacht werden soll.
Unser Einspruch gegen diese HRK-Entschließung erfolgt aus zwei Gründen: einem eher formalen und einem inhaltlichen. Wir protestieren dagegen, dass sich die HRK anmaßt, für unsere Hochschulen überhaupt verbindliche Sprachregeln verordnen zu können; und wir protestieren gegen die mit der „IHRA-Definition“ einhergehenden konkreten Restriktionen (z.B. Veranstaltungsverbote), die schon jetzt gegen ein öffentliches Nachdenken über die nun mehr als 50 Jahren währende Besatzungspolitik Israels angewendet werden - ein Nachdenken, das sich am Völkerrecht und den universellen Menschenrechten orientiert.
In beiderlei Hinsicht sehen wir unsere Grundfreiheiten der Rede, der Lehre und der Forschung bedroht. Und dies ausgerechnet von Seiten der HRK, der „Stimme der Hochschulen“; während die Hochschulen doch, wie die HRK zu Recht auch selber sagt, die „Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt“ sein sollten. Hierin sehen wir einen eklatanten Widerspruch. Ein Widerspruch, welcher der letzten HRK-Mitgliederversammlung offensichtlich entgangen ist.
Wir appellieren daher an den Präsidenten der HRK sowie an alle Mitglieder der HRK – d.h. an alle Rektoren/innen der dort vertretenen 268 deutschen Hochschulen – , den über die Verurteilung jeglichen Antisemitismus hinausgehenden Teil dieser Entschließung zu revidieren und nicht zuzulassen, dass von oben verordnete Sprachregelungen – und zudem auch noch solche ersichtlich mangelhaften – an unseren Universitäten zur verpflichtenden Norm gemacht werden.
Wir bitten hiermit vorrangig die von dem HRK-Beschluss unmittelbar Betroffenen – unsere akademischen Kollegen/innen aus allen Fachrichtungen an deutschen Hochschulen: Unterstützen Sie unseren EINSPRUCH mit Ihrer Unterschrift unter diese an die HRK-Leitung gerichtete Petition!
Bitte geben Sie im „Kommentar“-Feld ("Warum ist Ihnen die Petition wichtig?") Ihre fachliche Zugehörigkeit und Ihre (ehemalige) Hochschule an.
(1) www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 708


14.12.2019, 23:37

Rechenfehler! 2019-1967 = 52, also "mehr als 50 Jahre", nicht "mehr als 60 Jahre".


Neuer Petitionstext: Jede Art von Diskriminierung ist verwerflich: Also auch der Antisemitismus = die Diskriminierung von Juden. Davon geht auch die Entschließung „Kein Platz für Antisemitismus“ (1) der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 19. November 2019 aus.
Gerade deshalb erheben wir gegen den Rest dieser Entschließung Einspruch. Denn dieser fordert, dass die zu klar politischen Zwecken propagierte und zu Recht höchst umstrittene „IHRA-Definition“ von Antisemitismus, nachdem diese von der Bundesregierung und vom Bundestag akzeptiert wurde, nunmehr auch noch „an allen Hochschulorten etabliert werden“ solle, d.h. auch dort zur verbindlichen Grundlage unseres Sprechens, Denkens und Forschens gemacht werden soll.
Unser Einspruch gegen diese HRK-Entschließung erfolgt aus zwei Gründen: einem eher formalen und einem inhaltlichen. Wir protestieren dagegen, dass sich die HRK anmaßt, für unsere Hochschulen überhaupt verbindliche Sprachregeln verordnen zu können; und wir protestieren gegen die mit der „IHRA-Definition“ einhergehenden konkreten Restriktionen (z.B. Veranstaltungsverbote), die schon jetzt gegen ein öffentliches Nachdenken über die nun mehr als 60 50 Jahren währende Besatzungspolitik Israels angewendet werden - ein Nachdenken, das sich am Völkerrecht und den universellen Menschenrechten orientiert.
In beiderlei Hinsicht sehen wir unsere Grundfreiheiten der Rede, der Lehre und der Forschung bedroht. Und dies ausgerechnet von Seiten der HRK, der „Stimme der Hochschulen“; während die Hochschulen doch, wie die HRK zu Recht auch selber sagt, die „Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt“ sein sollten. Hierin sehen wir einen eklatanten Widerspruch. Ein Widerspruch, welcher der letzten HRK-Mitgliederversammlung offensichtlich entgangen ist.
Wir appellieren daher an den Präsidenten der HRK sowie an alle Mitglieder der HRK – d.h. an alle Rektoren/innen der dort vertretenen 268 deutschen Hochschulen – , den über die Verurteilung jeglichen Antisemitismus hinausgehenden Teil dieser Entschließung zu revidieren und nicht zuzulassen, dass von oben verordnete Sprachregelungen – und zudem auch noch solche ersichtlich mangelhaften – an unseren Universitäten zur verpflichtenden Norm gemacht werden.
Wir bitten hiermit vorrangig die von dem HRK-Beschluss unmittelbar Betroffenen – unsere akademischen Kollegen/innen aus allen Fachrichtungen an deutschen Hochschulen: Unterstützen Sie unseren EINSPRUCH mit Ihrer Unterschrift unter diese an die HRK-Leitung gerichtete Petition!
Bitte geben Sie im „Kommentar“-Feld ("Warum ist Ihnen die Petition wichtig?") Ihre fachliche Zugehörigkeit und Ihre (ehemalige) Hochschule an.
(1) www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 706


09.12.2019, 16:20

Sprachlich komplizierten Satz etwas entzerrt.


Neuer Petitionstext: Jede Art von Diskriminierung ist verwerflich: Also auch der Antisemitismus = die Diskriminierung von Juden. Davon geht auch die Entschließung „Kein Platz für Antisemitismus“ (1) der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 19. November 2019 aus.
Gerade deshalb erheben wir gegen den Rest dieser Entschließung Einspruch. Denn dieser fordert, dass die zu klar politischen Zwecken propagierte und zu Recht höchst umstrittene „IHRA-Definition“ von Antisemitismus, nachdem diese von der Bundesregierung und vom Bundestag akzeptiert wurde, nunmehr auch noch „an allen Hochschulorten etabliert werden“ solle, d.h. auch dort zur verbindlichen Grundlage unseres Sprechens, Denkens und Forschens gemacht werden soll.
Unser Einspruch gegen diese HRK-Entschließung erfolgt aus zwei Gründen: einem eher formalen und einem inhaltlichen. Wir protestieren dagegen, dass sich die HRK anmaßt, für unsere Hochschulen überhaupt verbindliche Sprachregeln verordnen zu können; und wir protestieren gegen die mit der „IHRA-Definition“ einhergehenden konkreten Restriktionen (z.B. Veranstaltungsverbote), die schon jetzt gegen ein öffentliches Nachdenken über die nun mehr als 60 Jahren währende Besatzungspolitik Israels angewendet werden gegen - ein auch Nachdenken, das sich am Völkerrecht und den universellen Menschenrechten orientiertes öffentliches Nachdenken über die seit mehr als 50 Jahren praktizierte Besatzungspolitik Israels. orientiert.
In beiderlei Hinsicht sehen wir unsere Grundfreiheiten der Rede, der Lehre und der Forschung bedroht. Und dies ausgerechnet von Seiten der HRK, der „Stimme der Hochschulen“; während die Hochschulen doch, wie die HRK zu Recht auch selber sagt, die „Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt“ sein sollten. Hierin sehen wir einen eklatanten Widerspruch. Ein Widerspruch, welcher der letzten HRK-Mitgliederversammlung offensichtlich entgangen ist.
Wir appellieren daher an den Präsidenten der HRK sowie an alle Mitglieder der HRK – d.h. an alle Rektoren/innen der dort vertretenen 268 deutschen Hochschulen – , den über die Verurteilung jeglichen Antisemitismus hinausgehenden Teil dieser Entschließung zu revidieren und nicht zuzulassen, dass von oben verordnete Sprachregelungen – und zudem auch noch solche ersichtlich mangelhaften – an unseren Universitäten zur verpflichtenden Norm gemacht werden.
Wir bitten hiermit vorrangig die von dem HRK-Beschluss unmittelbar Betroffenen – unsere akademischen Kollegen/innen aus allen Fachrichtungen an deutschen Hochschulen: Unterstützen Sie unseren EINSPRUCH mit Ihrer Unterschrift unter diese an die HRK-Leitung gerichtete Petition!
Bitte geben Sie im „Kommentar“-Feld ("Warum ist Ihnen die Petition wichtig?") Ihre fachliche Zugehörigkeit und Ihre (ehemalige) Hochschule an.
(1) www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38



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