Wissenschaft

EINSPRUCH gegen Sprachregelungen für Hochschulen

Petition richtet sich an
Leitung der Hochschulrektorenkonferenz

2.121 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.12.2019, 13:54

Liebe Unterstützer der Petition,

hier möchte ich etwas Hintergrundinformation zur IHRA-„Definition“ vermitteln.

Gegen die Definition per se ist gar nicht so viel einzuwenden, außer dass sie unpräzise und zu weit gefasst ist.
Pragmatisch war das bei ihrer Einführung völlig in Ordnung.
Diese fehlende Präzision und weite Reichweite war volle Absicht ihres Entwicklers, Kenneth Stern. Das war der Sinn dieses Textes als "Arbeitsdefinition": Stern wollte damit der Polizei in der EU ein Raster an die Hand geben, welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten antisemitisch sein könnten, daher bewusst weit gefasst.
Dass nun diese weitgefasste Definition und besonders ihre Anwendungsbeispiele zu Israel weltweit zur Einschränkung der Redefreiheit über Israels Politik benutzt werden, registriert Kenneth Stern mit Erschütterung und Protest, s. aktuell [1] oder ausführlicher [2].

Als Begriffsdefinition ist die IHRA-Arbeitsdefinition, wie gesagt, ungenau und schwammig. (S. die detaillierte Kritik in Peter Ulrichs Gutachten [3] sowie die kürzeren Kritiken meiner Petitions-Mitinitiatoren Georg Meggle und Norman Paech [4,5]). Ihre Bedeutung liegt darin, dass sie über einige scheinbar beliebig zusammengestellte Beispiele auch Opposition gegen Israels Politik, Parteinahme für die Palästinenser und selbst eine auf Frieden und Ausgleich des Konflikts setzende Haltung unter den Generalverdacht von Antisemitismus stellt (selbst gegenüber jüdischen Menschen [6,7,8]) und damit in den Augen ihrer Befürworter schon jetzt Redeverbote rechtfertigt ([6,7,8,9]). In Wirklichkeit kann man selbstverständlich Antisemitismus sehr präzise und umfassend definieren [hier von Georg Meggle: 10], wenngleich für sein tatsächliches Vorliegen immer differenzierte Überlegungen angebracht sind statt der heute verbreiteten Schnellschüsse [11].

Ganz generell gefährdet das durch die Propagierung der IHRA-Definition von der Politik erzeugte Klima die grundgesetzlich verbürgte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. (S. Urteile des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und des Verwaltungsgerichts Köln, [12,13].) Speziell an den Hochschulen kann sich daraus eine Gefährdung der Freiheit von Forschung und Lehre und des freien Diskurses entwickeln.

An dieser gutgemeinten Entschließung der HRK zeigt sich in beklagenswerter Deutlichkeit: Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Man kann Antisemitismus nicht dadurch bekämpfen, dass man zu offensichtlichen Ungerechtigkeiten - den Menschenrechtsverletzungen durch Israels Politik - Redeverbot erteilt.
Schon gar nichts hat das mit Bekämpfung des Sympathisantenfelds des Attentäters von Halle zu tun. Man vergleiche den Furor, mit dem in Deutschland auf allen Ebenen und besonders von „Antisemitismusbeauftragten“ die gewaltlose palästinensische Widerstandsbewegung BDS (Boycott, Divestments, Sanctions gegen Israel) bekämpft wird, mit dem bleiernen Schweigen zu den ideologischen Stichwortgebern für den Attentäter von Halle. Dieser begründete seine Gewaltaktion gegen Juden bekanntlich damit, dass „die Juden“ unter Führung von George Soros das Abendland mit muslimischer Einwanderung und Frauenemanzipation zersetzen wollten. Diese Argumentationsfigur gegen Soros stammt von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban und wurde auch von Donald Trump schon benutzt. Ich war zufällig im Juli 2017 in Budapest und sah zu meinem Entsetzen die U-Bahnen vollgepflastert mit von Orban in Auftrag gegebenen Plakaten mit Porträts eines grinsenden George Soros, darunter auf ungarisch "Lasst es nicht zu, dass er als letzter lacht". Der Attentäter von Halle hielt sich daran ...

Mit besten Grüßen
Rolf Verleger

Referenzen:
[1] www.theguardian.com/commentisfree/2019/dec/13/antisemitism-executive-order-trump-chilling-effect?CMP=share_btn_fb
[2] docs.house.gov/meetings/JU/JU00/20171107/106610/HHRG-115-JU00-Wstate-SternK-20171107.pdf
[3] www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls_papers/Papers_2-2019_Antisemitismus.pdf
[4] www.heise.de/tp/features/Grundrecht-auf-freie-Meinungsaeusserung-und-Rede-ist-bedroht-4602337.html
[5] www.heise.de/tp/features/Sprachregelung-fuer-unsere-Unis-Einspruch-4598877.html
[6] www.heise.de/tp/features/Beschluss-der-HRK-zur-IHRA-Definition-von-Antisemitismus-4602268.html
[7] www.jrbernstein.de/blog-1/2019/10/20/meinungsfreiheit-oder-zensur
[8] bibjetzt.wordpress.com/2019/09/28/bip-aktuell-87-muenchner-gesinnungsschnueffelei/
[9] www.rolf-verleger.de/wp-content/uploads/2019/11/Brief-an-Flugblattverfasser.pdf
[10] www.heise.de/tp/features/Genau-wann-bin-ich-Antisemit-4547202.html
[11] www.jmberlin.de/sites/default/files/antisemitism-in-europe-today_2-klug.pdf
[12] www.lebenshaus-alb.de/magazin/012513.html
[13] www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE190001146&st=null&showdoccase=1


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