Gesundheit

Einsatz diagnostisch qualifizierter Medizinischer Fachangestellter (MFAs) in Bereitschaftsdiensten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bundesministerium für Gesundheit

194 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

194 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.11.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

21.02.2022, 13:51

Die Abkürzung MFA wurde zum besseren Verständnis mit dem Begriff "Medizinische Fachangestellte" ergänzt


Neuer Titel: Einsatz diagnostisch qualifizierter MFAsMedizinischer Fachangestellten (MFAs) in Bereitschaftsdiensten

Neuer Petitionstext:

Unsere Petition hat zum Ziel, den Einsatzden Einsatz diagnostisch qualifizierter MFAsMedizinischer Fachangestellten (MFAs) in Bereitschaftsdiensten zur Aufrechterhaltung der Notfallversorgung zu erlauben, auch wenn kein Radiologe die MFA dabei vor Ort beaufsichtigt, so z.B. in Teleradiologie-Szenarien.

Voraussetzungen dazu könnten beispielsweise sein:

  • Berufserfahrung der MFA (mind. 5 Jahre in der Radiologe im Untersuchungsbetrieb, davon mind. 3 Jahre am CT) – „MFA-Sachkunde Röntgen/CT“
  • Zusätzliche Qualifikation z.B. durch einen erweiterten Strahlenschutzkurs „Röntgen/CTStrahlenschutzkurs „Röntgen/CT für MFA im Rufdienst“, Inhalte sind zu definieren
  • Nachweis der Qualifikation durch eine Prüfung zur Diagnostisch qualifizierten MFA mit erweiterten Kenntnissen im Strahlenschutz für die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten und der Teleradiologie nach Strahlenschutzverordnung; („MFA-Fachkunde CT und Röntgen“)

Dazu müssten folgende Änderungen vom Gesetzgeber bzw. den regelnden Behörden in Angriff genommen werden:

  • Ergänzung des Strahlenschutzgesetzes StrSchG §14 Abs. 2: Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit einer „Diagnostisch qualifizierten MFA im Strahlenschutz“ im Röntgen und im CT auf Anweisung eines fachkundigen Arztes (analog einer MTRA)
  • Ergänzung der Strahlenschutzverordnung StrSchV § 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen Strahlenschutz zum Einsatz von diagnostisch qualifizierten MFA dort, wo keine MTRA zur Verfügung stehen.
  • Erweiterung der Fachkunderichtlinie um eine „neue MFA-Fachkunde“ für „Diagnostisch qualifizierte MFA im Strahlenschutz“. Die Qualifizierung muss durch mehrjährige Sachkunde nachgewiesen werden (Bspw. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Röntgen und CT).
  • Erstellung eines berufsbegleitenden Curriculums zur Weiterbildung / Qualifikation von MFA im Strahlenschutz mit Abschlussprüfung analog der Strahlenschutzkurse zum Erwerb der Fachkunde für Ärzte oder MPE
  • Ergänzung des neuen MTBG §5 Absatz 2 um eine entsprechende Berechtigung von diagnostisch qualifizierten MFA zur (1) technischen Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)


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