Gesundheit

Einsatz diagnostisch qualifizierter Medizinischer Fachangestellter (MFAs) in Bereitschaftsdiensten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bundesministerium für Gesundheit

194 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

194 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.11.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bundesministerium für Gesundheit

Unsere Petition hat zum Ziel, den Einsatz diagnostisch qualifizierter Medizinischer Fachangestellter (MFAs) in Bereitschaftsdiensten zur Aufrechterhaltung der Notfallversorgung zu erlauben, auch wenn kein Radiologe die MFA dabei vor Ort beaufsichtigt, so z.B. in Teleradiologie-Szenarien.
Voraussetzungen dazu könnten beispielsweise sein:

  • Berufserfahrung der MFA (mind. 5 Jahre in der Radiologe im Untersuchungsbetrieb, davon mind. 3 Jahre am CT) – „MFA-Sachkunde Röntgen/CT“
  • Zusätzliche Qualifikation z.B. durch einen erweiterten Strahlenschutzkurs „Röntgen/CT für MFA im Rufdienst“, Inhalte sind zu definieren
  • Nachweis der Qualifikation durch eine Prüfung zur Diagnostisch qualifizierten MFA mit erweiterten Kenntnissen im Strahlenschutz für die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten und der Teleradiologie nach Strahlenschutzverordnung; („MFA-Fachkunde CT und Röntgen“)

Dazu müssten folgende Änderungen vom Gesetzgeber bzw. den regelnden Behörden in Angriff genommen werden:

  • Ergänzung des Strahlenschutzgesetzes StrSchG §14 Abs. 2: Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit einer „Diagnostisch qualifizierten MFA im Strahlenschutz“ im Röntgen und im CT auf Anweisung eines fachkundigen Arztes (analog einer MTRA)
  • Ergänzung der Strahlenschutzverordnung StrSchV § 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen Strahlenschutz zum Einsatz von diagnostisch qualifizierten MFA dort, wo keine MTRA zur Verfügung stehen.
  • Erweiterung der Fachkunderichtlinie um eine „neue MFA-Fachkunde“ für „Diagnostisch qualifizierte MFA im Strahlenschutz“. Die Qualifizierung muss durch mehrjährige Sachkunde nachgewiesen werden (Bspw. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Röntgen und CT).
  • Erstellung eines berufsbegleitenden Curriculums zur Weiterbildung / Qualifikation von MFA im Strahlenschutz mit Abschlussprüfung analog der Strahlenschutzkurse zum Erwerb der Fachkunde für Ärzte oder MPE
  • Ergänzung des neuen MTBG §5 Absatz 2 um eine entsprechende Berechtigung von diagnostisch qualifizierten MFA zur (1) technischen Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik

Begründung

Radiologische Praxen und Radiologie-Abteilungen von Krankenhäusern sehen sich aktuell mit einem sich immer weiter verschärfenden MTRA-Fachkräftemangel konfrontiert. Der zunehmende MTRA-Mangel führt zum Beispiel dazu, dass in vielen Krankenhäusern Bereitschaftsdienste nicht mehr garantiert werden können. Im schlimmsten Fall müssen sich Krankenhäuser als Regionalversorger sogar abmelden, weil MTRA-Dienste nicht besetzt werden können. Dies verschlechtert die Versorgung mit Diagnostik insgesamt und insbesondere außerhalb der Ballungsräume. Eine Folge davon ist, dass die Dienst-Belastung bei den vorhandenen MTRAs so zunimmt, dass diese in weniger belastende Bereiche wie z.B. Praxen ohne Krankenhaus-Anbindung (ohne Nacht-Dienste)  oder in die  Industrie/Pharma abwandern.
In vielen radiologischen Praxen und Krankenhäusern werden heute schon qualifizierte und erfahrene MFA mit Röntgenschein beschäftigt. Diese dürfen unter ärztlicher Aufsicht Röntgen- und CT-Untersuchungen durchführen. Sie dürfen heute jedoch keine Bereitschaftsdienste übernehmen, weil ihnen die notwendige Voraussetzung „Fachkunde im Strahlenschutz“ fehlt. Diese können sie momentan nur über eine dreijährige Ausbildung zur MTRA erwerben.
MFA mit jahrelanger Erfahrung im Röntgen, CT und MRT liefern Arbeitsergebnisse, die qualitativ mit denen von MTRAs vergleichbar sind. Viele Untersuchungen in der Radiologie, insbesondere im CT mittels SOPs durch Radiologen und MPEs, sind unter qualitäts- und strahlenhygienischen Gesichtspunkten soweit standardisiert, dass Abweichungen hiervon gerade in den Bereitschaftsdiensten eine Ausnahme darstellen. Eine Argumentation, dass der Einsatz von MTRA hierfür zwingend erforderlich sei, entspricht nicht der Realität in Praxen und Krankenhausabteilungen. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.02.2022
Petition endet: 16.08.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-20-18-2124-013951 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Das darf doch nicht wahr sein. Unser Berufszweig muss Geschütz werden und nicht noch verschlechtert werden. Man sollte die Gründe suchen warum es ein Mangel an MTAs gibt. Und nicht unsere stellen mit Kostengünstigren MFAs besetzen.

Dieses aufweichen des Berufsbildes kann nur mit Qualitätseinbußen einhergehen. Das Einsetzen der MFA,s im Berufsbild der Krankenpflege zB. Das Berufsbild Pflege wurde aufgeweicht und diesen Qualitätsverlust hatte nur eine Zielsetzung, verbesserte Ökonomie. Wie wäre ein Ansatz MTRA als Beruf attraktiv zu gestalten? Flächendeckend attraktive Tarifverträge, Den Leistungsdruck zu minimieren. Der MTRA ist Prozeßsensibel genug um die Gründe zu benennen Warum ein Mangel an Fachkräften besteht.

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