schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-20-18-2124-013951 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Grammatikalische Korrektur des Titels der Petition von Fachangestellten zu Fachangestellter
Neuer Titel: Einsatz diagnostisch qualifizierter Medizinischer FachangestelltenFachangestellter (MFAs) in Bereitschaftsdiensten
Neuer Petitionstext:
Unsere Petition hat zum Ziel, den Einsatz diagnostisch qualifizierter Medizinischer FachangestelltenFachangestellter (MFAs) in Bereitschaftsdiensten zur Aufrechterhaltung der Notfallversorgung zu erlauben, auch wenn kein Radiologe die MFA dabei vor Ort beaufsichtigt, so z.B. in Teleradiologie-Szenarien.
Voraussetzungen dazu könnten beispielsweise sein:
Berufserfahrung der MFA (mind. 5 Jahre in der Radiologe im Untersuchungsbetrieb, davon mind. 3 Jahre am CT) – „MFA-Sachkunde Röntgen/CT“
Zusätzliche Qualifikation z.B. durch einen erweiterten Strahlenschutzkurs „Röntgen/CT für MFA im Rufdienst“, Inhalte sind zu definieren
Nachweis der Qualifikation durch eine Prüfung zur Diagnostisch qualifizierten MFA mit erweiterten Kenntnissen im Strahlenschutz für die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten und der Teleradiologie nach Strahlenschutzverordnung; („MFA-Fachkunde CT und Röntgen“)
Dazu müssten folgende Änderungen vom Gesetzgeber bzw. den regelnden Behörden in Angriff genommen werden:
Ergänzung des Strahlenschutzgesetzes StrSchG §14 Abs. 2: Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit einer „Diagnostisch qualifizierten MFA im Strahlenschutz“ im Röntgen und im CT auf Anweisung eines fachkundigen Arztes (analog einer MTRA)
Ergänzung der Strahlenschutzverordnung StrSchV § 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen Strahlenschutz zum Einsatz von diagnostisch qualifizierten MFA dort, wo keine MTRA zur Verfügung stehen.
Erweiterung der Fachkunderichtlinie um eine „neue MFA-Fachkunde“ für „Diagnostisch qualifizierte MFA im Strahlenschutz“. Die Qualifizierung muss durch mehrjährige Sachkunde nachgewiesen werden (Bspw. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Röntgen und CT).
Erstellung eines berufsbegleitenden Curriculums zur Weiterbildung / Qualifikation von MFA im Strahlenschutz mit Abschlussprüfung analog der Strahlenschutzkurse zum Erwerb der Fachkunde für Ärzte oder MPE
Ergänzung des neuen MTBG §5 Absatz 2 um eine entsprechende Berechtigung von diagnostisch qualifizierten MFA zur (1) technischen Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 143 (143 in Deutschland)
Die Abkürzung MFA wurde zum besseren Verständnis mit dem Begriff "Medizinische Fachangestellte" ergänzt
Neuer Titel: Einsatz diagnostisch qualifizierter MFAsMedizinischer Fachangestellten (MFAs) in Bereitschaftsdiensten
Neuer Petitionstext:
Unsere Petition hat zum Ziel, den Einsatzden Einsatz diagnostisch qualifizierter MFAsMedizinischer Fachangestellten (MFAs) in Bereitschaftsdiensten zur Aufrechterhaltung der Notfallversorgung zu erlauben, auch wenn kein Radiologe die MFA dabei vor Ort beaufsichtigt, so z.B. in Teleradiologie-Szenarien.
Voraussetzungen dazu könnten beispielsweise sein:
Berufserfahrung der MFA (mind. 5 Jahre in der Radiologe im Untersuchungsbetrieb, davon mind. 3 Jahre am CT) – „MFA-Sachkunde Röntgen/CT“
Zusätzliche Qualifikation z.B. durch einen erweiterten Strahlenschutzkurs „Röntgen/CTStrahlenschutzkurs „Röntgen/CT für MFA im Rufdienst“, Inhalte sind zu definieren
Nachweis der Qualifikation durch eine Prüfung zur Diagnostisch qualifizierten MFA mit erweiterten Kenntnissen im Strahlenschutz für die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten und der Teleradiologie nach Strahlenschutzverordnung; („MFA-Fachkunde CT und Röntgen“)
Dazu müssten folgende Änderungen vom Gesetzgeber bzw. den regelnden Behörden in Angriff genommen werden:
Ergänzung des Strahlenschutzgesetzes StrSchG §14 Abs. 2: Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit einer „Diagnostisch qualifizierten MFA im Strahlenschutz“ im Röntgen und im CT auf Anweisung eines fachkundigen Arztes (analog einer MTRA)
Ergänzung der Strahlenschutzverordnung StrSchV § 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen Strahlenschutz zum Einsatz von diagnostisch qualifizierten MFA dort, wo keine MTRA zur Verfügung stehen.
Erweiterung der Fachkunderichtlinie um eine „neue MFA-Fachkunde“ für „Diagnostisch qualifizierte MFA im Strahlenschutz“. Die Qualifizierung muss durch mehrjährige Sachkunde nachgewiesen werden (Bspw. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Röntgen und CT).
Erstellung eines berufsbegleitenden Curriculums zur Weiterbildung / Qualifikation von MFA im Strahlenschutz mit Abschlussprüfung analog der Strahlenschutzkurse zum Erwerb der Fachkunde für Ärzte oder MPE
Ergänzung des neuen MTBG §5 Absatz 2 um eine entsprechende Berechtigung von diagnostisch qualifizierten MFA zur (1) technischen Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)