15.09.2024, 20:41
Der Wettbewerb zum Wall/ Weender Tor ist entschieden
Am 10.09.2024 fand die Preisgerichtssitzung zu den 6 eingereichten Entwürfen statt.
Das Büro für die Wettbewerbsbetreuung berichtete eingangs über das Ergebnis der gut besuchten öffentlichen Ausstellung und Befragung am 05. und 06.09.2024. Das Meinungsbild in 275 abgegebenen Fragebögen war: eine kritische Grundstimmung zu den abgegebenen Entwürfen. Überwiegend negativ wurden Arbeiten bewertet, die keine Sicht auf den Wall zuließen, städtebaulich zu massig, zu geschlossen zur Berliner Straße, zu hoch und zu nah am Wall waren und deren architektonische Haltung als zu protzig, monoton, beliebig empfunden wurde. Wichtig waren den Besucher*innen die gute Integration des Grotefendgebäudes, eine klare Struktur der Neubauten, Grünflächen mit Aufenthaltsqualität im Innenbereich zum Wall.
Nach dem Bericht über die Vorprüfung wurden alle Arbeiten zur weiteren Bewertung zugelassen. In den nachfolgenden Bewertungsrundgängen wurde jede Arbeit von einem Fachpreisrichter vorgestellt und in der Runde der Fach- und Sachpreisrichter und der Gäste hinsichtlich Städtebau, Hochbau und Funktionalität erörtert. Danach wurden mit einstimmigem Votum des Preisgerichts 3 Arbeiten ausgeschieden. In der anschließenden Schlussrunde wurden nach erneuter ausführlicher Diskussion die Ränge gemäß Auslobung einstimmig (13 von 13 Stimmen) vergeben:
1. Preis Entwurf 1142, 2. Preis Entwurf 1146, 3. Preis Entwurf 1141.
Mit Aufhebung der bis dahin strikt gewahrten Anonymität waren der 1. Preisträger das Büro pape+pape, Kassel, der 2. Preisträger das Büro Stefan Forster, Frankfurt/ Main und der 3. Preisträger das Büro KIEFER/ SANDER Architekten, Sarstedt.
Das Preisgericht votierte in der sehr konstruktiven und fairen Sitzung für den Entwurf des Büros pape+pape, weil er gut "mit dem Ort umgeht", sensibel auf die komplexen Rahmenbedingungen reagiert, mit 3 Einzelgebäuden den Blick zum Wall öffnet, eine gute Erschließung zu plausibel entwickelten Wohnungen gewährleistet und mit Stufenaufgängen von der Berliner Straße einen Zugang zu 3 gut gestalteten halböffentlichen Höfen bietet.
Der Entwurf wurde dem Auslober zur Beauftragung empfohlen. Da die BGF dieses Entwurfes mit rd. 11.100 m² (davon rd. 7.600 m² oberirdisch) gering ist (die maximale BGF der Entwürfe war rd. 14.200 m²), war die ergänzende Empfehlung des Preisgerichts zur vom Auslober gewünschten wirtschaftlichen Errichtung von mehr Wohnflächen, mit dem Verfasser des 1. Preises Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese müssen aber so angemessen sein, dass die Qualität des Entwurfs gewahrt bleibt.
Urheberrechte lassen hier Pläne und Renderings nicht zu. Auf ihrer Homepage hat die Stadt Göttingen am 13.09.2024 das Preisgerichtsergebnis veröffentlicht und Anlagen mit den Entwürfen der Preisträger angefügt (Stadt Göttiungen - Aktuelles). Das "Göttinger Tageblatt" berichtete am 14.09.2024 dazu:
Fazit: unsere Petition hat einiges bewirkt und nun zu einem besseren und maßstäblichen Entwurf geführt. Die Weiterentwicklung der Vorentwurfs-Planung und den darauf abzustimmenden neuen Bebauungsplan werden wir weiterhin verfolgen und auch weiterhin darüber informieren.
Renate Willenbrock-Heier