19.03.2021, 10:15
"CE-Kennzeichnung" wurde mit "CE-Klassen-Kennzeichnung" noch einmal als Begriff präzisiert.
Neuer Petitionstext:
Gerichtet an die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:
Erstens:
Drohnen Betreiber Österreichs wünschen eine rückwirkende CE-KennzeichnungCE-Klassen-Kennzeichnung (C1, C2, C3, ...) für ihre unbemannten Luftfahrzeugsysteme gemäß Verordnung (EU) 945/2019, sofern diese Geräte bereits die EU-Konformitätsstandards erfüllen. Die Frau Bundesministerin möge sich hierbei um die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen bemühen.
Zweitens:
Sollte eine nachträgliche CE-KennzeichnungCE-Klassen-Kennzeichnung nach wie vor nicht möglich sein, so wünschen wir zumindest eine Verlängerung der Übergangsregelung für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung bis 01.01.2026.
Weitere Informationen unter www.drohnenpetition.com
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.624 (1.558 in Österreich)