Petitionen, die unsere Qualitätsanforderungen für Petitionen nicht erfüllen, müssen vom Petenten überarbeitet werden. Petitionen in Überarbeitung werden nicht öffentlich gelistet.
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
heute haben wir die Drohnen Petition zur fehlenden CE-Klassen-Kennzeichnung an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich weitergeleitet.
Diese Drohnen Petition endete am 29.01.2022 und erreichte immerhin 5.515 Unterschriften, die sich dafür aussprechen,
dass
1. neuwertige Drohnen entweder rückwirkend CE-klassifiziert werden können (C1, C2, C3, …)
2. oder, dass die Übergangsregelung für Drohnen ohne CE-Klassen-Kennzeichnung bis 01.01.2026 verlängert wird
Wir hoffen nun, dass Ministerin Leonore Gewessler sich bald unserem gemeinsamen Anliegen annehmen wird. Alle Neuigkeiten, das detaillierte Ergebnis der Petition mitsamt Medienberichten und Kommentaren sowie den gesamten Brief an die Frau Bundesministerin kannst Du hier nachlesen: drohnenversicherung.com/#petition
Sollte es News zur fehlenden Drohnen CE-Klassifizierung geben, so werden wir diese auch unter dem oben genannten Link sofort veröffentlichen!
Österreichs Drohnen Community und wir danken Dir nochmals für Deine Unterstützung denn,
"CE-Kennzeichnung" wurde mit "CE-Klassen-Kennzeichnung" noch einmal als Begriff präzisiert.
Neuer Petitionstext:
Gerichtet an die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:
Erstens:
Drohnen Betreiber Österreichs wünschen eine rückwirkende CE-Klassen-Kennzeichnung (C1, C2, C3, ...) für ihre unbemannten Luftfahrzeugsysteme gemäß Verordnung (EU) 945/2019, sofern diese Geräte bereits die EU-Konformitätsstandards erfüllen. Die Frau Bundesministerin möge sich hierbei um die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen bemühen.
Zweitens:
Sollte eine nachträgliche CE-Klassen-Kennzeichnung nach wie vor nicht möglich sein, so wünschen wir zumindest eine Verlängerung der Übergangsregelung für Drohnen ohne CE-KennzeichnungCE-Klassen-Kennzeichnung bis 01.01.2026.
"CE-Kennzeichnung" wurde mit "CE-Klassen-Kennzeichnung" noch einmal als Begriff präzisiert.
Neuer Petitionstext:
Gerichtet an die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:
Erstens:
Drohnen Betreiber Österreichs wünschen eine rückwirkende CE-KennzeichnungCE-Klassen-Kennzeichnung (C1, C2, C3, ...) für ihre unbemannten Luftfahrzeugsysteme gemäß Verordnung (EU) 945/2019, sofern diese Geräte bereits die EU-Konformitätsstandards erfüllen. Die Frau Bundesministerin möge sich hierbei um die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen bemühen.
Zweitens:
Sollte eine nachträgliche CE-KennzeichnungCE-Klassen-Kennzeichnung nach wie vor nicht möglich sein, so wünschen wir zumindest eine Verlängerung der Übergangsregelung für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung bis 01.01.2026.
Petitionen, die unsere Qualitätsanforderungen für Petitionen nicht erfüllen, müssen vom Petenten überarbeitet werden. Petitionen in Überarbeitung werden nicht öffentlich gelistet.