Am 21.01.2020 übergaben wir die Petition an Herrn Bürgermeister Lierenfeld zur Entscheidung im Rat. Mit Schreiben vom 29.01.2020 teilte Herr Lierenfeld mit, dass die Petition von der Stadtverwaltung bearbeitet werden würde. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gibt dagegen vor, dass eine Petition unverzüglich im gesetzlich vorgegebenen Gremium beraten werden muss. Über diese rechtlich unzulässige Vorgehensweise beschwerten wir uns bei allen Fraktionen des Stadtrats Dormagen.
Am 07.02.2020 teilte Herr Lierenfeld dem gleichen Empfängerkreis - also auch uns .- weiterhin nicht mit, ob und wann die Petition und welchem Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Er sah allenfalls eine Zuständigkeit des Planungs- und Umweltausschusses. Weiterhin führte er aus: " ... Ob das Vorbringen in der Sache indes gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden überhaupt neue Aspekte beinhaltet – nur dann müsste es überhaupt behandelt werden – will ich dahinstellen. ..."
In der Ratssitzung am 13.02.2020 stellten wir dann öffentlich die Frage: " ...aus welchen Gründen Bürgermeister Lierenfeld dem Rat der Stadt Dormagen das Recht entzieht darüber zu entscheiden, ob der Rat selbst oder einer seiner Ausschüsse mit der Petition befasst wird." Herr Bürgermeister Lierenfeld antwortete hierauf, dass der Planungs- und Umweltausschuss sich in seiner nächsten Sitzung mit der Thematik befassen würde. (31.03.2020)
Hier der Link zur Niederschrift: www.buergerinfo.dormagen.de/getfile.php?id=159937&type=do&
Unverständlich ist es weiterhin, dass keines der Ratsmitglieder Kritik oder Fragen zur Vorgehensweise von Herrn Bürgermeister Lierenfeld äußerte. Dem Rat werden fortlaufend Bürgeranträge zur Behandlung und Entscheidung vorgelegt. Die Anträge zu den Parkplatzflächen in Zons, der Antrag zur Zweitwohnungssteuer, der Antrag zur Ausweisung einer größeren Anzahl von Behindertenparkplätzen wurden nach Abstimmung/Beratung im Rat an dem Hauptausschuss oder den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.
Die Entscheidung von Herrn Bürgermeister Lierenfeld zum Umgang mit der Petition zum Erhalt der Wald- und Grünflächen beiderseits der Alten Heerstraße birgt unserer Auffassung nach Züge einer willkürlichen Verfahrensweise und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
Zu dem Antrag der Fraktion Die Grünen zum teilweisen Erhalt der Wald- und Grünflächen beiderseits der Alten Heerstraße stellten wir in der Ratssitzung weiterhin die Frage, wie bei der geplanten Bebauung von 30 Meter hohen Hochhäusern die Klimafunktion für die Dormagener Innenstadt gewährleistet werden kann.
Die Antwort der Verwaltung ist der Niederschrift zur Ratssitzung beigefügt. Hier der Link: www.buergerinfo.dormagen.de/getfile.php?id=160135&type=do&
Die dort dargestellten Klimaanalysekarten des LANUV sind uns natürlich bekannt. Leider lässt die Stadtverwaltung in ihren Ausführungen wichtige Aspekte aus der Klimaanalyse außer Betracht. Die Karten stellen den Ist-Zustand dar. Der Ist-Zustand beinhaltet: ein unbebautes Zuckerfabrikgelände, einen vollständige Beethovenpark, den Chempark mit noch vorhandenen Frei- und Grünflächen und natürlich auch noch den vollständigen Grünzug beiderseits der Alten Heerstraße. Die Stadtverwaltung legt hier aber nicht dar, dass mit den Festlegungen aus dem neuen Flächennutzungsplan der Beethovenpark in großen Teilen entfällt und bebaut werden soll. Der Chempark soll sich mit neuen Industriebetrieben bis an die K 18 ausweiten. Die im Chempark vorhandenen Frei- und Grünflächen, teilweise mit prächtigen rd. 100 Jahre alten Bäumen, sollen entfallen. Das Zuckerfabrikgelände soll vollflächig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Die in den Klimaanalysekarten erkennbaren Kaltluftvolumenstrombereiche kann es nach den dargestellten Planungen der Stadt Dormagen nicht mehr geben. Die zusätzlichen Industriebetriebe entlang der K 18 - übrigens auch im neuen Industriegebiet entlang der K 18 in Hackenbroich - werden zusätzliche Abwärme und Emissionen produzieren.
Die Wald- und Grünflächen beiderseits der Alten Heerstraße, die nach den Planungen der Stadtverwaltung und des Rars der Stadt Dormagen vernichtet werden sollen, reichen schon jetzt nicht aus, die nächtliche Abkühlung der Dormagener Innenstadt wesentlich zu verbessern. Die Abwärme des Chemparks übersteigt die Kompensationsfähigkeit dieser Flächen. Zur Reduktion der schon aus dem Klimawandel absehbaren Erwärmung der Dormagener Innenstadt sind aus unserer Sicht neben dem Erhalt der Frei- und Grünflächen weitere Flächen zur Kompensation erforderlich. Der Freifläche auf dem Gelände der Zuckerfabrik wird bereits jetzt vom Lanuv eine sehr hohe thermische Ausgleichsfunktion bestätigt.
Viele Grüße von Volkmar Ortlepp und Brigitte Savlidis
Am kommenden Sonntag, dem 23.02.2020 treffen wir uns wieder mit Rhein Clean Up Dormagen auf dem großen Parkplatz am Friedhof Dormagen (gegenüber dem Technischen Rathaus) zum Saubermachen der Wald- und Grünflächen. Diesmal geht es in den Bereich entlang der K 18.
Los geht es um 12 Uhr. Bis 15 Uhr werden wir sicher wieder einen Menge einsammeln. Wir sammeln uns ca. 15 Minuten vorher. Sicherheitswesten und Abfallgreifer sind vorhanden. Arbeitshandschuhe und festes Schuwerk sind empfehlenswert.
Viele Grüße
Brigitte Savlidis
Guten Abend zusammen,
mit unserer an alle Fraktionen im Rat der Stadt Dormagen gerichteten E-Mail vom 05.02.2020 haben wir gerügt, dass nach einer Entscheidung von Herrn Bürgermeister Lierenfeld die an den Rat der Stadt Dormagen gerichtete Petition von der Stadtverwaltung bearbeitet wird.
Diese Vorgehensweise verstößt nach unserer Auffassung gegen die Gesetzeslage und Rechtsprechung sowie § 8 der Hauptsatzung der Stadt Dormagen.
Wir sind empört über diese Vorgehensweise. Auch weil der Rat der Stadt Dormagen bisher noch nicht über die seit September 2019 ca. 100 gleichfalls an den Rat gerichteten Petitionspostkarten beraten hat.
Zum Inhalt der Mail bitte in die beigefügte Datei schauen.
Am 13.02.2020 wird der Rat der Stadt Dormagen erstmals im Jahr 2020 und auch erstmals nach der Einreichung unserer Petition/Beschwerde/Antrag auf Erhalt der Wald- und Grünflächen beiderseits der Alten Heerstraße tagen.
Obwohl die Vorlagefrist aus der Geschäftsordnung für den Rat und Ausschüsse mit der Übergabe am 21.01.2020 von uns eingehalten wurde, wurde der Punkt nicht auf die Tagesordnung.gesetzt. Dies werden wir kritisch bei Herrn Lierenfeld hinterfragen.
Inzwischen wird der Antrag auf Erhalt der Wald- und Grünflächen von der Zentrumsfraktion und der FDB in vollem Umfang unterstützt. Die Grünen beabsichtigen mit ihrem Antrag (Tagesordnungspunkt 6.8) die Waldfläche - und nur diese - zu erhalten. www.buergerinfo.dormagen.de/vo0050.php?__kvonr=10762&voselect=3626
Die meisten der von uns angeführten Argumente zur Wertigkeit der Wald- und Grünflächen finden sich hier auch wieder. Falsch ist allerdings, dass lediglich die Waldfläche als Verbundbiotop ausgeiesen ist.Die Festlegung als Verbundbiotop reicht von der Autobahn bis zum Eisenbahngelände reicht. Nichts Anderes ergibt sich aus der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Seite 35. www.buergerinfo.dormagen.de/to0050.php?__ktonr=34186
Aus dem Umweltbericht ergibt sich darüber hinaus, dass die Flächen ökologisch derartig hochwertig sind, dass sich aus der veränderten Nutzung ein Ausgleichsanspruch von 21,78 Hektar ergibt. Da wären die 8 Hektar vorgesehenen Ausgleichsflächen zu wenig.
Hinweis für die in Kürze startende Petiton gegen die Abholzung des Kiefernwäldchens in Dormagen-Hackenbroich für einen REWE-Markt:
Wir treffen uns mit verschiedenen Menschen aus Hackenbroich am kommenden Donnerstag, dem 06.02.2020 um 19 Uhr im Hubertushof in Hackenbroich. Sie sind herzlich willkommen.
Viele Grüße
Brigitte Savlidis
openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Stadtrat geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 15 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Sie umfasst 76 Seiten zum Stand 22.05.2018. Die Eckpunkte sind nachfolgend dargestellt.
1. Biotopverbund: Die Freiflächen (Friedhof, Wald, Brachen) liegen - entgegen der in den Stellungnahmen der Mitglieder der SPD-Fraktion vertretenen Auffassung - i nnerhalb eines landesweit erfassten Biotopverbundkorridors mit besonderer Bedeutung (VB-D-4906-009).
Seite 43
2. Erholungsflächen: Seite 51
3. Boden und Fläche: Seite 54
4. Luft: Seite 62
5. Stadtklima: Seite 64
Verkehr - 5300 KFZ Fahrten / Tag
In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wird für das Plangebiet und die darin beabsichtigten Nutzungen ein Verkehrsaufkommen von rund 5.300 Kfz-Fahrten pro Tag prognostiziert.
Verdichtung - Grundflächenzahl 0,8
Die Flächen im Gewerbegebiet können zu 80 Prozent bebaut werden. Die Stadt Dormagen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel der Ansiedlung tendenziell arbeitsplatzintensiven Gewerbes. Entsprechend wird eine möglichst hohe Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen im Plangebiet angestrebt.
Gebäudehöhen - Produzierendes Gewerbe und Bürobauten von 21 bis 30 Meter
Der Entwurf des Bebauungsplans ermöglicht die Errichtung von produzierendes Gewerbe und Bürobauten von 21 bis 30 Metern. Zusätzlich wird eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen ermöglicht, damit notwendige technische Aufbauten bzw. Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen, auf den Dachflächen der Gebäude errichtet werden können. Funkanlagen (Richtfunkmasten) sind nicht ausgeschlossen. Ausnahmsweise zulässig sind
Geschäfts- und Verwaltungsgebäude.
Gebäudeabstände 5 Meter zu Straßen, 3 Meter zu Wald
Die Baukörper halten zu den Straßenverkehrsflächen in der Regel (d.h. Ausnahmen sind möglich) einen Abstand von 5 m ein, zu Grünflächen oder Flächen für Wald ist ein Abstand von 3 m vorgegeben. Lediglich am Friedhof wird zur Wahrung eines Pietätsabstands ein Abstand von 5 m zur Grünfläche, die das Gewerbegebiet vom hier außerhalb des Plangebiets verlaufenden Wirtschaftsweg und dem dahinter liegenden Friedhof eingehalten.
Gliederung des Plangebietes
Innerhalb des Plangebiets sind in drei Bereichen öffentliche Grünflächen festgesetzt. Diese dienen primär der Gliederung des Plangebiets und grenzen empfindliche Nutzungen gegenüber gewerblichen Nutzungen ab.
Grünanlagen – Restflächen ?
Die angeführten 3 Grünanlagen werden nach den Ausführungen in dieser Begründung nur Streifen sein, entlang des Wirtschaftswegs und der Lindenallee sowie ein 30 Meter breiter restlicher Waldstreifen entlang der Autobahn. Diese Grünstreifen dienen gleichzeitig der Haselmauspopulation und der Fledermausart Braunes Langohr.
Hochhäuser neben dem Friedhof – Trauern im Schatten von Glasfassaden ?
Lassen Sie dies mal auf sich wirken. Hochhäuser neben dem Friedhof. Im Schattenwurf der Hochhäuser durch die übrig gebliebene Lindenallee in Richtung Tannenbusch gehen, laufen, radeln. Auf dem Friedhof im Schattenwurf der Hochhäuser und unter den Augen der Beschäftigten aus den Hochhäusern seiner Trauer um den Verlust eines geliebten oder geschätzten Menschen nachzugehen oder nur innerlich einzukehren.
Der Friedhof – Eine Erholungsfläche ?
Anlässlich der Übergabe der Petition an Herrn Bürgermeister Lierenfeld am 21.01.2020 führte er aus, dass der Friedhof Dormagen aufgewertet würde und auch zur Nutzung als Erholungsfläche da wäre.
Stellen Sie sich dies mal bildlich vor: Joggen zwischen den Trauergemeindezügen? Spazieren gehen mit Kleinkindern, die beim Anblick weinender Menschen im kindlichen Mitgefühl gleichfalls in Tränen ausbrechen? - Uns fehlen hier die Worte.
In Kürze wird ein weiterer Blogeintrag erfolgen, in welchem die Klima- und Emmissionsschutzfunktion der Wald- und Grünflächen beiderseits der Alten Heerstraße dargestellt werden. Danach werden die Klimakorridore und ihre Bedeutung für Flora und Fauna erläutert. Anschließend die Emissionen aus dem Chempark Dormagen dezidiert dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Savlidis
P.S. Das verlinkte Video würde ich an Ihrer Stelle erst Menschen über 16 Jahren zeigen. Hier verreckt Arielle.
Guten Abend zusammen,
Diskussion auf Augenhöhe?! Openpetition.de hat am 13.01.2020 an jedes Ratsmitglied geschrieben und damit den Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister die Möglichkeit zur Diskussion auf Augenhöhe mit Petenten/Beschwerdeführern /Antragstellern angeboten. Bis heute nur 2 Antworten und 1 mal die Mitteilung, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.
Leere. Leer wie dieser Ratssaal.
Ratsmitglieder sind kraft ihres Mandats dem Gemeinwohl verpflichtet. Das Gemeinwohl bezeichnet das Wohl, welches aus Sozialgründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugutekommen soll. Gemeinwohl ist Staatszweck und wird verstanden als Gegenbegriff zu bloßen Gruppen- und Einzelinteressen.
Wo bitte besteht Gemeinwohl darin, eine der wenigen im Stadtgebiet Dormagen bestehenden Erholungs- und Waldflächen zu zerstören, wenn die Erfordernis für die Zerstörung nur im Interesse von Einzelnen besteht, die ihren Bedarf problemlos an anderer Stelle abdecken könnten?
Meine Bitte an Sie:
Sprechen Sie mit den Ratsmitgliedern Ihrer Wahl und thematisieren Sie den Sachverhalt. Sprechen Sie Ihre Meinung aus. Deutlich. Stellen Sie Forderungen. Nehmen Sie Stellung. Schimpfen Sie. Ihre Stimme ist wichtig. Erheben Sie Ihre Stimme; leise, laut, böse oder auch wütend.
Wir bestehen nicht nur aus Arbeiten und Konsum. Mensch sein besteht aus so viel mehr.
Und dieses werden und müssen die Ratsmitglieder und Entscheidungsträger in Dormagen und anderswo auch verstehen, wenn genug Menschen - so auch Sie - die Stimme erheben.
Viele Grüße
Brigitte Savlidis