30.11.2017, 09:33
TL;DR: Im Hauptausschuss Antrag der Grünen einstimmig angenommen, für die Seniorenresidenz alle vorhandenen Einwohnerstellungnahmen zum B-Plan 100 ebenfalls berücksichtigen zu müssen.
- Investor will Seniorenresidenz bauen, Stadt will Baurecht beschleunigen, Petition findet Hilfe, dass ihre Ergebnisse nicht unterwandert werden können -
Um beschleunigt Baurecht für einen Investor auf dem Teilstück am Westrand des B-Plan 100 Gebiets schaffen zu können, sollen die Stadtverordneten gegenwärtig über die Aufstellung eines gesonderten B-Plan 124 abstimmen. Die Begründung rationalisiert zwar, dass B-Pläne 100 und 124 städteplanerisch abhängig von einander sind, verspricht aber dennoch, dass trotz der langwierigen Abwägungen zum ersteren, die sich in 2018 hinein erstrecken, für das Teilstück schon vorher Beschlußfertigkeit erreicht werden kann. Dies wirkt doch recht seltsam.
Damit keine Teile-und-Herrsche-Befürchtungen wahr werden, habe ich mit freundlicher Unterstützung der Bündnis 90-Grünen Fraktion einen Änderungsantrag auf die Beine gestellt, der im Hauptausschuss bei allen Fraktionen einheitlich Zustimmung fand, und nun am 14.12.2017 in der Stadtverordnetenversammlung Bestandteil des Beschlusses über die Austellung des Bebauungsplans 124 ist:
Die Anmerkungen und Einwände der Einwohner zum B-Plan 100, also das Ergebnis unserer Petitionsarbeit, soll von Amts wegen ohne neuerlichen Aufwand für die Einwohner, in das Abwägungsverfahren zum B-Plan 124 für die Seniorenresidenz einfliessen!
Natürlich spricht weiterhin nichts dagegen, während der Beteiligung der Öffentlichkeit am B-Plan 124 auch detailiert dazu Stellungnahmen einzureichen.