18.09.2017, 14:14
Näher betrachtet hat die Stadt Oranienburg mit der gewährten Informationsveranstaltung nicht ganz die satzungsgemäße Einwohnerversammlung mit Stimmrecht durchgeführt. Zum Beispiel ist bis heute kein Protokoll bekannt gemacht worden, und die anwesenden Einwohner wurden auf die nach BauGB ohnehin geschuldete Öffentlichkeitsbeteiligung während des Auslegungszeitraums verwiesen.
Die im Rahmen dieser Initiative begonnene politische Arbeit zur Änderung der Satzung der Stadt Oranienburg, Einwohnerversammlungen mit Stimmrecht auf Antrag der Stadtbewohner einberufen zu können, wurde erst kürzlich durch 2 große Fraktionen abgeblockt.
Damit kann es erforderlich sein, nach dem Abwägungsverfahren zum B-Plan 100 wiederum auf politischer Ebene Einfluß zu erzwingen, um den Kampagnenzielen Nachdruck zu verleihen.
Versprechungen sind gut, Fakten halten länger.
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