23.06.2017, 12:53
Das Stadtplanungsamt hat mir noch einmal detailliert die Auslegungsmodalitäten im Amt erläutert. Es wird dort nur eine Ausfertigung der Unterlagen geben, es wird jemanden geben, der Fragen zur Erläuterung beantworten kann, aber kein Diskussionspartner sein wird. Voranmeldungen wären sinnvoll. Kommentare kann man dort zur Niederschrift abgeben, oder eben schriftlich einreichen.
Die gute Nachricht ist, dass wir die elektronische Fassung dieser Unterlagen auch zum Verfügbarkeitszeitpunkt erhalten werden. Das heißt, in Ruhe zuhause lesen, diskutieren, und zur schriftlichen Stellungnahme die Planunterlagen zur Hand haben.
Wer die elektronische Ausfertigung erhalten möchte, möge sich bitte kurz per Email zurückmelden, ich leite diese dann sobald ich sie erhalten habe unverändert an alle Interessenten weiter!
Einen Hinweis zur Dringlichkeit möchte ich hier wiederholen:
"Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es ist zu beachten, dass auch ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn durch ihn nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht fristgerecht geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können."
[Quelle B-Plan Nr. 100 Bild: Amtsblatt für die Stadt Oranienburg, Nummer 3/2017]